Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ich habe als Ergänzung zum Minderheitsantrag de Buman einen Einzelantrag eingereicht und dafür meine Bereitschaft erklärt, den nächsten Minderheitsantrag auf der Fahne zurückzuziehen. Der Unterschied zwischen dem Minderheitsantrag de Buman und meinem Antrag besteht beim Bandbreitenmodell nur in der Definition des Referenzpreises: ob dieser mit oder ohne Mehrwertsteuer festgesetzt werden soll.
Das erste Problem, das wir haben, ist, dass der Referenzpreis ohnehin nicht klar definiert ist. Bis heute konnte mir noch niemand die Frage beantworten, welcher Wechselkurs zur Anwendung kommt, jener zum Zeitpunkt des Imports, jener am Tage der Inverkehrsetzung eines Buches, jener beim Druck des Buches, wenn eben die Preise auf das Buch gedruckt werden.
Was ich zweitens gar nicht goutiere, ist die Forderung von Herrn de Buman, dass die Schweizer Konsumenten beispielsweise auch noch die deutsche Mehrwertsteuer mitbezahlen sollen. Leider war es in der Vergangenheit so: Weil die Einkaufszentrale des Schweizer Buchhandels die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert hat, haben das die deutschen Buchverlage kassiert, und wir Schweizer haben sowohl die deutsche als auch die schweizerische Mehrwertsteuer bezahlt. Wollen Sie wirklich über die Buchpreise auch noch Deutschland Mehrwertsteuer bezahlen? Was hat das noch mit der Schweizer Kulturförderung zu tun?
Ich bitte Sie deshalb dringend, meine Version, d. h. die Version exklusive Mehrwertsteuer, zu unterstützen - dies aber nur im Fall, dass das Bandbreitenmodell zur Anwendung kommt. Wir unterstützen natürlich die Mehrheit.