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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-05-26

Wortprotokoll

Sie haben gestern die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Forschungsgesetzes geführt. Ich möchte mich für die vielen lobenden Worte für die KTI als Instrument der Innovationsförderung bedanken. Diese Worte haben mich natürlich gefreut. Sie haben mich auch in der Ansicht bestärkt, dass Innovation tatsächlich eine Garantin für qualitativ hochstehende Arbeitsplätze in unserem Land und für einen dynamischen Innovationsstandort Schweiz ist.

Mit dieser Teilrevision des Forschungsgesetzes wollen wir nun der KTI eine zeitgemässe Struktur geben, indem wir sie möglichst unabhängig von der Verwaltung als Behördenkommission ausstatten. Der Ständerat, der Erstrat war, hat sich wie Ihre WBK intensiv mit der Teilrevision auseinandergesetzt und hat die Version des Bundesrates mehrheitlich gutgeheissen. Vor allem hat er bekräftigt, dass es richtig ist, auch aufgrund der Bedeutung der KTI in der jetzigen Zeit, die Aspekte der KTI im Rahmen einer Teilrevision des Forschungsgesetzes zu regeln.

Ich habe Verständnis für viele Anliegen, auch für die Anträge der Minderheiten auf der Fahne, vornehmlich aus der SVP-Fraktion, Anträge, die aber eben erst im Rahmen einer Totalrevision des Forschungsgesetzes aufgenommen werden können. Dazu gehören Forderungen und Wünsche betreffend konsistente Begrifflichkeiten, betreffend die Verbesserung der Transparenz, aber auch betreffend das Reporting über Erfolge und Misserfolge der Projekte. Die Kommission hat angeregt, Möglichkeiten von Open-Access-Lösungen bei der Veröffentlichung und Auswertung von Forschungsergebnissen zu prüfen. Ich nehme diese Anregung gerne entgegen. Die Teilrevision ist so gut wie erledigt, die Totalrevision des Forschungsgesetzes ist in Bearbeitung. Wir gehen davon aus, dass das EDI diese Totalrevision noch in diesem Jahr zur Eröffnung der Vernehmlassung unterbreiten wird. Somit werden dort auch die hier gestellten Fragen betreffend Transparenz von Forschungsprojekten einfliessen können.

Lassen Sie mich zu Beginn festhalten, dass die eigentliche Innovation natürlich in den Unternehmen selber ablaufen muss. Primär sind Innovationsprozesse von der Wirtschaft selber in Gang zu bringen; dem Staat kommt ganz klar eine subsidiäre Rolle zu. Aber gerade für unsere kleineren und mittleren Unternehmen ist es oft nicht möglich, eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen zu führen. Sie sind auf das Fördermittel der KTI angewiesen; das ist für sie eine wichtige und willkommene Unterstützung. Dank Forschungsfinanzierung und Vermittlung entsprechender Forschungspartner können sie ihre Ideen realisieren.

Die Innovationsförderung des Bundes ist verfassungsrechtlich im Jahre 2006 auf eine neue Basis gestellt worden, indem sie in Artikel 64 der Verfassung ausdrücklich als neue Bundesaufgabe verankert worden ist. Eine transparente und umfassende Regelung auf Gesetzesstufe fehlt jedoch. Es wurde gesagt, dass die Innovationsförderung des Bundes heute immer noch auf dem Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aus dem Jahr 1954 basiert. Mit der Teilrevision des Forschungsgesetzes schaffen wir daher eine moderne Grundlage für die Innovationsförderung und für die Kommission, die damit betraut werden soll. Die KTI - das ist der wichtigste Teil der Vorlage - soll mit der grösstmöglichen Autonomie ausgestattet werden und in der Innovationsförderung sämtliche Aufgaben übernehmen, die nicht hoheitlichen Charakter aufweisen. Mit dieser weitgehenden Unabhängigkeit der KTI von der Verwaltung wollen wir eine wirtschaftsnahe Tätigkeit sicherstellen.

Die vorliegende Lösung ist denn auch in enger Zusammenarbeit mit den KTI-Experten entstanden. Die heute rein beratende KTI erhält dadurch umfassende Aufgaben und entsprechende Entscheidkompetenzen. Sie ist organisatorisch ähnlich aufgestellt wie die Weko und administrativ dem EVD angegliedert. Wir erhalten mit dieser Lösung nicht nur eine Behördenkommission, sondern eben auch ein innovationsfreundliches Umfeld in der Schweiz. Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft, und wir leisten mit dem neuen Gesetz einen Beitrag zur wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik unseres Landes.

