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preparatory:AB 97312

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Die Beispiele, die Herr Heer vorgetragen hat, zeigen bestens, dass man die parlamentarische Initiative ablehnen muss, auch wenn man die Feststellung, dass die langen Fristen ein Ärgernis seien, durchaus unterstützen kann.

Zum Beispiel des Gerichtes in Uster mit dem Bauhandwerkerpfandrecht: Sie haben selber darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich die Parteien sind, die mit ihren Beweisanträgen an den Verzögerungen beteiligt sind. Das ist eben vielfach der Fall.

Wenn Sie geeignete Instrumente gegen die lange Verfahrensdauer einsetzen wollen, müssen Sie das sehr gezielt machen, indem Sie zum Beispiel Instanzenwege verkürzen usw. Das machen wir jetzt zum Beispiel in der Frage, ob man gegen einen Endentscheid der eidgenössischen Steuerbehörde in einem Amtshilfeverfahren des Auslands rekurrieren kann. Das sind, denke ich, Fragen, die wir in Bezug auf jedes Sachgebiet seriös prüfen müssen. Und wenn dann wirklich das Gericht an einer Verzögerung schuld ist, haben wir als betroffene Bürgerinnen und Bürger Instrumente wie die Rechtsverzögerungsbeschwerde, die man ergreifen kann. [PAGE 935]

Aber, wie gesagt: Sie können das alles nicht mit einer Frist, wie Sie sie jetzt generell in einem Gesetz festlegen wollen, über einen Leisten schlagen. Damit ist das Problem nicht gelöst. Das ist ein ungeeignetes Instrument. Schlussendlich würde es sich um blosse Ordnungsfristen handeln. Sie könnten sie mit keiner Sanktion durchsetzen. Wir wären damit gleich weit wie heute.

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