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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-05

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin mehrfach irritiert. Irgendwo in der "Neuen Zürcher Zeitung" habe ich gelesen, Herr Kleiber wolle das bewusst unter Umgehung des Budgetprozesses einbringen. Ob das wahr ist oder nicht, weiss ich nicht. Herr Randegger soll das irgendwo gesagt haben; ein Mitarbeiter stiess zufällig auf diese Aussage. Nicht wahr: Budgetpolitik heisst, mit knappsten Mitteln eine optimale Verteilung zu machen. Hier und dort kämpfen wir um 100 000 Franken - und hier sollen wir einfach irgendwo 60 Millionen Franken investieren, ohne dass Ihre Kommission und ich als Bundesrat die Gelegenheit gehabt haben, das wirklich zu prüfen! Manchmal frage ich mich, ob wir noch ein vernünftiges Verhältnis zum Geld haben.

Unlängst hatte ich mit einem Vertreter der Urner Regierung einmal ein Gespräch über die Finanzprobleme. Wenn ich sehe, wie dort um jeden Betrag von hunderttausend Franken existenziell gekämpft wird und wir hier - das ist zufällig, ich will jetzt nicht in die Details gehen - irgendwo mit Millionen von Franken um uns schmeissen, ohne dass wir das in der nötigen Tiefe angeschaut haben ...! Das hat nichts mit Bildung, mit Investition in die grauen Zellen zu tun, das ist vielmehr eine ganz generelle Bemerkung. So kann man damit nicht umgehen! Wenn man das seit 18 Monaten weiss, Frau Berger, warum kann man dann damit nicht in den normalen Budgetprozess, in die Kommission gehen? Wieso nicht? Entschuldigung, wenn ich mich etwas aufrege. So geht es aber nicht!

Das war jetzt das Adrenalin. Damit habe ich nichts zum Anliegen gesagt. Ich sage noch ein paar objektivere Dinge - ich nehme mich zurück und komme zu den Investitionen. Natürlich ist die Investition in die grauen Zellen, unseren einzigen Rohstoff, etwas sehr Wichtiges. Hier aber haben wir trotz der Rezession schon immer mehr gegeben als anderswo. Bei der Grundlagenforschung gibt es in der laufenden Finanzplanperiode eine Jahreszunahme von 6,3 Prozent, dies bei einer Teuerung von 1,75 Prozent. Das hat[PAGE 833] sonst niemand, kein anderer Bereich, ausser vielleicht die AHV. Der Nationalfonds erhält - ohne die hier beantragten Mittel - sogar ein Durchschnittswachstum von 6,5 Prozent. Hier machen wir also einiges.

Nun, das ist ein neues Instrument. Ich kenne keinen Subventionstatbestand, bei dem Sie nicht tausend wunderbare Projekte fänden, die auch noch schön wären - das ist selbstverständlich. Ich begreife, dass die Auswahl hier wahrscheinlich etwas schwierig ist. Es gibt hier ein neues Instrument, diese nationalen Forschungsschwerpunkte. Der Bundesrat hat bewusst eine Aufbauphase vorgesehen, in der diese Schwerpunkte sich etablieren müssen. Ursprünglich wollten wir etwa 12 davon einrichten, langfristig sieht man etwa 20 vor. Bevor der Bundesrat dann weitere Vorschläge macht, wollte er aber wirklich die ersten Projekte evaluieren. Aber es ist richtig, dass jetzt anscheinend 18 Projekte kamen. 15 von ihnen sollen sehr tauglich sein, etwa 10 können wir durchführen.

Jetzt muss ich aber noch etwas Finanzpolitisches sagen: Am 28. September 1999 haben Sie für diese neuen Programme einen Zahlungsrahmen bewilligt - also ein Instrument mit entsprechender Botschaft usw.; er beinhaltet die Mittel für diese neuen Forschungsschwerpunkte. Was Sie im bundesrätlichen Entwurf haben, entspricht diesem Zahlungsrahmen. Nun meine ich: Wenn Sie diesen Zahlungsrahmen hier erhöhen wollen, dann muss das über eine saubere Botschaft geschehen - und auch im gleichen Umfang! Sie können doch nicht einen Zahlungsrahmen, den Sie gestützt auf eine Botschaft beschlossen haben, hier einfach "aus dem hohlen Bauch heraus" erhöhen! Hier muss es das gleiche Prozedere geben - vor allem, wenn es um so grosse Mittel geht!