Der Ständerat und auch Ihre WBK haben betreffend Aufgabenteilung zwischen KTI und Verwaltung einige Präzisierungen vorgenommen, indem zwischen den hoheitlichen Aufgaben und dem nichthoheitlichen Bereich klare Abgrenzungen geschaffen wurden. Der Bundesrat begrüsst diese Präzisierungen betreffend BBT und KTI und empfiehlt deshalb auch, dass man diesen Weg weiterbeschreitet.

Ich möchte im Folgenden auf ein paar Anliegen aus der WBK eingehen, die auch im Rahmen der Eintretensdebatte diskutiert wurden. Das sind zunächst die Anliegen betreffend Transparenz, die hier vor allem auch von der SVP-Fraktion gekommen sind. Ich verstehe die Anliegen, bei denen man sagt, wenn der Staat schon Forschung und Projekte finanziert, dann möchte man auch eine gewisse Übersicht darüber haben, welche Projekte gelingen, wo es Misserfolge gibt, welche Projekte zu welchen Resultaten geführt haben. Das ist vom Grundsatz her auch nicht weiter problematisch. Wo wir aber Probleme haben und diesem Anliegen nach Transparenz nicht folgen können, ist bei konkreten Projekten, wo eben Unternehmen die Partner der KTI und der Hochschulen sind. Hier sichert die KTI den Antragstellern von Anfang an Vertraulichkeit zu. Es geht sehr oft um Geschäftsgeheimnisse, die natürlich nicht publiziert werden können; es geht um Abläufe, um Projekte, wo eben auch das geistige Eigentum geschützt werden muss und deshalb eine Regelung zwischen den Partnern unabdingbar ist. Eine Information über solche laufende Projekte und Projektergebnisse kann darum nur eingeschränkt erfolgen, unter Wahrung dieser Geschäftsgeheimnisse.

Titel und Hochschulpartner der Projekte können bereits heute auf der Aramis-Datenbank des Bundes eingesehen werden. Hier erhalten Sie schon heute eine weitgehende Übersicht. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wissenschaftsbasierte Unternehmen, die gefördert werden, sehr zahlreich sind und allein die Menge von Informationen wahrscheinlich der Transparenz zuwiderlaufen würde.

Wir haben 2008 aufgrund von 130 eingereichten Gesuchen 57 technologiebasierte Firmen ins Coaching aufgenommen und 25 mit dem KTI-Label ausgezeichnet. Wir haben festgestellt, dass die schweizerische KTI-Förderung gerade im Bereiche des Coachings sehr erfolgreich ist. Vor ein paar Wochen wurde der "Red Herring 100 Europe Award" verliehen. Das ist ein Preis, welcher die 100 besten Start-up-Unternehmen in Europa auszeichnet, und die Schweiz durfte mit [PAGE 821] 14 ausgezeichneten Unternehmen diese Liste anführen. Von diesen 14 ausgezeichneten Unternehmen sind 10 von "KTI Start-up" gecoachte Projekte - auch das ein grosser Erfolg für die KTI und die KMU in der Schweiz, die sich hier eben als Jungunternehmen gebildet haben und den Nukleus für exportorientierte und wachstumsstarke Geschäftsfelder der Schweiz von morgen darstellen.

Wir haben auch - und das muss man immer wieder betonen - insofern grosse Erfolge aufzuweisen, als der Bund 2008 rund 250 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit mehr als 470 beteiligten Firmen unterstützen konnte. Von diesen Projekten mussten lediglich 3 im Jahr 2008 abgebrochen werden. Die Erfolgsrate ist also sehr hoch. Aktuell laufen bei der KTI insgesamt 1321 Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Auch hier haben wir, gemäss den Wünschen der WBK, vor, proaktiv über Erfolge und Misserfolge zu informieren, soweit es eben die Geschäftsgeheimnisse erlauben.

