Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Maitre verfolgt das Ziel, für die Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sie darf damit als Reaktion auf einen Entscheid der Wettbewerbskommission gewertet werden, die bekanntlich vor rund zehn Jahren eine bestehende deutschschweizerische Branchenabrede als unzulässig erklärt hatte. Wie Sie bereits gehört haben, war der vorliegende Entwurf in der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates sehr umstritten und wurde nur sehr knapp angenommen.
Ich möchte - da einige Vorredner vieles schon gesagt haben - nicht alles noch einmal wiederholen, aber trotzdem: Sinn und Zweck dieses Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung soll sein:
1. Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern;
2. möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten.
So steht es in Artikel 1 des Gesetzentwurfes geschrieben. Dies sind hehre Ziele und eigentlich muss man sagen: Ja, das wollen wir! Die Sache hat aber einen gewaltigen Haken. Die geplante Preisbindung ist ein völlig untaugliches Mittel und kann diese Ziele nicht erfüllen. Die Gründe dafür sind offensichtlich.
Beginnen wir bei der beabsichtigten Steigerung der Vielfalt und der Qualität. Auch mit einer Buchpreisbindung ist es für viele Buchhändler sinnvoller, nur populäre Bücher zu verkaufen. Der Buchhändler wird den Gewinn für sich behalten und nicht für die Quersubventionierung von weniger bekannten Büchern einsetzen. Ebenso wenig werden die Verlage ihr Verhalten ändern. Für sie sind vielmehr rückläufige Produktionskosten entscheidend bei der Festlegung eines Angebotes. Aufgrund dieser ökonomischen, aber auch grundsätzlich logischen Überlegungen wird deutlich, dass die Buchpreisbindung bezüglich der Vielfalt und der Qualität des Bücherangebotes überhaupt keine Wirkung zeigen wird.
Es ist und bleibt dies reines Wunschdenken oder Ausblenden des tatsächlichen Verhaltens der betroffenen Akteure. Genauso naiv ist es zu erwarten, dass die Buchpreisbindung ein dichtes Buchhandlungsnetz gewährleisten könne. Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes können regulierte Preise nicht beeinflussen. Trotz des Sammelrevers in der Deutschschweiz hat die Konzentration weiter zugenommen. Auch hier bleibt die mit dem Gesetz beabsichtigte Wirkung auf der Strecke.
Die Buchpreisbindung kann kleine und mittlere Buchhandlungen langfristig nicht vor dem Wettbewerb schützen. In Frankreich z. B. hat sich mit der Einführung der Buchpreisbindung das Verlagsangebot nicht merklich verändert. Der Konzentrationstrend in der Literaturbranche ist durchaus nachvollziehbar: Im System mit Buchpreisbindung erhalten grössere Buchhandlungen in der Regel höhere Rabatte, weil sie grössere Mengen an Büchern beziehen und auf diese Weise dank einer besseren Kostenstruktur gegenüber den kleinen Buchhandlungen im Vorteil sind. Kommt hinzu, dass mit der Buchpreisbindung der Anreiz, Kosten einzusparen, wegfällt, da die Margen ja bekanntlich festgeschrieben sind.
Die intensive Beschäftigung mit dem Thema hat bei uns zwischenzeitlich den Eindruck gefestigt, dass das System der Buchpreisbindung der heutigen Zeit gar nicht mehr standhalten kann. So werden bestimmte Betriebsformen die Buchpreisbindung jederzeit unterlaufen können. Nehmen wir z. B. den Internetbuchhandel in den Vereinigten Staaten: Ein Kunde kann dort bis zu 40 Prozent Rabatt erhalten. Die Internetvertriebsfirmen leben davon, dass sie tiefere Preise anbieten, und wir können keine Internetpolizei installieren. Internetanbieter wollen oder können den Service der normalen Buchhandlungen nicht bieten. Mit diesem Beispiel wird doch klar, wie ungeeignet die Buchpreisbindung als Regulierungsinstrument ist.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist das Resultat langwieriger Beratungen und Debatten in der WAK-NR und in einer speziell eingesetzten Subkommission. Während rund fünf Jahren haben die Befürworter krampfhaft versucht, gewichtige Argumente für eine Regulierung der Buchpreise zu finden. Die Übung war erfolglos, auch Extraschlaufen via Subkommission haben nichts gebracht. Schlussendlich blieben blosse Behauptungen statt stichhaltiger Argumente.
Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Gesetzentwurf zahlreiche Mängel aufweist. Auch der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme auf rechtliche und verfassungsrechtliche Probleme und auf die Mängel bei der Umsetzung aufmerksam. So beantragt der Bundesrat bekanntlich die Rückweisung der Vorlage an die Kommission für den Fall, dass der Rat Eintreten beschliessen sollte.
Nennen wir die Vorlage doch beim Namen! Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ist eine gravierende Wettbewerbsbeschränkung, die dem Grundgedanken einer liberalen schweizerischen Wirtschaftsordnung widerspricht. Wenn die Buchpreisbindung nur dazu dienen soll, höhere Gewinne zulasten des Verbrauchers zu machen, so kann man diesem Gesetz nicht zustimmen. Die Förderung des schweizerischen Buches muss auf anderen Kanälen erfolgen.
Die FDP-Liberale Fraktion geht mit dem Bundesrat, der Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband einig: Um die Buchkultur in der Schweiz zu erhalten, braucht es andere, kulturpolitische Instrumente. Die uns vorliegende Regulierungsmassnahme ist hingegen völlig unwirksam und wirtschaftsschädlich.
Aus diesen Gründen möchte die FDP-Liberale Fraktion Sie bitten, nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten. Falls gleichwohl Eintreten beschlossen würde, bitten wir Sie, den Bundesrat und die Minderheit der WAK mit ihrem Antrag auf Rückweisung zu unterstützen.