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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Ich habe bei diesem Departement Bemerkungen respektive Fragen zu zwei Bereichen anzubringen: Zum einen geht es um die Position 704.3600.102, "Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus", und zum andern um die Position 704.3600.113, "Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen".

Bei der ersten Position, die ich genannt habe, bei Innotour, sind 6 Millionen Franken vorgesehen, und bei der zweiten handelt es sich um den Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen; da sind 7,3 Millionen Franken eingestellt. Nun wissen wir, dass der Bundesrat jüngst flankierende Massnahmen im Zusammenhang mit der Liberalisierung beschlossen hat, insgesamt 80 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre, also jährlich 20 Millionen. Unter anderem sollen auch diese beiden Bereiche, die ich hier angesprochen habe, über diese flankierenden Massnahmen gestärkt werden.

Mich würde es nun interessieren, ob diese im Budget eingestellten und von mir genannten Beträge bereits die Aufstockungen enthalten oder ob das über ein anderes Verfahren geht, ob das dann Nachtragskredite sind oder ob noch eine andere Form vorgesehen ist. Das ist der eine Bereich, den ich ansprechen möchte.

Der zweite Bereich betrifft die Landwirtschaft, und zwar geht es hier um die 30 Millionen Franken, die verschoben werden sollen. Der Sachverhalt wurde vom Berichterstatter, von Kollege Wenger, bereits angesprochen. In den Anträgen der Kommission ist enthalten, dass von der Position 708.3600.300, "Allgemeine Direktzahlungen", 30 Millionen Franken weggenommen und der Position 708.3600.210, "Beihilfen und Zulagen Milchwirtschaft", zugeführt werden sollen. Nun werden also 30 Millionen Franken von den Direktzahlungen abgestrichen. Mich würde es schon konkret interessieren, wo das abgestrichen wird, denn dieser Betrag von 1,963 Milliarden Franken, der vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, geht in Flächenbeiträge, in Beiträge an Raufutter verzehrende Nutztiere, in Hangbeiträge und in Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen. Das sind diese vier Beitragsleistungen. Wenn man das analysiert, ist es so, dass diese Leistungen naturgemäss - von der Zusammensetzung und Verteilung der Viehbestände zwischen Milch produzierenden und nicht Milch produzierenden Betrieben her gesehen - zur Hauptsache ins Berggebiet fliessen. Das heisst, wenn man nun dort 30 Millionen Franken wegnimmt, nimmt man - wenn man den Mechanismus im Einzelnen nicht kennt - dem Berggebiet Mittel weg. Mich würde es also interessieren, wo diese 30 Millionen Franken bei den Direktzahlungen abgestrichen werden. Festzustellen ist nämlich - das zeigen auch die jüngsten Untersuchungen -, dass wir nach wie vor im Berggebiet und in der Hügelzone einen höheren Nachholbedarf in Bezug auf die Verbesserung der Einkommen haben. In dieser Situation würde ich es als sehr problematisch ansehen, wenn man nun dort noch Mittel abziehen würde.

Ich stelle keinen Antrag, weil ich weiss, dass das von der Landwirtschaft so gefordert worden ist. Ich weiss natürlich nicht, wieweit die Berglandwirtschaft hier wirklich mitgeredet hat. Für mich sind die Wirkungen zu wenig transparent, aber ich möchte generell festhalten, dass es von den Zielsetzungen der "Agrarpolitik 2002" her nicht zur Regel werden darf, dass wir bei den Direktzahlungen kürzen. Direktzahlungen sind das Instrument, um den Abbau der Marktstützungen der alten Agrarpolitik aufzufangen. Wenn wir dort Mittel [PAGE 838] wegnehmen, dann kratzen wir an den Grundsätzen von "Agrarpolitik 2002".

Ich möchte hier in Bezug auf die Direktzahlungen, wenn es um die Frage der Berggebiete geht, ein anderes Anliegen deponieren, wenn man hier schon herumschraubt. Wir haben festgestellt, dass sich die Betriebe mit "Agrarpolitik 2002" wesentlich vergrössern, dass je länger, je mehr Betriebe im Berggebiet mehr als 15 Grossvieheinheiten (GVE) halten. Darum denke ich, dass wir bei diesen Beitragsleistungen "Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen" - früher Kostenbeiträge - nun den Schritt machen müssten, dass diese Beiträge nicht nur für 15 GVE, sondern für 20 GVE geleistet würden. Die 15 GVE sind bereits seit Jahrzehnten festgelegt. Der Bundesrat könnte sich überlegen - wenn er bei der Verteilung der Direktzahlungen das Problem hätte, dass die Mittel nicht ausgeschöpft würden -, hier eine Anpassung an die Entwicklung, auch im Sinne von "Agrarpolitik 2002", vorzunehmen.

Zusammengefasst nochmals die Fragen: Die erste Frage betrifft das Verhältnis zwischen den flankierenden Massnahmen und den beiden erwähnten Budgetpositionen. Die zweite Frage ist: Wo konkret gehen die 30 Millionen Franken von den Direktzahlungen weg? Ich danke im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.