Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28
Wortprotokoll
Im Interesse des Zugangs zu Informationen enthält das Urheberrechtsgesetz eine sehr weit gehende Erlaubnis für das Fotokopieren in Schulen, Verwaltung, Betrieben und für die Nutzung von Werken in internen Netzwerken. Das ist eine urheberrechtsgesetzliche Regelung, über die wir hier nicht diskutieren müssen. Die Urheber werden für diese Massennutzung entschädigt, auch das ist eine gesetzliche Regelung. Die Einnahmen aus dem Fotokopiertarif und aus demjenigen für die internen Netzwerke betrugen im Jahre 2007 beispielsweise 12,4 Millionen Franken. Diese Tarife wurden mit den massgebenden Nutzerverbänden ausgehandelt und auch von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
Der Einzug der in diesen Tarifen vorgesehenen Entschädigungen ist heute mit einem riesigen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Vor allem die Erhebung der entschädigungsbestimmenden Faktoren empfinden die Nutzer heute mehrheitlich als Belästigung. Insofern wollen wir nichts anderes bewirken als eine Vereinfachung des Einzugs der geschuldeten Entschädigungen. Der Vorschlag der Motionäre erscheint geeignet, auf eine einfache Weise Abhilfe zu schaffen und den einzelnen Betrieben Erleichterungen zu geben. Er erlaubt auch eine korrekte Rechnungsstellung gegenüber den Nutzern, dank nunmehr verlässlicheren Daten. Er verhindert Umtriebe der KMU und baut auch Widerstände ab, die heute aufgrund von Rechnungsstellungen entstehen, die gestützt auf mangelhaftes Datenmaterial vorgenommen werden müssen.
Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass der Vorschlag eine echte Verbesserung der Situation und eine Vereinfachung bringt, und er bittet Sie, diese Motion anzunehmen.