Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2009-05-26
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-26
Wortprotokoll
Bei diesem Antrag geht es mir darum, dass man die Regelung der Finanzierung der Projekte flexibilisiert. Es sind im Prinzip nur die Worte "Der Umsetzungspartner beteiligt sich in der Regel hälftig an der Finanzierung des Projekts" zu belassen, der Rest ist zu streichen.
Die Begründung sieht folgendermassen aus: Das fixe Festschreiben einer hälftigen Aufteilung der Projektkosten zwischen Projektpartner und der KTI ist eigentlich zu starr bzw. zu wenig zielorientiert. Es ergeben sich - ich rede da aus eigener Praxis, ich habe schon zwei solche Anträge selber erstellt - verschiedene Problemfelder in diesem Bereich. Einerseits gibt es Wirtschaftspartner, die vielleicht auch mehr als 50 Prozent an Geld einschiessen wollen. Die werden natürlich durch diese Regelung, die besagt, es sei eine hälftige Finanzierung, nicht gerade motiviert, auch mehr zu investieren; das ist das eine Problem. Ein anderes Problem ist zudem, dass es bei den Wirtschaftspartnern, bei den KMU, die ja primär durch dieses Gesetz angesprochen werden sollen, ganz kleine Unternehmen gibt, die vielleicht überhaupt nicht die Mittel haben, diesen Beitrag von 50 Prozent zu erreichen. Nicht zuletzt gibt es auch Projekte, bei denen es überhaupt keinen Sinn macht, dass man einfach Geld hineinsteckt, ohne dass man es wirklich braucht, nur damit es mit der 50/50-Regelung aufgeht, und das muss ich hier auch klar rügen.
Wenn man jetzt einen solchen Antrag vor sich hat, sieht man jedes Mal wieder, dass man mit dieser sehr starren Fixierung auf die hälftige Aufteilung der Projektkosten immer wieder zu Kompromissen getrieben wird, die weder auf das Resultat noch auf die Wirtschaftlichkeit bzw. auf die Effizienz der Mittel einen positiven Einfluss haben, und das sind doch grosse Probleme. Hinzu kommt noch, dass man nicht genau weiss, was man denn unter dieser 50-prozentigen Beteiligung eines Industriepartners an einem KTI-Projekt wirklich verstehen soll. Sind dies z. B. Maschinenstunden? Sind das Personalkosten des Wirtschaftspartners? Sind das auch die Projektstudien, die beispielsweise vor einem KTI-Projekt gemacht werden? Oder was geht da genau hinein? Zum Schluss muss man sich dann die Frage stellen: Sind das nur Cash-Beiträge, ist also effektiv nur Geld gemeint?
Die hälftige Beteiligung, die auf den ersten Blick sehr eindeutig und klar aussieht, ist bei näherer Betrachtung und aus der Praxis gesehen alles andere als klar - ich weiss wirklich, wovon ich spreche -, und das muss man hier deutlich festhalten. In der Regelung der Ausnahmen, wie sie im Beschluss des Ständerates bzw. im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, ist ja geplant, dass man diese Ausnahmen nachher in der Verordnung beschreibt und nicht im Gesetz. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, drei Punkte in diese Verordnung aufzunehmen, wie diese Ausnahmen gestaltet werden sollen. Erstens sind es Projekte, die einer ganzen Branche dienlich sind, zweitens sind es Projekte, die vielen Firmen, also einem Konglomerat, dienen, oder drittens sind es Projekte, von denen Ergebnisse erwartet werden, die einem nichtabgrenzbaren Kreis von Unternehmen nützlich bzw. dienlich sein können. Ich stelle fest, dass man in dieser Verordnung zwar richtige, wichtige Fragen beantwortet, aber dass das sehr wenig mit der aktuellen Praxis zu tun hat. Ich habe es vorhin geschildert, es können Maschinenstunden infrage kommen, es können Cash-Beiträge infrage kommen, Firmen, die vielleicht mehr Cash-Beiträge leisten wollen. Das sind die praxisorientierten Fragen bei diesen Projekten. Die Ausnahmeregelungen in der Verordnung zielen von mir aus gesehen etwas an der Problematik vorbei. Ich bitte die Frau Bundesrätin wirklich, mir hier Antworten zu geben, wie man diese Punkte, die ich jetzt aufgezählt habe, vielleicht doch noch in der Verordnung in einem Buchstaben d berücksichtigen könnte. Das würde mich zufriedenstellen, und ich könnte diesen Antrag zurückziehen.
Ich darf aber zusätzlich noch darauf hinweisen, dass diese Problematik auch im Ständerat, der ja das Gesetz sehr schnell durchberaten hat, weil nicht sehr viele Kontroversen bestanden, Anlass zur Diskussion gegeben hat. Nachdem ich die das Amtliche Bulletin gelesen habe, muss ich sagen, [PAGE 828] dass dieser Punkt eine strittige Komponente hat. Aber im Sinne des Unternehmertums und der flexibleren Gestaltung dieser Projekte, die auch zu mehr Effizienz und Wirkung führen können, möchte ich doch beliebt machen, diese Minderheit zu unterstützen. Ich erbitte, wie gesagt, gute Antworten von Frau Bundesrätin Leuthard.