Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns für das Jahr 2001 einen Voranschlag, der bei Ausgaben von gut 49 Milliarden und Einnahmen von knapp 49 Milliarden mit einem Ausgabenüberschuss von 58 Millionen Franken in der Finanzrechnung praktisch ausgeglichen ist. Gemäss den Anträgen Ihrer Finanzkommission ergibt sich ein leichter Einnahmenüberschuss von 23 Millionen Franken. Zu dieser verhältnismässig kleinen Veränderung haben vor allem Faktoren beigetragen, die bei der Verabschiedung des Voranschlages durch den Bundesrat noch nicht geklärt waren. Diese Faktoren haben sich teilweise positiv, teilweise negativ auf den Voranschlag ausgewirkt.
Zu diesen Faktoren zählen die Effizienzvorlage, die Anpassung der Entschädigungen der eidgenössischen Räte, die Abstimmungen über die Energievorlagen vom 24. September 2000, die Anpassung der Renten von AHV/IV und Militärversicherung sowie die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Schäden. Während sich einige dieser Faktoren quantitativ genau bemessen lassen, gibt es bei anderen durchaus einen Ermessensspielraum.
Eine spezielle Frage stellte sich der Kommission bei den UMTS-Lizenzen, bei denen von einem Erlös von etwa 4 Milliarden Franken ausgegangen worden war, der zur Schuldentilgung vorgesehen gewesen wäre. Diesbezüglich haben sich die Umstände bekanntlich geändert, und zwar nicht unwesentlich.
Die Kommission hat sich die Frage gestellt, ob aufgrund dieser neuen Umstände Änderungen im Voranschlag anzubringen seien. Die Kommission hat dann aber von solchen Änderungen abgesehen: Was immer man getan hätte, hätte falsche politische Signale ausgesandt. Im Saldo von minus 58 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates bzw. plus 23 Millionen Franken gemäss Antrag der Finanzkommission des Ständerates ist der Erlös aus der Veräusserung der UMTS-Lizenzen ausgeklammert. Unmittelbare Auswirkungen auf den Voranschlag 2001 hat die nicht bzw. noch nicht erfolgte Versteigerung der UMTS-Lizenzen nicht. Wir haben heute den Medien entnehmen können, dass nun die Versteigerung am 6. Dezember 2000 stattfinden soll.
Lassen Sie mich zunächst eine kurze Analyse der Ausgaben und Einnahmen vornehmen. Zunächst zu den Ausgaben. Die Ausgaben nehmen gegenüber dem Voranschlag 2000 insgesamt um 3,4 Prozent oder 1,6 Milliarden Franken zu. Bei einem angenommenen realen Wirtschaftswachstum von 2 Prozent und einer Jahresteuerung von 1,75 Prozent liegt das Ausgabenwachstum somit knapp unter dem nominellen Wachstum von 3,75 Prozent. Bedenkt man jedoch, dass von 1994 bis 2000 die Ausgaben um durchschnittlich 2,1 Prozent stiegen, so muss man feststellen, dass die Ausgabenkurve wieder deutlich nach oben zeigt.
Aus der Optik der Ausgaben nach Aufgabengebieten ist vor allem bei den Finanzen und Steuern ein markanter Anstieg um 1,2 Prozent oder gut 1 Milliarde Franken zu verzeichnen. Ins Gewicht fallen hier vor allem die Zinslasten und die Anteile der Kantone an den Bundeseinnahmen. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt nehmen insgesamt zwar nur um 1,8 Prozent zu. Diese relativ bescheidene Zunahme ist durch stark rückläufige Leistungen an die Arbeitslosenversicherung und an den Asyl- und Flüchtlingsbereich bedingt. Demgegenüber nehmen aber die Ausgaben für die AHV um 290 Millionen Franken oder 5,6 Prozent und die Ausgaben für die IV um 240 Millionen Franken oder 7,1 Prozent zu. Dies ist vor allem eine Folge der Zunahme der Zahl der Rentenbezüger, welche ihrerseits durch die gestiegene Lebenserwartung und die demographische Entwicklung bedingt ist.
Auch die Bundesbeiträge an die Kantone für die Krankenversicherung erhöhen sich um 75 Millionen Franken oder 4,3 Prozent. Die Ausgaben für den Bereich soziale Wohlfahrt steigen im Jahr 2001 insgesamt auf 12,8 Milliarden Franken oder 26,2 Prozent der Gesamtausgaben an. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 betrug diese Zahl noch 21,7 Prozent.
