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Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Ich habe für die Beratung der vorliegenden parlamentarischen Initiative die Berichterstattung übernommen, obwohl ich der Initiative persönlich Folge gegeben habe. Der Grund ist einfach: Es stellten sich ursprünglich nur Personen der gleichen Partei zur Verfügung, was als der Sache nicht angemessen beurteilt wurde.

Die Kommission für Rechtsfragen hat es mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen ganz knapp abgelehnt, der vorliegenden Initiative Folge zu geben, und das, obwohl allgemein anerkannt wurde, dass die heutige Praxis stossend, ja ungerecht sei und deshalb grundsätzlich Handlungsbedarf bestehe.

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass bezüglich der Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen bei Trennungen und Scheidungen Artikel 125 des Zivilgesetzbuches so geändert wird, dass ein allfälliges Manko in angemessener Weise auf beide Ehegatten aufgeteilt wird. Häufig ist es so, dass bei Trennungen und Scheidungen das Familieneinkommen nicht für die Deckung der Bedürfnisse zweier Haushalte reicht und ein sogenannter Mankofall eintritt. Es ist so, dass die Rechtsprechung das gesamte Defizit einer Familie einseitig der unterhaltsberechtigten Person aufbürdet, das heisst fast immer den Frauen, entsprechend der gesellschaftlichen Rollenverteilung. Die heutige Rechtsprechung - und das ist auch nicht erstaunlich - führt auch dazu, dass verschiedene Frauen überproportional von Armut betroffen sind, auch zum Leidwesen der ebenfalls betroffenen Kinder. Ursprünglich sah es nach einer Änderung der Rechtsprechung aus, da auch das Bundesgericht anerkannte, dass eine angemessene Mankoaufteilung eigentlich geboten sei, und es sich deshalb mit der Frage befassen wollte. Gleichzeitig aber führte das Bundesgericht aus, dass die geltende Rechtslage unbefriedigend sei und dass der Gesetzgeber deshalb grundsätzlich und primär aktiv werden müsse. Das Bundesgericht hat sich nun entschieden, bei seiner bisherigen Rechtsprechung zu bleiben, und den Ball dem Gesetzgeber zugespielt, nicht zuletzt deshalb, weil die Fragestellung doch als sehr komplex beurteilt wurde.

Das wird übrigens auch von der Verwaltung so beurteilt: Die vom Bundesgericht aufgeworfenen Fragen müssten seriös analysiert werden, bevor es möglich wäre, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Wie bereits gesagt, wurde in der Kommission für Rechtsfragen grundsätzlich Handlungsbedarf geortet, aber der von der Initiative aufgezeigte Lösungsansatz wurde skeptisch beurteilt. Es wurde argumentiert, dass eine angemessene Aufteilung des Fehlbetrages auf beide Ehegatten dazu führe, dass Unterhaltspflichtige nicht mehr zu Mehrverdienst motiviert werden könnten, wenn in ihr Existenzminimum eingegriffen würde, und dass mit der vorgeschlagenen neuen Regelung ein erheblicher administrativer Aufwand verbunden sei. Es wurden deshalb auch andere Lösungsansätze kurz thematisiert. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, das Manko eher über die Rückerstattungsansprüche angemessen aufzuteilen.

Grundsätzlich wäre es jetzt natürlich möglich, der Initiative trotz den in der Kommission für Rechtsfragen zum Teil zu Recht geäusserten Bedenken Folge zu geben. Dafür hat denn auch eine starke Minderheit erfolglos plädiert.

Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen aber trotz anerkanntem Handlungsbedarf, der Initiative keine Folge zu geben.