Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Mit 1,65 Milliarden Franken sind die Ausgaben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) praktisch gleich hoch wie im Voranschlag 2000 und in der Rechnung 1999. Dies lässt den Schluss zu, dass zurückhaltend budgetiert wurde. In der Finanzkommission haben denn auch nur wenige Positionen Anlass zu Rückfragen oder gar zu Beanstandungen gegeben, zumal das EDA bei der Entwicklungszusammenarbeit noch Bereiche des Staatssekretariates für Wirtschaft zu übernehmen hatte. Wenn man dies berücksichtigt und Gleiches mit Gleichem vergleicht, lässt sich sogar die Aussage machen, dass die Ausgaben gegenüber den Jahren 1999 und 2000 leicht zurückgegangen sind.
Wenn ich auf einzelne Ausgabenpositionen eingehe, hat dies primär erläuternden Charakter. Nur bei zwei Positionen bestehen Differenzen: bei der einen zum Bundesrat, bei der anderen zum Nationalrat.
Zuerst die blossen Erläuterungen. Sie betreffen die Position 201.3100.053, Information Uno-Beitritt, auf Seite 420 der Botschaft. Noch in der laufenden Legislatur wird die Abstimmung über einen Uno-Beitritt erfolgen. Nach Meinung der überwiegenden Mehrheit der Finanzkommission kann, ja[PAGE 828] muss es bei komplexen Abstimmungsmaterien Aufgabe des Staates sein, der Bevölkerung Basisinformationen zu vermitteln. Demokratisch entscheiden zu können setzt Wissen voraus. Das Vermitteln solchen Wissens durch den Bund darf aber nicht Bestandteil der eigentlichen Abstimmungskampagne sein, im vorliegenden Fall der Kampagne zu einem Uno-Beitritt. Die Finanzkommission liess sich davon überzeugen, dass dies nicht der Fall sein wird. Sie liess sich davon überzeugen, dass das Informationskonzept über einen Uno-Beitritt objektiv und zurückhaltend sein und das vermitteln wird, was eine sachliche Diskussion in der Öffentlichkeit zu gewährleisten vermag. Ein Aufwand von 1,2 Millionen Franken hierfür ist vertretbar.
Eine zweite Position betrifft die Bergier-Kommission. Sie finden die Position 201.3100.054, Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg, auf Seite 420 der Botschaft. Die Arbeit der Bergier-Kommission nähert sich dem Ende. Wenn hierfür gleichwohl nochmals rund 4,7 Millionen Franken eingesetzt sind, erklärt sich dies zur Hauptsache mit der Schlussredaktion des Berichtes, mit seiner Übersetzung, Publikation, Drucklegung und mit der eigentlichen Präsentation inklusive Vertrieb. Zu Ihrer Orientierung: Der eigentliche Schlussbericht wird über 5000 Seiten umfassen. Es wird aber nicht nur der Schlussbericht veröffentlicht, sondern es werden daraus Synthesen zu je 450 Seiten publiziert. Der Gesamtaufwand der Bergier-Kommission wird den Rahmenkredit 1997 bis 2001 in der Höhe von 22 Millionen Franken nicht überschreiten.
Zu den kontroversen Positionen: Es ist dies vorerst einmal die Position 201.3600.355, auf Seite 422 der Botschaft bzw. auf Seite A3 der Fahne. Zu wissen ist hierzu Folgendes: Unser Rat und vor ihm der Nationalrat haben in der Sommersession 2000, also vor wenigen Monaten, die "Präsenz Schweiz" - bekannt unter dem Kürzel Koko - neu geregelt und ein entsprechendes Bundesgesetz verabschiedet. In der Botschaft zu diesem Bundesgesetz ist klar festgehalten, dass mit der Neuausrichtung und Neuorganisation der Koko erhöhte Mittel benötigt werden. Ausdrücklich wurde in der Botschaft erwähnt, dass für das Jahr 2001 hierfür 11,6 Millionen Franken vorgesehen sind und sich zudem der Personalbestand von 5 auf 10 Personen erhöhen wird. Unser Rat hat dem Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland einstimmig zugestimmt und sich damit zumindest konkludent auch mit den hierfür vorgesehenen Mitteln einverstanden erklärt.
Der Bundesrat hat genau diese Mittel im Voranschlag so vorgesehen. Dessen ungeachtet hat der Nationalrat den Betrag von 11,6 auf 7,5 Millionen Franken gekürzt. Dies ist wenig verständlich und zeugt nicht gerade von einer konsequenten Parlamentsarbeit. Verständlich wäre die Abkehr von einer vor wenigen Monaten eingegangenen Verpflichtung allenfalls dann gewesen, wenn sich in den letzten Monaten die finanzielle Situation des Bundeshaushaltes dramatisch verschlechtert hätte. Davon kann aber keine Rede sein.
Die Finanzkommission schlägt Ihnen deshalb vor, konsequent zu bleiben und so zu entscheiden, wie Sie es schon vor wenigen Monaten getan haben. Sie beantragt Ihnen also, dem Bundesrat zuzustimmen. Dies ist auch aus folgenden Gründen richtig: Im Vertrauen auf die Beschlüsse des Parlamentes wurde das Personal des Koko aufgestockt, und es wurden in der Person von Herrn Johannes Matyassy ein Direktor und in der Person von Herrn Paul Reutlinger ein Präsident gewählt. Ebenfalls im Vertrauen auf die Beständigkeit parlamentarischen Handelns wurden die Vorarbeiten für die Tätigkeiten im Jahre 2001 an die Hand genommen. Zumindest teilweise wurden bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen. Schliesslich haben wir mit dem Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland die Wünschbarkeit einer verstärkten Präsenz der Schweiz in der Welt bejaht. Es sind keine Umstände ersichtlich, warum diese Wünschbarkeit heute nicht mehr bestehen sollte.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen deshalb, dem Bundesrat zu folgen und dem Kredit für die Koko in der Höhe von 11,6 Millionen Franken zuzustimmen. Ich bitte die Präsidentin, die Debatte vorerst hierüber zu eröffnen und gegebenenfalls abstimmen zu lassen.