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Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Kolumbien wurde am 25. November 2008 in Genf unterzeichnet und geht auf das 2005 gegenüber den Efta-Staaten von Peru und Kolumbien bekundete Interesse an Verhandlungen zurück. Aufgrund unterschiedlicher Themen und Interessen wurden die letzten Gesprächsrunden mit Kolumbien separat fortgesetzt. Entsprechend den Gepflogenheiten bei den bisherigen Efta-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten von den einzelnen Efta-Staaten in bilateral abgeschlossenen Landwirtschaftsabkommen geregelt.

Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft. Für Industriegüter ist Zollbefreiung vereinbart. Für sensible Produkte hat Kolumbien Übergangsfristen zugestanden erhalten. Die Liberalisierung bei den Dienstleistungen entspricht dem Standard des Allgemeinen Abkommens der WTO über den Handel mit Dienstleistungen (Gats). Einige Bereiche gehen über den Gats-Standard hinaus, zum Beispiel bei den Finanzdienstleistungen und der Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur Dienstleistungserbringung. Das Abkommen beinhaltet auch gezielte technische Unterstützung und Begleitmassnahmen durch die Schweiz.

Das vorliegende Freihandelsabkommen ist das erste Abkommen Kolumbiens mit europäischen Partnern. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen, bedingt durch Traditionen, und anderer regionaltypischer Bedingungen waren die Verhandlungen eine echte Herausforderung, insbesondere beim Handel mit Landwirtschaftsprodukten und Dienstleistungen. Kolumbien gehört der Cairns-Gruppe an, welche in der WTO eine radikale Liberalisierung des Landwirtschaftssektors anstrebt.

Trotz den Schwierigkeiten und unterschiedlichen Positionen konnten die Verhandlungen abgeschlossen werden, ohne dass die Schweiz Konzessionen eingehen musste, die unsere Landwirtschaftspolitik infrage gestellt hätten. Die Schweiz hat vor allem bei Bananen, tropischen Früchten und Blumen Konzessionen gemacht. Im Gegenzug hat Kolumbien Konzessionen bei Trockenfleisch, Apfelsaft, Wein und Frischkäse gemacht.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich an der Sitzung vom 6. April 2009 eingehend und intensiv mit dem Abkommen befasst. Es wurden Anhörungen gemacht, und es wurde eine ausgiebige Diskussion geführt. Vonseiten der Wirtschaftsvertreter wurde ganz besonders auf die Bedeutung und Wichtigkeit von Freihandelsabkommen hingewiesen, gerade jetzt in der für die Exportwirtschaft doch schwierigen Zeit. Kolumbien habe mit 45 Millionen Einwohnern nach einem langen Bürgerkrieg ein hohes Nachholpotenzial und habe in den vergangenen Jahren ein doch beachtliches Wirtschaftswachstum erreicht. Mit einem Exportvolumen von heute rund 300 Millionen Franken - etwa gleich gross ist das Importvolumen - ortet man noch ein beträchtliches Entwicklungspotenzial. Kolumbien ist nach Brasilien und Argentinien bereits der drittwichtigste Exportmarkt Südamerikas. Mehr Rechtssicherheit sei für die doch bedeutenden Direktinvestitionen für Schweizer Unternehmungen in Kolumbien von grosser Bedeutung. Von der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien wurde die Befürchtung geäussert, dass das Freihandelsabkommen die Menschenrechtssituation in Kolumbien weiter verschärfen könnte. Trotz Wirtschaftswachstum sei die Armutsquote immer noch sehr hoch.

In der anschliessenden Beratung standen die Menschenrechtspolitik und die Wirkung des Freihandelsabkommens auf dieselbe im Zentrum der Diskussion. Die Befürworter und damit die Mehrheit der Kommission betonten ganz klar, dass das Abkommen im Interesse unseres Landes und unserer Wirtschaft sei; sie sind der Meinung, die verbesserten Handelsbeziehungen brächten Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Mehr Wohlstand sei eine wesentliche Voraussetzung für mehr Demokratie und die Entwicklung der Menschenrechte. Positiv anerkannt wurde auch, dass die Regierung Uribe in den Bereichen Sicherheit, Gewaltbekämpfung und Menschenrechte einige Reformen umgesetzt hat. Gerade mit einem Freihandelsabkommen und damit einer intensiveren Zusammenarbeit kann mehr und intensiver auf die Rechte der Menschen, vor allem im Arbeitsprozess, Einfluss genommen werden.

Die Schweiz beobachtet die Menschenrechtslage aufmerksam und stellt Verbesserungen fest. So wurde 2007 neben anderen Massnahmen ein nationaler Entwicklungsplan zur Förderung von Menschenrechten abgesegnet, in den auch die Empfehlungen des Uno-Menschenrechtsbüros aufgenommen wurden.

Eine Mehrheit der Kommission will keine direkte Verknüpfung der Menschenrechtspolitik mit dem Freihandelsabkommen und damit keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Partnerlandes. Eine Minderheit der Kommission beantragt Rückweisung des Abkommens, verbunden mit einem ganzen Strauss von Auflagen im Bereich der Menschenrechte, der Umwelt- und der Sozialpolitik. Mit einer derart restriktiven Politik bei Freihandelsabkommen dürfte es in Zukunft schwierig werden, die für die Schweiz wichtigen Abkommen innert nützlicher Frist abzuschliessen.

Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und damit Ablehnung des Minderheitsantrages Sommaruga Carlo.