Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-28
Wortprotokoll
Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich noch in einer Aufbauphase, Einführungsphase, Konsolidierungsphase. Die Zahl der Geschäftseingänge, das wurde gesagt, liegt, bis heute jedenfalls, deutlich unter den Werten, wie sie berechnet worden sind, als man das Bundesverwaltungsgericht installiert hat. Der Bundesrat ist daher heute der Auffassung, dass das Bundesverwaltungsgericht in erster Linie einmal versuchen muss, die Effizienz durch eine Optimierung der Abläufe und der Gerichtsverwaltung zu steigern, bevor noch weitere Richterstellen geschaffen werden. Diese Auffassung deckt sich im Übrigen mit derjenigen des Bundesgerichtes, das ja als Aufsichtsbehörde über das Bundesverwaltungsgericht Einblick in die Geschäftsabläufe dieses Gerichtes hat.
Wichtig ist unseres Erachtens, dass ein Belastungsausgleich zwischen den verschiedenen Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichtes funktioniert, die tatsächlich nicht alle mit der gleichen Geschäftslast zu kämpfen haben. Aber hier soll ein Ausgleich sichergestellt werden. Die Möglichkeit, solche Schwankungen in der Geschäftslast aufzufangen, war im Übrigen mit ein Grund, warum man das Bundesverwaltungsgericht geschaffen hat und die zahlreichen Rekurskommissionen, die bis dahin bestanden hatten, zusammengelegt hat.
Zurzeit hat das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich zu wenig Richter italienischer Sprache. In diesem Bereich soll eine zusätzliche Richterstelle geschaffen werden. Der Bundesrat ist damit einverstanden, unterstützt aber die Auffassung der Kommissionsmehrheit, dass es reicht, im jetzigen Moment nur eine weitere Vollzeitstelle zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat immer noch die Möglichkeit, bei Engpässen zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen, indem es zusätzliche Gerichtsschreiber anstellt. Heute liegt das Verhältnis zwischen Richter- und Gerichtsschreiberstellen in einem Bereich von 1 zu 2,5, und das ist ein Verhältnis, das als richtig oder als vernünftig angeschaut wird. Man kann auch nicht davon sprechen, dass es um eine Gerichtsschreiberjustiz gehe. Wenn es also nötig wäre, könnte man in diesem Bereich noch etwas Unterstützung leisten.