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Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes verlangen wir, dass neu die Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde in Wort und Schrift beherrscht wird. Eigentlich sollte es ja selbstverständlich sein, dass jemand, der das Schweizer Bürgerrecht beantragt, auch die entsprechende Amtssprache beherrscht. Leider werden aber immer häufiger Leute eingebürgert, welche sich in keiner Landessprache, also nicht einmal in einer einzigen Landessprache, verständigen können - unglaublich, aber wahr. Viele Länder, das wissen wir, verlangen nur schon für die Niederlassungsbewilligung die entsprechenden Sprachkenntnisse; es sind das Länder wie beispielsweise die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland.

Die heutige Praxis sieht innerhalb der Schweiz unterschiedlich aus. Während in vielen Gemeinden kaum jemand ernsthaft nach den Sprachkenntnissen fragt, wird in einigen immerhin ein mündlicher Sprachtest verlangt, so zum Beispiel in Emmen. Es kann doch nicht sein, dass Leute, die sich kaum verständigen können und sich für das öffentliche Leben überhaupt nicht interessieren, dank milder Kriterien bei der erleichterten Einbürgerung einfach zum Schweizer Pass kommen. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht bei einem Neuseeländer entschieden, dass die englische Sprache genüge, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten. Dies ist meiner Ansicht nach wirklich skandalös. Es fragt sich schon, wie sich solche Leute überhaupt integrieren und ihre Bürgerpflichten wahrnehmen wollen. Wie will man sich mit den Mitbürgern verständigen und sich am gesellschaftlichen und politischen Leben in der Schweiz beteiligen?

Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts darf erst nach erfolgreicher Integration und dem Erwerb der entsprechenden Sprachkenntnisse erfolgen. Selbst die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen sagte, dass die Sprache als Schlüssel zur Integration diene. Unsere parlamentarische Initiative schafft auch Klarheit und Sicherheit bei den Gemeinden, welche gerade das Kriterium der Sprachkenntnisse völlig unterschiedlich handhaben. Sie beendet aber auch einen gewissen Einbürgerungstourismus.

Ich bitte Sie deshalb, unserer parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommissionsmotion 09.3005 wird die SVP-Fraktion ebenfalls annehmen, weil sie in die richtige Richtung geht und als Voraussetzung immerhin die Beherrschung einer Landessprache fordert, was aus unserer Sicht ein absolutes Minimum darstellt.

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