Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2009-05-28
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Über die Effizienz von Gerichten und die Anzahl Fälle, die sie bearbeiten sollen, kann man mit Fug und Recht immer streiten. Die Richterinnen und Richter, die an den Gerichten tätig sind, sehen es häufig anders als die Aussenstehenden. Alle, die bereits an einem Gericht tätig waren, können das bestätigen.
Sie haben die Vorgeschichte dieser Verordnungsänderung gehört, sie war in Bezug auf die Zahl der erforderlichen Richterinnen und Richter in der Tat nicht immer so ganz transparent. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ja eine Erhöhung auf die Maximalzahl von 70 Richterinnen und Richtern beantragt; heute haben wir in der Verordnung die Höchstzahl von 64 festgeschrieben. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen jetzt, wie es auch der Ständerat will, die Zahl auf höchstens 65 Vollzeitstellen zu erhöhen, und die zusätzliche Stelle ist ausdrücklich für eine Richterin italienischer Sprache vorgesehen.
Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, die Maximalzahl in der Verordnung nicht auf 65, sondern auf 67 Vollzeitstellen zu erhöhen. Das entspricht einem Minderheitsantrag, wie er im Ständerat ebenfalls diskutiert worden ist. Was sind nun die Gründe, die mich zu dieser Erhöhung führen? Uns allen sind rasche Verfahren, eine kurze Verfahrensdauer ein Anliegen. Ich spreche hier ausdrücklich Herrn Rutschmann an, der den Gerichten bei Beschwerde- und Rekursverfahren sogar explizite Fristen vorgeben will; wir haben die parlamentarische Initiative 08.424 auf der Traktandenliste. Auch Herr Vischer von der grünen Fraktion hat vor einigen Jahren mit einer Motion (04.3278) ein vergleichbares Begehren formuliert. Für eine kurze Verfahrensdauer braucht es genügend personelle Ressourcen, insbesondere auch genügend Richterinnen und Richter. Mit einer ausreichenden Dotierung des Bundesverwaltungsgerichtes schaffen wir die Grundlage für eine speditive Erledigung der Fälle. Daran haben wir aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, aber auch aus volkswirtschaftlichen Erwägungen alles Interesse.
Es wurde von den Kommissionssprechern darauf hingewiesen, was für arbeitsintensive Bereiche das Bundesverwaltungsgericht u. a. zu behandeln hat. Ich verweise auf den Asylbereich: Die Asylgesuche nehmen zu, folglich wird auch die Zahl der Beschwerdeverfahren ansteigen. Ich verweise auf den Infrastrukturbereich: So hatten wir beispielsweise alles Interesse daran, dass die Beschwerde im Submissionsverfahren der Neat rasch behandelt wurde, weil nämlich jede Verfahrensverzögerung täglich Millionen von Franken kostete. Ich verweise weiter - und auch das wurde bereits angesprochen, von Herrn Stamm - auf das Amtshilfeverfahren im Zusammenhang mit den Steuerverfahren in den USA. Da hat das Bundesverwaltungsgericht gezeigt, wie sehr es in der Lage ist, Fälle rasch zu bearbeiten.
Ich möchte nochmals auf den Asylbereich zurückkommen. Wir haben zum Ersten gerade im Asylbereich alles Interesse, dass die Verfahren rasch gehen, und zwar die linke wie die rechte politische Seite. Lange Verfahren führen zu ganz schwierigen politischen Situationen und zu grossen menschlichen Härten, wenn sich die betroffenen Personen bereits lange in der Schweiz aufhalten und auf einen Verfahrensentscheid warten. Der zusätzliche personelle Bedarf - das zum Zweiten - des Bundesverwaltungsgerichtes ist aus meiner Sicht klar gegeben. Wir haben ein Interesse daran, dass die Pendenzen abgebaut werden, und zwar in einem normalen Fonds de Roulement von 4000 bis 5000 Fällen im Jahr. Damit wir das erreichen, und zwar bis zum Umzug des Gerichtes nach St. Gallen, braucht es diese drei zusätzlichen Stellen. Sie ermöglichen einen Abbau der Pendenzen um 600 Fälle im Jahr. Der Umzug nach St. Gallen wird sich in einer Übergangsphase auch nicht gerade effizienzfördernd auswirken, denn ein Umzug bindet zusätzliche Ressourcen.
Wenn wir in der Verordnung schreiben, es seien höchstens 67 Vollzeitstellen, ist das für das Bundesverwaltungsgericht nun beileibe kein Freipass. Ich darf Sie daran erinnern, dass jede Stelle, die besetzt wird, vor die Gerichtskommission kommt. Wir prüfen in der Gerichtskommission den Bedarf, wir prüfen auch die Effizienz der Fallbearbeitung. Vertrauen Sie doch Ihrer Kommission. Wer in diesem Saal dem Kommissionssprecher deutscher Sprache gut zugehört hat, hat gehört, dass auch Herr Stamm bereits zusätzliche Personalaufstockungen in Erwägung zieht. Es ist beileibe nicht effizient, wenn wir in der Kommission für Rechtsfragen ständig Verordnungsänderungen vornehmen müssen. Auch hier wäre mehr Effizienz angebracht.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zu folgen.