Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27
Wortprotokoll
Wir diskutieren nun schon seit einigen Jahren über die Buchpreisbindung. Dennoch kann man heute nicht sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Im Gegenteil! Die Verzögerung hat allerdings auch ein paar Vorteile.
Wir haben nun seit zwei Jahren, also seit Mai 2007, als die Buchpreisbindung aufgehoben wurde, Erfahrungen mit dem freien Büchermarkt. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, wo ja nach wie vor solche Regulierungen gelten, nahmen bei uns die Umsätze im Buchhandel zu. Seit unserer letzten Diskussion im Parlament haben Sie hier im Saal ja auch das Cassis-de-Dijon-Prinzip akzeptiert. Gerade jene Parteien, die sich dafür einsetzten, wollen nun aber diese Marktöffnung mit Ausnahmen wieder unterlaufen. Schliesslich hat der Europäische Gerichtshof vor wenigen Tagen ein Urteil gefällt, das die Buchpreisbindung in Österreich für importierte Bücher aus Deutschland als eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt. Letzte Woche haben wir dann schliesslich noch die Stellungnahme des Bundesrates zu unserem Gesetzentwurf erhalten. Die Mängelliste des Bundesrates ergänzt eigentlich meine Gründe für das Nichteintreten. Falls Sie dennoch eintreten wollen, beantrage ich Ihnen, die Vorlage an die WAK zurückzuweisen, damit wir wenigstens die gravierendsten Mängel, die der Bundesrat aufgezeigt hat, beheben können.
Ich kann aus Zeitgründen nicht alle Schwachstellen blosslegen, aber ein paar möchte ich doch präsentieren:
1. Gemäss Bundesrat fehlt die Verfassungsgrundlage für ein solches Gesetz.
2. Die Wirtschaftsfreiheit wird durch ein solches Gesetz deutlich eingeschränkt.
3. Die kulturpolitischen Ziele können nicht mit überhöhten Preisen auf Büchern erreicht werden; für Kulturförderung stehen andere Instrumente zur Verfügung. Wenn ich all die Zuwendungen staatlicher und staatsnaher Institutionen und die ermässigte Mehrwertsteuer auf die rund 300 jährlich erscheinenden Schweizer Literaturwerke umrechne, dann komme ich auf einen Betrag von über 30 000 Franken pro Werk. Sie müssen sehen, dass die Schweizer Literaturwerke weniger als 1 Prozent des Schweizer Bücherumsatzes ausmachen. Deshalb also sollen wir auf den restlichen 99 Prozent einen überhöhten Preis zahlen - das ist doch Unsinn! Gemäss Branchenvertretern kostet diese Strukturerhaltung die Konsumenten jährlich zwischen 70 und 120 Millionen Franken.
4. Die Umrechnungskurse der importierten Bücher - die machen ja beispielsweise in der Deutschschweiz 80 bis 90 Prozent des Umsatzes aus - sind teilweise eine Unverschämtheit. Ich habe vor Kurzem einmal nachgerechnet und festgestellt, dass einzelne Bücher zu einem Euro/Franken-Kurs von 2 Franken umgerechnet wurden, während der Tageskurs damals bei Fr. 1.60 lag. Umgekehrt musste ich auch feststellen, dass Schweizer Verleger - ich erinnere hier vielleicht an das Buch unseres ehemaligen Kollegen Strahm - das gleiche Buch im Ausland zu einem Euro-Kurs von damals, glaube ich, Fr. 1.44 verkauft haben. Die Ausländer erhalten also noch 10 Prozent Rabatt. Das ist für mich eigentlich ein Skandal.
Die Buchpreisbindung hat auch dazu geführt, dass immer mehr Bücher über das Internet direkt importiert werden. Die Schweizer Buchhändler können sich nicht wehren, denn sie sind ja im Falle einer Preisbindung an diese Preise gebunden. Sie müssen sehen, dass dieser Internethandel inzwischen schon rund 10 Prozent erreicht hat.
Mit dem neuen Gesetz soll auch eine unglaubliche Administration aufgezogen werden. Wer bezahlt das? Das tun letztlich wieder wir Steuerzahler. Wenn es aber dann um Eigeninteressen geht, dann werden plötzlich Rabatte möglich, etwa für Bibliotheken, wo unser Kollege de Buman als Präsident amtet. Aber dort, wo er nicht Präsident ist, da gibt es keine Rabatte, zum Beispiel für Schulen. Ich denke doch, [PAGE 856] dass gerade Schulen wesentlich dazu beitragen, dass das Lesen in der Schweiz verbreitet wird.
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass das ganze Gesetz der Verbreitung des Buches in der Schweiz schadet und die Konsumenten benachteiligt. Deshalb beantrage ich Nichteintreten. Sollten Sie dennoch eintreten, bitte ich Sie, das Gesetz an die WAK zurückzuweisen, mit dem Auftrag, endlich die nötige Verfassungsgrundlage zu schaffen und die Kompatibilität mit dem Freihandelsabkommen mit der EU sowie mit dem erwähnten Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2009 und der vom Parlament beschlossenen Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu überprüfen. Falls wir die Regelungen im Internetgeschäft auch noch verschärfen, dann bitte ich Sie doch, dass man auch in der WAK nochmals überprüft, ob diese Kontrollen in der Praxis überhaupt durchführbar sind. Ich werde dann bei den entsprechenden Minderheitsanträgen nochmals darauf zurückkommen.
Ich bitte Sie also, nicht einzutreten beziehungsweise gegebenenfalls den Eventualantrag auf Rückweisung des Geschäftes an die WAK anzunehmen.