Die Ausgaben für den Verkehr steigen um 2 Prozent, diejenigen für Bildung und Grundlagenforschung um 1 Prozent. Die Ausgaben für die Landwirtschaft bleiben konstant. Minderausgaben ergeben sich in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und militärische Landesverteidigung. Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland nehmen um 1,7 Prozent, die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung um 3,1 Prozent ab.
Zu den Einnahmen: Diese erhöhen sich um 3,4 Milliarden Franken oder 7,5 Prozent. Für diese doch substanzielle Erhöhung gibt es vor allem drei Gründe: zunächst einmal eine günstige konjunkturelle Entwicklung, dann eine unterschätzte Entwicklung der Einnahmen insbesondere bei der direkten Bundessteuer, und schliesslich neue Steuern und Abgaben wie etwa die LSVA, das Mehrwertsteuerpromille für den öffentlichen Verkehr und die Erhöhung der Tabaksteuern.
Wie ist der Voranschlag 2001 zu beurteilen? Ich möchte eigentlich zwei Kriterien erwähnen, nämlich zunächst das Sanierungsziel 2001 und sodann vor allem die allgemein gültigen finanzpolitischen Kennziffern.
Zunächst zum Sanierungsziel 2001: Die verfassungsrechtliche Vorgabe ist Ihnen bekannt. Im Rechnungsjahr 2001[PAGE 821] muss der Ausgabenüberschuss auf höchstens 2 Prozent der Einnahmen abgebaut sein. Dies bedeutet, dass für den Voranschlag 2001 ein Defizit von etwa 980 Millionen Franken zulässig wäre. Wir können mit Genugtuung feststellen, dass dieses Ziel erreicht werden kann, und zwar sehr gut, vor allem wenn man auch noch bedenkt, dass bereits für das Jahr 2000 mit einem positiven Abschluss gerechnet werden kann. Für diese frühere Trendwende gibt es vor allem zwei Gründe: einerseits eine günstige wirtschaftliche Entwicklung und andererseits die Sanierungsmassnahmen, welche getroffen wurden.
Das zweite Beurteilungskriterium sind die allgemein gültigen finanzpolitischen Kennziffern. Diesbezüglich ist zunächst festzustellen, dass die Schulden des Bundes mit dem Voranschlag 2001 nach wie vor bei gut 100 Milliarden Franken liegen. Die Schuldenquote des Bundes beträgt 24,6 Prozent. Dieser Umstand wiederum hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf die Passivzinsen: Gut 3,9 Milliarden Franken pro Jahr, das sind mehr als 10 Millionen Franken pro Tag, müssen für Zinszahlungen aufgewendet werden. Früher pflegte Herr Bundesrat Villiger zu sagen, das seien mehr, als wir für den Aufgabenbereich Bildung und Grundlagenforschung ausgäben. Heute erreicht der Umfang der Ausgaben für diese Position nahezu jenen des Bereiches Landwirtschaft und Ernährung.
Eine andere Optik: 8 Prozent der gesamten Einnahmen des Bundes müssen für Zinszahlungen verwendet werden. Nochmals eine andere Sicht: Die Nettozinslast, d. h. die Differenz zwischen den Passivzinsen und dem Kapitalertrag, macht 3,3 Milliarden Franken bzw. 6,7 Prozent aus. Zum Vergleich: Noch 1988 betrug dieser Anteil 3,3 Prozent. Die Staats- und die Fiskalquote liegen im Jahre 2001 beide bei 11,6 Prozent. Berücksichtigt man die öffentlichen Haushalte insgesamt, und dies ist für einen internationalen Vergleich von Bedeutung, stellen wir fest, dass wir zwar im Verhältnis zu den OECD-Staaten recht gut dastehen, aber gerade im Zeitraum von 1990 bis heute stark eingebüsst haben, was sich entsprechend auf den Standortwettbewerb ausgewirkt hat bzw. auswirkt. Was die volkswirtschaftlichen Eckwerte angeht, so geht der Voranschlag 2001, wie bereits erwähnt, von einem nominellen Wachstum von 3,75 Prozent, einer Teuerung von 1,75 Prozent, einer weiterhin tiefen Arbeitslosenquote sowie einem leichten Anstieg der Zinssätze aus.
