preparatory:AB 97126
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-05-27
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel 4 geht es um die Preisfestsetzung; bei Absatz 3 geht es insbesondere um das Preisverhältnis gegenüber den Nachbarländern. Allgemein muss festgehalten werden, dass für den Vertrieb von Büchern in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern etwas höhere Kosten anfallen. Denken wir an die höheren Personalkosten, die wir haben, an höhere Raumkosten usw. Daher ist es gerechtfertigt, in der Schweiz für ein importiertes Buch einen etwas höheren Preis zu verlangen als im Herkunftsland.
Die Kommissionsmehrheit möchte allfällige Preiserhöhungen gegenüber den Nachbarländern der Missbrauchsaufsicht des Preisüberwachers unterstellen. Nötigenfalls könnte dann der Preisüberwacher die zulässige Preisdifferenz mittels Allgemeinverfügung branchenweit festlegen.
Wir betrachten diese Lösung als reichlich kompliziert und aufwendig. Denken wir nur an die unendliche Fülle an Büchern, die in die Schweiz importiert werden. Der Antrag der Minderheit de Buman ist sehr einfach und transparent. Mit einer Bandbreite von 100 bis 120 Prozent gegenüber dem Preis in den Nachbarländern stehen wir in einem angemessenen und vernünftigen Preisverhältnis zu ihnen. Der Preisvergleich basiert auf dem Euro-Referenzkurs und lässt somit keinen Spielraum zu. Die Regelung ist klar und auch einfach umzusetzen. Darum favorisieren wir von der BDP-Fraktion hier die Lösung der Minderheit.
Was den Antrag Kaufmann anbelangt, möchten wir noch die Äusserungen der Kommission und auch von Bundesrätin Leuthard hören, um uns eine Meinung zu bilden.
Grundsätzlich stimmen wir aber hier der Minderheit zu, weil der Antrag der Minderheit transparent und einfach durchführbar ist.