Weiter sind diese 60 Millionen Franken, um die aufgestockt werden soll, eigentlich für die nächsten drei Jahre vorgesehen, was heisst: Für jedes Jahr sind 20 Millionen Franken vorgesehen. Das bedeutet, dass der Nationalfonds jetzt 60 Millionen Franken bekäme und Rückstellungen machen müsste. Er kann das nach seinen Satzungen tun - nach Subventionsgesetz ist das klar verboten. Wir können nur subventionieren, was es hier braucht. Man müsste für die 60 Millionen Franken einen Verpflichtungskredit machen und für die 20 Millionen Franken hier - oder was immer man dieses Jahr eingeben kann - einen Zahlungskredit. Ich bitte Sie einfach, auch die sauberen, kleinen finanztechnischen Dinge anzuschauen. Sonst kommen morgen die Landwirte mit einem Handstreich und verlangen etwas, übermorgen kommen Dritte mit irgendetwas, und jeder sagt: "Das ist eine Investition in die Zukunft, das geht nicht anders."

Als ein Drittes kommt dazu: dass diese Aufstockung der Ausgabenbremse unterstehen müsste. Hier müssten Sie diese also noch dazunehmen - was die Antragsteller, vor allem auch im Nationalrat, nicht bedacht haben. Besonders schockiert bin ich natürlich, dass nicht einmal die WBK entsprechend informiert worden ist. So kann man ein Geschäft über 60 Millionen Franken nicht vorbereiten und hier bringen!

Der Bundesrat ist den allfälligen berechtigten Anliegen gegenüber, die es in diesem Sektor geben könnte, nicht völlig herzlos oder ignorant. Im Bundesrat haben wir am Montag kurz darüber gesprochen, uns einmal darüber unterhalten, was eigentlich vernünftig und machbar ist. In der Tat - auch uns wurde das von Frau Bundesrätin Dreifuss gesagt, die Zahlen wurden hier genannt - ging es um 18 Projekte, von denen 15 als sehr gut beurteilt wurden. Es wäre sicherlich schön, wenn die Kommissionen sich das auch konkret etwas zeigen lassen könnten. Mir sagt jeder, er habe schöne Projekte - nehmen wir einmal an, es sei so. Etwa 10 von ihnen können wir jetzt finanzieren. Mit diesen 60 Millionen Franken könnten Sie wahrscheinlich etwa diese 15 Projekte - die drei anderen sind auch nicht schlecht, kommen aber aus anderen Gründen nicht infrage - finanzieren. Dies hätte aber zur Folge, dass Sie praktisch keinen Handlungsspielraum mehr hätten, wenn Sie später - die Projekte würden etwa 10 Jahre lang laufen -, etwa in drei oder vier Jahren etwas wollten, wenn Sie aufstocken oder nach neuen Erkenntnissen etwas machen wollten. Jetzt sollten Sie sich einmal mit etwas weniger bescheiden. Später kann man dann schauen, ob sich etwas Neues aufdrängt - denn die Bedürfnisse ändern sich mit der Zeit.

Was aus der Sicht der zuständigen Ministerin aber einen gewissen Sinn machen könnte, wäre eine minimalere Aufstockung, z. B. um ungefähr die Hälfte, also nur um 30 Millionen Franken anstatt um 60 Millionen Franken. Mit 10 Millionen Franken pro Jahr könnte man anscheinend 13 Projekte machen - nicht 15, aber 13. Damit würde man sich für später einen gewissen Spielraum offen halten und könnte bei der nächsten Periode (2004 bis 2007) - dann läuft ja alles noch - etwas dazugeben. Wir würden Ihnen aber dringend raten, dann ein anderes Verfahren zu wählen.

Der Bundesrat spricht sich noch nicht darüber aus, ob er Ihnen einen solchen Antrag stellt oder nicht. Denn die sechs anderen Bundesräte möchten ja vielleicht, mit Verlaub, gerne auch ein bisschen diese Projekte, ein "Papierchen", dazu sehen, wo drinsteht, warum das so wichtig ist. Mit der gleichen Vehemenz kann man das vielleicht dann auch hier vertreten.

Wir würden Ihnen Folgendes zusagen, wenn Sie das ablehnten - Sie sollten das, schon aus grundsätzlichen Gründen, in beiden Räten ablehnen und den normalen Weg nehmen -: Der Bundesrat würde dann prüfen, ob er Ihnen eine kleine Botschaft machen soll, die im ersten halben Jahr wahrscheinlich für 13 Projekte, ungefähr für die Hälfte, gelten soll. Das Ganze könnte noch im Nachtrag I zum Voranschlag 2001 eingeschlossen werden. Dann hätten alle wirklich die Gelegenheit, das à fond zu prüfen. Dann hätten wir auch keinen Präzedenzfall dafür geschaffen, wie man unsorgfältig derart riesige, immense Mengen Geld ausgibt, die von unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Schweisse ihres Angesichts verdient und abgeliefert werden müssen.

In diesem Sinne möchte ich Sie dringend bitten, den Antrag Berger abzulehnen.