Wie könnte nun das Fazit der Beurteilung lauten? Ich meine, als Fazit der Beurteilung kann festgehalten werden, dass dank den Sanierungsbemühungen, aber auch dank der guten Wirtschaftslage erfreulicherweise eine deutliche Wende zum Besseren eingetreten ist, und zwar früher, als dies erwartet wurde. Allein, Euphorie wäre fehl am Platz. Eine Entwarnung kann noch keineswegs gegeben werden.
Ich möchte hier ein Sprichwort aufnehmen, das Kollege Wenger in der Finanzkommission in Anlehnung an Wilhelm Busch gebraucht hat:
"Wonach du sehnlich ausgeschaut,
Es wurde dir beschieden.
Du triumphierst und jubelst laut:
Jetzt hab ich endlich Frieden!
Ach, Freundchen, rede nicht so wild,
Bezähme deine Zunge!
Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt,
Kriegt augenblicklich Junge."
Wir müssen den Hebel weiterhin schwergewichtig bei den Ausgaben im Sinne von deren Disziplinierung ansetzen, um zunächst den Schuldenberg abzubauen. Entlastungen im Fiskalbereich dürfen zwar kein Tabu sein, müssen aber sehr zurückhaltend gehandhabt werden. Dies gesagt, müssen wir uns immer bewusst sein, dass der Handlungsspielraum beim Voranschlag jeweilen sehr eng ist, da etwa 60 Prozent der Ausgaben gesetzlich und ungefähr 80 Prozent faktisch gebunden sind. Finanzpolitik machen wir somit in unserer täglichen Arbeit. Bei jeder Vorlage, bei jedem Geschäft, müssen wir uns Rechenschaft über die finanzielle Tragweite unserer Beschlüsse geben.
Lassen Sie mich abschliessend noch etwas zu den Verpflichtungskrediten und dann zur Erfolgsrechnung sagen. Mit dem Voranschlag 2001 werden Verpflichtungskredite in der Höhe von 2,2 Milliarden Franken beantragt, davon sind gut 2,1 Milliarden Franken der Ausgabenbremse unterstellt. Materiell entfällt der grösste Teil auf den Bereich Landesverteidigung. Rund die Hälfte der beantragten Verpflichtungskredite wird Zahlungen im Jahre 2001 auslösen; die entsprechenden Zahlungskredite wurden in den Voranschlag 2001 aufgenommen.
Schliesslich zur Erfolgsrechnung: Die Erfolgsrechnung sieht einen Aufwandüberschuss von 3,857 Milliarden Franken vor. Die Ihnen übermittelte Botschaft, der Voranschlag 2001 berechtige nicht, in Euphorie zur verfallen, wird hier bestätigt. Die folgenden Faktoren - es sind vor allem deren zwei - führen zu doch beachtlichen Differenzen zwischen der Finanz- und Erfolgsrechnung:
1. Die Rückzahlung der Darlehen der Arbeitslosenversicherung - sie betragen 1,2 Milliarden Franken - wird in der Finanzrechnung als Einnahme geführt. In der Erfolgsrechnung fällt dieser Betrag aber selbstverständlich weg, da es sich ja nicht um einen Ertrag im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung handelt.
2. Im Rahmen der Sanierung der Bundesbetriebe, namentlich im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge, wurden Ausgaben gleichermassen an der Finanzrechnung vorbei direkt in der Bilanz aktiviert. Diese Ausgaben werden nun zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben, und zwar auf eine Dauer von 6 bis 10 Jahren. Für den Voranschlag 2001 ergibt dies einen Betrag von 1,8 Milliarden Franken. Wir müssen also feststellen, dass es sich weitgehend um die Entsorgung von Altlasten handelt.
Schliesslich noch zum Nachtrag II zum Voranschlag 2000: Damit werden Kreditnachträge von 255 Millionen Franken und Verpflichtungskredite von 76 Millionen Franken beantragt. Bei den Kreditnachträgen ist nach der Erstellung der Botschaft des Bundesrates bei der Deza, Position 202.3600.201 (Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen), noch ein Betrag von 20 Millionen Franken hinzugekommen.
Ich kann Ihnen jetzt schon bekannt geben, dass die Finanzkommission Ihnen beantragt, sämtlichen Nachtragskrediten zuzustimmen. Die einzelnen Berichterstatter werden dann zu diesen Nachtragskrediten - soweit erforderlich - noch Stellung nehmen.
Ich darf Ihnen namens der Finanzkommission beantragen, deren Anträge zuzustimmen.