Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28
Wortprotokoll
Nach fast drei Jahrzehnten Konflikt sind die Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas nun beendet worden. Der Bundesrat begrüsst das Ende dieses bewaffneten Konflikts, bedauert aber zutiefst, dass dieser Konflikt viele Menschenleben gefordert hat. Im Norden Sri Lankas ist die Situation für viele Menschen im Moment sehr schwierig. Es bleibt nur zu hoffen, dass ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auch in diesem Teil von Sri Lanka irgendwann einmal möglich sein wird.
Es sind viele Menschen aus Sri Lanka, die im Moment in der Schweiz um Asyl nachsuchen. Bis Mitte Mai waren es 662 Personen. Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundes gegenüber Asylsuchenden aus Sri Lanka stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere auch die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Das Bundesamt für Migration stützt sich hierbei auf alle relevanten Quellen: Berichte des EDA und der Schweizer Botschaft in Colombo, Berichte des [PAGE 930] UNHCR, Berichte diverser nationaler und internationaler NGO, Berichte europäischer Partnerbehörden, internationale und nationale Medien. Es ist also ein breites Spektrum von Informationen.
Heute wird im Asylverfahren jedes Gesuch individuell und sorgfältig geprüft. Rund ein Viertel der srilankischen Asylsuchenden erfüllt die Voraussetzungen für die Asylgewährung oder die Gewährung von subsidiärem Schutz heute nicht. Rund drei Viertel der Asylsuchenden können hingegen in der Schweiz bleiben. Diese überdurchschnittlich hohe Schutzquote zeigt, dass wir der schwierigen Situation in Sri Lanka bereits heute Rechnung tragen. Wegweisungen von abgewiesenen tamilischen Asylsuchenden in den Norden oder auch in den Osten von Sri Lanka werden als grundsätzlich unzumutbar erachtet. Im Grossraum Colombo hingegen oder im Südwesten Sri Lankas herrscht im Moment nicht eine Situation allgemeiner Gewalt. Wegweisungen in den Südwesten Sri Lankas und insbesondere in den Grossraum Colombo erfolgen jedoch nur, wenn im Einzelfall kein Hinweis auf eine konkrete Gefährdung besteht und aufgrund eines sorgfältigen Prüfprogramms eine Wohnsitznahme möglich erscheint.
Letztlich ist es nur eine sehr kleine Zahl von Personen, die von den Rückführungen betroffen ist. Im Jahr 2008 sind zwölf abgewiesene srilankische Asylsuchende freiwillig zurückgekehrt; lediglich fünf Personen wurden zurückgeführt. Mit dieser differenzierten Praxis ist sichergestellt, dass nur rechtskräftig abgewiesene tamilische Asylsuchende, die den Schutz der Schweiz effektiv nicht benötigen, nach Sri Lanka zurückzukehren haben.
Diese Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundes wird im Übrigen durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt und steht auch im Einklang mit der Praxis der wichtigsten europäischen Zielländer von Asylsuchenden aus Sri Lanka, beispielsweise Deutschland oder Grossbritannien.
Das Uno-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat ein aktuelles Positionspapier zu Sri Lanka herausgegeben. Darin wird ebenfalls ein differenziertes Bild der Situation in Sri Lanka und des Profils der einzelnen Risikogruppen in Sri Lanka gezeichnet. Das UNHCR empfiehlt das, was wir in der Schweiz machen, nämlich eine sorgfältige Einzelfallprüfung.
Die Einführung eines allgemeinen Rückführungsstopps, wie er nun gefordert wird, hätte unseres Erachtens eine unerwünschte Signalwirkung: Die Attraktivität der Schweiz als Zielland würde zunehmen. Es könnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass Personen, die für uns ein Sicherheitsrisiko darstellen, in die Schweiz einreisen und dass wir dann nicht die Möglichkeit hätten, diese Personen zurückzuführen. Eine Fortführung der individuellen Gesuchsprüfung dient der frühzeitigen Erkennung von LTTE-Kadern und Kriegsverbrechern, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen könnten. Die Situation in Sri Lanka verändert sich tagtäglich sehr rasch. Die Änderung einer Praxis, die sich als gut erwiesen hat, scheint uns zum heutigen Zeitpunkt nicht angebracht. Bei Bedarf könnte das Bundesamt für Migration sehr rasch reagieren und den Wegweisungsvollzug aussetzen. Das wäre zum Beispiel dann möglich, wenn tatsächlich auch in Colombo bürgerkriegsähnliche Zustände zu flächendeckenden Unruhen, zu Ausschreitungen, zu Menschenrechtsverletzungen führen würden. Von einem solchen Szenario ist heute nicht auszugehen.
Ich möchte Sie daher bitten, die Motion abzulehnen.