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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Ich kann den Faden aufnehmen, den meine Vorrednerin zu spinnen begonnen hat, nämlich mit den Hinweisen auf die Voten der Minderheitsvertretungen. Es geht nicht darum, das Einbürgerungsverfahren, das an sich ja von diesen drei Personen korrekt dargestellt worden ist, nun zu relativieren. Es geht schlicht und einfach darum, ob man aufgetauchte Missbräuche besser an die Hand nehmen können soll oder nicht. Tatsache ist immerhin, dass die Bundesbehörden rund 400 Verfahren zur Nichtigerklärung führen, weil dringender Verdacht besteht, dass das Bürgerrecht durch falsche Angaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Die meisten erhärteten Fälle stehen im Zusammenhang mit der eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern. Deshalb ist die Mehrheit der Meinung, dass eben die heutige Regelung in vielen Fällen nicht griffig genug ist und dass deshalb pragmatisch die Frist verlängert werden soll.

Die Vernehmlassung hat ein interessantes Ergebnis gebracht. Diejenigen, die sich mit dem Problem befassen müssen, nämlich die Kantone und die entsprechenden Behördenvereinigungen, sind für diese Änderung, nämlich 21 gegen 5 Kantone plus der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen und die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst. Diejenigen Leute, die sich mit den konkreten Fällen befassen müssen, sind also für diese Fristverlängerung. Auf der anderen Seite haben wir eine Mehrheit der zum Teil gar nicht eingeladenen Verbände, die gegen diese Regelung sind. Das sind die Verbände und Organisationen, die traditionellerweise in der Migrationspolitik auf der Seite stehen, die die Missbräuche tendenziell zu relativieren bzw. herabzuspielen versucht, je nachdem, wie man das formulieren will. Für sie sind Missbräuche kein Anlass für schärfere gesetzliche Regelungen. Wir haben die gesamte Ausländer- und Asylgesetzgebung in den letzten Jahren aber darauf ausgerichtet, dass man Missbräuche besser bekämpfen können soll und dass die Missbräuche nicht so relativiert werden sollen, dass sie in Anbetracht der mehrheitlich korrekten Verfahren akzeptiert werden.

Es geht hier nicht um liberal und unliberal. Liberal heisst, dass die rechtsstaatlichen Aspekte im Sinne der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und auch unserer Asyl- und Ausländerpolitik und, gesamthaft gesehen, der Migrationspolitik durchzusetzen sind. Wenn man mit einer derartigen, relativ kleinen Gesetzesänderung - es geht ja wirklich nicht um eine Grundsatzfrage - mehr Missbrauchsfälle bekämpfen kann, dann läuft das auf eine Verstärkung der Glaubwürdigkeit unserer Ausländerpolitik hinaus, denn alle diejenigen, die sich in diesem Verfahren korrekt verhalten, müssen sich bestärkt vorkommen, wenn man Missbräuche bekämpft, oder sie müssen sich verschaukelt vorkommen, wenn Missbräuche akzeptiert werden.

Unter diesem Aspekt verlaufen die Fronten im Vernehmlassungsverfahren und auch hier im Saal eigentlich nach dem altbekannten Muster: hier lockerere Ausländer- und Einbürgerungspolitik, da stringentere, rechtsstaatlich orientierte, auf Missbrauchsbekämpfung orientierte Ausländer-, Migrations- und Einbürgerungspolitik. Es ist selbstverständlich: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt das rechtsstaatlich einwandfreiere Verfahren, das Missbräuche besser bekämpfen will. Missbräuche werden auch so nie völlig auszuschliessen sein, aber es geht darum, durch eine geringfügige Änderung des Gesetzes Missbräuche besser erfassen und bekämpfen zu können.

Deswegen empfehlen wir Ihnen zusammen mit der Mehrheit der Kommission, erstens auf die Vorlage einzutreten und zweitens in der Detailberatung jeweils die Mehrheit zu unterstützen.