Die KTI hat in den letzten zehn Jahren über 4500 Projekte gefördert, mit über 5000 Unternehmen als Partnern, 75 davon waren KMU. Start-up-Label-Firmen haben direkt fast 3000 hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen. Wie gesagt, im Bereich Start-up-Förderung und Entrepreneurship haben fast 200 Firmen das Start-up-Label erhalten, und 87 Prozent davon sind immer noch erfolgreich am Markt. Das sind Zahlen, die auch rechtfertigen, dass Sie Vertrauen in die KTI haben können. Diese Erfolge zeigen auch auf, dass das in die KMU, in hochwertige Arbeitsplätze und eben in den Wissenstransfer zwischen den Forschungsanstalten und den Unternehmen investierte Geld sehr gut investiert ist. Ich schliesse aus diesen Erfolgsgeschichten auch, dass das für das Vertrauen des Parlamentes massgebend war, um einerseits mit der BFI-Botschaft das Budget für die laufende Periode um 130 Millionen auf 532 Millionen Franken aufzustocken und andererseits der KTI im Rahmen des zweiten Konjunkturstabilisierungspaketes weitere 21,5 Millionen Franken insbesondere für Clean Technology zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte vielleicht noch ein paar Worte zu Fragen verlieren, die von Frau Moser und Herrn Noser gestellt worden sind, insbesondere zur Frage, wie die zeitliche Umsetzung des Forschungsgesetzes und die Organisation geplant sind. Wir haben uns bisher nie auf ein Datum festgelegt und nie ein solches geäussert. Das Ziel ist natürlich ganz klar, dass wir dieses neue Gesetz so schnell wie möglich umsetzen und die neue Behördenkommission wählen. Das ist nicht ganz einfach: Wir müssen zunächst die Referendumsfrist abwarten. Wir müssen Verordnungen platzieren, die wir selbstverständlich auch der WBK dann noch zur Begutachtung zustellen werden. Wir müssen das Personal rechtlich in die neue Organisation überführen. Es braucht ein Geschäftsreglement. Und es braucht auch die budgetmässige Überführung in eine neue Organisation. Wenn das Parlament die Differenzen in dieser Session oder spätestens in der Herbstsession erledigen kann - wir werden jetzt an Ihren Beschlüssen sehen, wie lange das dauern wird -, sieht unser Plan wie folgt aus: Wir müssen zuerst die Referendumsfrist abwarten. Es wird also schon aus rein formellen Gründen gegen Ende Jahr, bis dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Wir können somit frühestens Ende Jahr in einer ersten Phase das künftige Präsidium der KTI wählen, welches wir dann beauftragen werden, das Geschäftsreglement vorzubereiten, damit der Bundesrat im Laufe der ersten Jahreshälfte 2010 formell die ganze KTI wählen kann; Sie wissen, das sind gegen hundert Mitglieder. Deshalb sehen wir frühestens den 1. Juli 2010 für die Inkraftsetzung des Gesetzes und das Funktionieren der ganzen neuen KTI als Behördenkommission mit einem zugeteilten Budget und mit einer operativen Führung. Etwas anderes ist nicht möglich, aber das ist aus unserer Sicht unproblematisch.

Noch zur Frage von Herrn Theophil Pfister als Sprecher der SVP-Fraktion: Zur Transparenz habe ich mich geäussert. Wir nehmen dieses Anliegen ernst. Einiges wurde aufgrund der in der Vernehmlassung geäusserten Wünsche und der Beratung dieser Vorlage schon realisiert. Auf der Website der KTI sehen Sie schon viel mehr an Resultaten, an Tabellen und Statistiken als vor einem Jahr. Wir nehmen also Ihre Anliegen sehr ernst, immer mit der Einschränkung aufgrund des Geschäftsgeheimnisses. Wie gesagt wird im Rahmen der Totalrevision auch diesem generellen Anliegen nach Transparenz in der Forschungsfinanzierung Rechnung getragen werden. Wir werden auch bei der gesamten Forschung sicher zu überlegen haben, was transparent ausgeschrieben werden kann. Der Vergleich mit dem Nationalfonds ist insofern problematisch, als die Grundlagenforschung natürlich ganz anders als bei den KMU-Projekten, wo natürlich schon die Partnerschaft eine andere ist, konzipiert ist und dort der Staat respektive der Nationalfonds der Auftraggeber ist. Ich glaube aber, dass es richtig ist, dass sich auch die Universitäten und Hochschulen an eine gewisse Transparenz gewöhnen, zumal es auch hier um eingesetzte Steuergelder geht. Da besteht ausserhalb dieser Vertraulichkeit auch kein Widerstand. Wir werden dem also sicher auch im Rahmen der Gesamtrevision Gewicht zumessen.

Zusammenfassend: Dieses Gesetz ist ein modernes Gesetz. Es ermöglicht der KTI, sich noch schlagkräftiger als bis anhin zu organisieren, den ganz entscheidenden Wissenstransfer von den Hochschulen zu den KMU zu unterstützen und neue wichtige Geschäftsfelder zu entwickeln. Das ist gerade entscheidend, um bestmöglich aus dieser Krise herauszufinden und um eben die Innovationsdynamik in der Schweiz auf einem sehr hohen Niveau zu halten. Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie in der Linie, möglichst ohne Differenzen zum Ständerat, der Mehrheit Ihrer Kommission folgen werden.