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AB 96943

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-26

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag möchte ich bei Artikel 2 Absatz 1 einen neuen Buchstaben h ins Gesetz einfügen, der besagt, dass die in Artikel 5 festgelegten Forschungsorgane namentlich auf die Transparenz über die erreichten Ziele und Forschungsresultate achten. Damit wird auch das umgesetzt, was vorhin unsere Volkswirtschaftsministerin bei der Eintretensdebatte gesagt hat.

Mit Artikel 1, dem Zweckartikel, wollen wir die wissenschaftliche Forschung und die wissenschaftsbasierte Innovation fördern sowie die Auswertung und Verwertung der Forschungsergebnisse unterstützen. Wie das geschehen soll, legen dann die Grundsätze in Artikel 2 fest. Es scheint mir eine Selbstverständlichkeit, dass Transparenz über die erreichten Ziele und Forschungsresultate geschaffen wird. Transparenz zwingt immer dazu, besonders sorgfältig und seriös mit den anvertrauten Mitteln umzugehen. Transparenz über positive Resultate ist auch motivierend, was gerade mit Blick auf Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer wichtig ist. Man orientiert sich an solchen Erfolgen, an neuen Ideen, an guten Resultaten: Das wirkt beflügelnd und stimuliert andere, Gleiches zu tun. Auch Nichterreichtes zu dokumentieren macht Sinn, weil vielleicht Fehler vermieden werden können. Auch Projekte, die in eine falsche Richtung zielen, können allenfalls in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Dass also Erfolge und Misserfolge transparent dargestellt werden, ist das eigentliche Ziel meines Antrages. Auch die Frau Bundesrätin stimmt ja meinem Antrag im Grundsatz zu. Sie hat diesen Ansatz bereits im November 2006 in einer Debatte bestätigt. Transparenz müsse immer bestehen, auch bei anderen Forschungsinstrumenten - das hat unsere Volkswirtschaftsministerin eigentlich imperativ gefordert. Auch in der Kommissionsberatung wurde mein Anliegen von Frau Bundesrätin Leuthard unterstützt.

Sie fragen nun zu Recht, warum denn der Antrag keine Mehrheit fand. Sie haben die Gründe bereits in der Eintretensdebatte gehört: Wir hätten hier nur eine Teilrevision zu beschliessen, die ausschliesslich die KTI betreffe, und es gehe nicht an, nun die Grundsätze zu verändern, welche das gesamte Forschungsgesetz beträfen. Gewisse Kreise wollten in der Kommission nicht einmal substanziell darüber diskutieren und argumentierten, man könne dann bei einer Gesamtrevision Einfluss auf solche Dinge nehmen. Man will offenbar ganz bewusst einem Problem aus dem Weg gehen. Auch in anderen Artikeln dieses Gesetzes, beispielsweise im Zweckartikel, bei den Grundsätzen und bei den Artikeln zum Geltungsbereich, werden neue Elemente eingeführt, die die Forschung generell betreffen. Deshalb sticht diese Argumentation nicht. Ein neues Element wird beispielsweise in Buchstabe f von Artikel 2, Grundsätze, eingeführt. Von dem dort genannten "Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen" wird im bisherigen Forschungsgesetz nicht gesprochen, ebenso wenig von der "internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation", wie nun in Buchstabe g. Da werden ebenfalls Veränderungen vorgenommen, die alle Forschungsorgane betreffen. Wenn Sie sich hinter den genannten Argumenten verstecken, sind Sie weder ehrlich noch konsequent.

Was konkret ist denn falsch an der Forderung nach Transparenz über die erreichten Ziele? Diese Frage gilt es zu beantworten. Auch alle Forschungsorgane, die nichts zu verbergen haben, müssten daran interessiert sein, dass ein solcher Grundsatz im Gesetz steht.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag, den die SVP-Fraktion unterstützt, zu folgen.

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