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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-25

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin sagte es: Sie haben eigentlich schon alles gesagt.

Ich möchte mich aber auch bedanken; es ist tatsächlich ein wichtiger Vertrag für die Schweizer Volkswirtschaft, wir schätzen ihn tatsächlich als den nach dem Vertrag mit der EU gewichtigsten ein. Ich möchte Ihnen auch Danke dafür sagen, dass Sie bereit waren, das Abkommen in einem Sonderverfahren beider Räte während der Session zu beraten. Denn es wäre jetzt gerade auch für unsere Exportwirtschaft ein wirksames und willkommenes Mittel, die schwierige Situation im Export verbessern zu können. Wenn Sie bereit sind, den Vertrag so zu genehmigen, beabsichtigen wir, sofern auch die japanische Seite ihren Prozess wie geplant abschliessen kann, das Abkommen per 1. August 2009 in Kraft zu setzen. Das bringt der Schweizer Exportindustrie nicht nur einen präferenziellen Zugang aufgrund der Grösse der Volkswirtschaft Japans, sondern wir haben diesen präferenziellen Zugang auch, bevor andere Unternehmer aus der EU oder auch aus den USA diesen Markt unter ebensolchen Bedingungen "heimsuchen" können.

Es wurde bereits gesagt: Wir rechnen damit, dass alleine mit diesem Abkommen beim Zoll jährliche Einsparungen im Betrag von rund 100 Millionen Schweizerfranken anfallen. Vor allem eliminieren wir auch eine ganze Reihe von nichttarifären Handelshemmnissen, die natürlich auch einen monetären Wert haben. Es wurde erwähnt, dass wir hier auch im Landwirtschaftsbereich den Produzenten von Landwirtschaftsprodukten für einmal gute News mitteilen können: Weil die Konsumentenwünsche und die Produktionen komplementär sind, wird die Schweiz hier nicht konkurrenziert, sondern es stehen echte zusätzliche Exportmöglichkeiten für Käsespezialitäten, Trockenfleisch, Wein, Schokolade und anderes in Aussicht. Wir rechnen damit, dass hier im Bereiche der Dienstleistungen wohl umfassende Bestimmungen bezüglich der gegenseitigen Liberalisierung des Handels vorgesehen sind und dass daraus auch ein substanziell verbesserter Marktzugang für Schweizer Dienstleistungserbringer resultiert, und das nicht nur im Finanzbereich, sondern eben auch in den Telekommunikations-, Vertriebs-, Umwelt- und Transportdienstleistungsbereichen. In letzteren Bereichen etwa, die auch von der Krise gebeutelt sind, haben wir in der Schweiz zwei weltweit tätige Unternehmen, die von diesem Marktzugangspotenzial profitieren können.

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Erlauben Sie mir noch, einige Bereiche speziell zu erwähnen, die für diesen Vertrag atypisch sind. Wir haben in einem Freihandelsabkommen zum ersten Mal ein Kapitel über den elektronischen Handel, E-Commerce, eingebaut, weil hier natürlich Japan als technologieinteressiertes Land auch die Möglichkeiten des elektronischen Handels fördert. Dieses Kapitel enthält deshalb Bestimmungen über den elektronischen Handel, über digitale Signaturen, aber auch über den Schutz von Online-Konsumenten. Der Vertrag dürfte somit durchaus auch Pioniercharakter für weitere und andere bilaterale Verträge haben, die wir eingehen dürften.

Speziell erwähnen möchte ich aber auch die Präambel, welche den Umweltbereich speziell betont. Auch hier gibt es zum ersten Mal eine Neuentwicklung in unserer Handelsabteilung, indem wir beidseitig ein Bekenntnis zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung ablegen. Als Basis gelten hier die in der WTO üblichen Ausnahmebestimmungen, die es erlauben, vom Abkommen abweichende Massnahmen, unter anderem zum Schutz der Umwelt, zu treffen. Darüber hinaus wurde auch ein neuer Artikel zur Förderung umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen ins Abkommen aufgenommen. Auch wurde das Investitionskapitel um eine Bestimmung ergänzt, nach der es unangebracht ist, Investitionsförderung mittels der Senkung von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- oder Sozialstandards zu betreiben. Das möchte ich vor allem auch an die Seite der SP und der Grünen richten, weil wir ja hier immer Ihre Forderungen nach grösserem Engagement haben. Sie sehen, dass wir das tun, aber es ist immer auch vom Entwicklungsstand des Handelspartners abhängig. Mit Japan sind wir auf Augenhöhe und können die Bestimmungen integrieren.

Wir sind überzeugt, dass dieses Abkommen, welches doch von einem jetzigen Handelsvolumen von 11 Milliarden Franken aus starten kann, es der Schweizer Wirtschaft ermöglicht, diesen Markt vor der Konkurrenz gezielt zu bearbeiten. Wir werden deshalb schon Anfang Oktober eine Wirtschaftsmission nach Japan führen, um dieses Potenzial zu nutzen und die neuen Bestimmungen bekanntzumachen.

Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und dieses Abkommen zu genehmigen.