Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2009-05-25
Wortprotokoll
Die Mieten sind in der Schweiz der mit Abstand höchste Ausgabenposten eines Haushalts: Im Durchschnitt betragen sie 19 Prozent der Haushaltausgaben. Dabei ist die Verteilung sehr ungleich: Wer weniger als 4000 Franken pro Monat verdient, muss über 30 Prozent des Bruttoeinkommens für die Miete aufwenden. Die Mietkosten sind in der Schweiz also ein eigentliches Armutsrisiko. Die Mietbelastung hat zudem in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Sie betrug 1990 weniger als 15 Prozent, stieg bis ins Jahr 2005 aber auf über 19 Prozent.
Die Mietpreise steigen überdies seit Langem stärker als die allgemeine Teuerung. Seit 1983 verteuerten sie sich um sage und schreibe 85 Prozent, während der Landesindex der Konsumentenpreise nur um 54 Prozent anstieg. Das zeigt eines deutlich: Es braucht eine Anpassung des Mietrechts, welche diese starke Teuerung bricht und eine massvollere Mietzinsentwicklung bringt. Die bisherige Koppelung der Mieten an die Hypothekarzinsen verursachte grosse Mietzinssprünge. Insbesondere Anfang der Neunzigerjahre, abgeschwächt aber auch um das Jahr 2000 herum haben die Hypothekarzinserhöhungen zu starken Mietzinserhöhungen geführt. In Phasen von sinkenden Zinsen sind die Mieten nicht, wie es das Gesetz eigentlich vorsieht, gesunken, sondern im Gegenteil weiter angestiegen.
Zudem ist das heutige Recht sehr kompliziert. Das ist in einem Rechtsgebiet, von dem praktisch die ganze Bevölkerung betroffen ist, unhaltbar. Eine Vereinfachung ist also wünschenswert, und zwar für beide Seiten, für die Vermieter- wie für die Mieterseite. Entsprechend haben sich die beiden Parteien in zähen Verhandlungen denn auch auf einen Kompromiss geeinigt.
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Die Grünen erachten bis heute eine klar definierte Kostenmiete als das eigentlich richtige Mietzinsmodell. Die Vermieter können dadurch ihre Kosten decken sowie eine begrenzte Rendite auf ihrem Eigenkapital realisieren, und die Mieter sind dabei vor spekulativen Entwicklungen des Wohnungsmarktes geschützt. Diese politische Diskussion findet und fand aber nicht statt, und so diskutieren wir halt einmal mehr über die Indexmodelle.
Die nun erneut vorgeschlagene Abkoppelung der Miete von den Hypothekarzinsen begrüssen die Grünen dementsprechend nur unter der Bedingung, dass damit eine weitere unverhältnismässige Erhöhung der Mietbelastung effektiv verhindert oder zumindest dem heutigen System gegenüber geglättet wird. Die Mieten dürfen allenfalls zu 80 Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise angekoppelt werden. Die Grünen werden sich vehement gegen eine Überwälzung von 100 Prozent wehren. Die Berechnungen des Bundes haben ergeben, dass ein kostenneutraler Systemwechsel eine rund 80-prozentige Indexierung zulassen würde. Es ist nicht einsichtig, weshalb die Vermieter für den Systemwechsel belohnt werden sollen. Kaum eine Bevölkerungsgruppe kann sich je auf den vollen Teuerungsausgleich verlassen. Die Politik sollte heute keinesfalls einfach symbolisch die Achsel zucken und vor einer zugegebenermassen sehr schwierigen Situation kapitulieren.
Vielmehr bitte ich Sie im Namen einer Mehrheit der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und damit einem zeitgemässen Mietrecht wenigstens eine Chance zu geben.