Fluri Kurt · Nationalrat · 2009-05-26
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-26
Wortprotokoll
Wir haben wie gesagt zwei parlamentarische Initiativen in der ersten Phase zu beurteilen. Bei der einen geht es um eine Revision des Lotteriegesetzes, bei der anderen um eine Revision des [PAGE 849] Spielbankengesetzes. Herr Studer verlangte mit seiner Initiative im Jahre 2004, dass verschiedene aus seiner Sicht bestehende Mängel des Lotteriegesetzes behoben würden: Mängel bei der Transparenz, bei der Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung und bei der Suchtbekämpfung und Suchtprävention. Weiter verlangte er die Aufhebung des staatlichen Monopols, damit auch private gemeinnützige Trägerschaften Lotterien durchführen können.
Frau Menétrey-Savary verlangte mit ihrer Initiative im Jahre 2005 eine Revision des Spielbankengesetzes in dem Sinne, dass 0,5 Prozent des Bruttospielertrages in einen Fonds zu geben seien, welcher für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bestimmt sei. Weiter verlangte sie, dass das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz bezüglich Präventionsmassnahmen und Verwaltung des Fonds harmonisiert würden.
Herr Studer verweist darauf, dass eine Revision des Lotteriegesetzes vom Bundesrat unter Hinweis auf eine Konkordatslösung sistiert worden sei. Er ist aber der Meinung, dass man das Problem, das ich vorher skizziert habe, nicht den Kantonen überlassen dürfe, sondern dass es eine Bundeslösung brauche.
Frau Menétrey-Savary bemängelt ebenfalls die Sistierung der Revision des Lotteriegesetzes und nennt zwei Massnahmen, die dort ursprünglich vorgesehen waren: einen Artikel zur Prävention bei Grossveranstaltungen und die Einführung einer Abgabe für einen Präventionsfonds. Nachdem die Revision des Lotteriegesetzes sistiert worden sei und sich das Spielbankengesetz von der inzwischen entstandenen Kantonslösung diesbezüglich unterscheide, brauche es ein Nachziehen im Spielbankengesetz, weil die Zahl der Fälle von Spielsucht nach wie vor im Steigen begriffen sei. Deshalb brauche es vermehrt finanzielle Mittel, um Präventionsmassnahmen zu finanzieren.
Die Kommission hat sich sehr eingehend mit beiden Initiativen befasst. Sie hat sie mehrere Male sistiert, um die Arbeit der Kantone im betroffenen Bereich abzuwarten. Inzwischen ist es so, dass die interkantonale Vereinbarung, das Konkordat über das Lotteriewesen, am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, die Situation bis 2011 zu evaluieren, mit anderen Worten abzuklären, ob die mit der Konkordatslösung vorgesehenen Fortschritte erreicht werden können oder nicht. Es geht dabei wesentlich um die von Herrn Studer geforderte Transparenz und die Verbesserung der Gewaltenteilung. Insofern sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf mehr und lehnt es deshalb bei diesem Punkt ab, der Initiative Folge zu geben.
Den zweiten Punkt der Initiative Studer, nämlich die Aufhebung des staatlichen Monopols, lehnt die Kommission inhaltlich ab. Sie ist der Meinung, dass das Monopol im Bereich der Lotterien sinnvoll ist. Sie ist auch der Meinung, dass mit der Liberalisierung gerade der auch mit der Initiative Menétrey-Savary verfolgte Zweck, nämlich die Spielsucht einzudämmen, behindert würde, indem bei einer Liberalisierung der Lotteriegesetzgebung die verschiedenen Anbieter und Wettbewerbsteilnehmer zweifellos Marketinganstrengungen unternehmen müssten. Dadurch würde erstens ein Teil des Ertrags von der heutigen gemeinnützigen Verwendung für PR-Aktionen abgezweigt. Zweitens heisst vermehrtes Marketing, dass man die Leute dazu bringen will, bei Lotterien mitzumachen und zu spielen. Das wiederum widerspricht diametral der Absicht, die Spielsucht einzudämmen und hier Präventionsarbeit zu leisten.
Aus diesem Grund lehnt die Kommission auch den zweiten Punkt der Initiative Studer ab und empfiehlt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Wichtig ist zu wissen, dass die Minderheit der Kommission nicht etwa verlangt, der Initiative sei Folge zu geben, sondern sie verlangt eine weitere Sistierung der Initiative Studer, um die Umsetzung des Konkordates weiterhin zu überprüfen. Dementsprechend liegt hier auch kein Minderheitsantrag vor, der Initiative Folge zu geben. Hingegen liegt ein Minderheitsantrag vor, der Initiative Menétrey-Savary Folge zu geben, die, wie gesagt, eine Abgabe von 0,5 Prozent des Bruttospielertrags verlangt, um einen Fonds zu speisen, mit dem die Spielsucht bekämpft werden soll.
Hier ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass mit der Gesetzgebung schon sehr viel gemacht wurde. Wir erinnern uns daran, dass bereits bei der Spielbankengesetzgebung diesem Präventionsaspekt sehr viel Beachtung geschenkt worden ist: Es gibt bei den Lokaleingängen eine Identitätskontrolle; heute sind 26 000 Personen von der Teilnahme an Spielen in Spielcasinos ausgeschlossen. Das zeigt nach Auffassung der Mehrheit der Kommission, dass der Zweck der Übung erfüllt ist.
Nun geht es um den Grundsatz, ob eine weitere Abgabe erhoben werden soll, um damit einen Fonds zu speisen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die ursprünglich vorgesehenen Massnahmen zur Spielsuchtbekämpfung und -prävention bereits im Gesetz enthalten sind: Identitätskontrolle und nötigenfalls Ausschluss von weiteren Spielen. Sie lehnt deshalb die Erhebung einer Abgabe ab, dies auch vor dem Hintergrund, dass man weiss, dass die Schweizer Spielbanken in einem Wettbewerb mit den ausländischen stehen und es nicht der Sinn sein kann, die schweizerischen Spielbanken mit mehr Abgaben zu belasten, damit die Schweizerinnen und Schweizer, die hier spielen wollen, dann ins nahe Ausland abwandern. Wir wissen inzwischen, dass der Bundesrat im Januar dieses Jahres tendenziell eine weitere Abgabenerhöhung umgesetzt hat, indem er nämlich die Schwellenwerte für die Einsetzung der Progression bei den A-Casinos herabgesetzt hat, was dem Bund vermutlich 22 Millionen Franken eintragen wird. Das ist also eine weitere Belastung der Spielbanken.
Die Kommissionsmehrheit ist aus den erwähnten Gründen der Auffassung, dies sei falsch, und empfiehlt Ihnen deshalb - das Stimmenverhältnis war 14 zu 8 -, auch dieser Initiative keine Folge zu geben.