Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Die Kommission ist der Meinung, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt werden soll. Sie teilt also die Meinung des Bundesrates. Lassen Sie mich das kurz begründen.
Mit der Motion des Nationalrates (Eymann Christoph) wird der Bundesrat ja eingeladen, eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte zu erlassen. Die Kennzeichnung müsse die Holzarten und die Herkunftsländer beinhalten und dadurch die notwendigen Basisinformationen für die[PAGE 869] Konsumentinnen und Konsumenten liefern. Nur so könne die Konsumentenschaft einheimisches Holz bevorzugen und gleichzeitig mithelfen, den Raubbau am Tropenwald zu begrenzen. Dabei wird geltend gemacht, dass die freiwillige Deklaration in den vergangenen Jahren nicht vollständig gelungen sei. Es gebe zwar durchaus Firmen, die sich vorbildlich verhielten und freiwillig deklarierten, woher Holz- und Holzprodukte kämen; es gebe aber auch Firmen, die sich darum foutierten. Deshalb dränge sich eine Deklarationspflicht auf.
Die Deklarationspflicht und das freiwillige Ökolabel würden sich zudem in idealer Weise ergänzen. Die Deklaration biete die notwendigen Basisinformationen, und das Ökolabel sei eine sinnvolle Zusatzinformation. Ähnliche Vorstösse, die als Postulate überwiesen worden seien - so die Argumentation des Nationalrates -, hätten nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Deshalb dränge sich die Überweisung einer Motion auf.
Die Kommission - ich habe es Ihnen schon gesagt - folgte demgegenüber mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Bundesrat, der ja beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die Kommission vertritt die Meinung, eine Deklarationspflicht in der Schweiz könne nur einen verschwindend kleinen Beitrag zur Verhinderung des Raubbaus am Tropenwald leisten, weil der Anteil der Schweiz am Tropenholz weniger als ein Promille ausmache. Die Wirksamkeit einer solchen Deklaration dürfe daher nicht überschätzt werden.
Probleme wären zudem bei der Bestimmung des Ursprungslandes zu erwarten. Ein Grossteil des in die Schweiz eingeführten Tropenholzes komme aus Frankreich und Deutschland. Deshalb wäre es zumindest problematisch, den Ursprung dieses Holzes aufgrund der international vereinbarten Regeln der Ursprungsbezeichnung zu bestimmen. Die Informationen darüber, woher das Tropenholz ursprünglich stamme, müssten zudem beim ausländischen Importeur eingeholt werden, was gewisse Probleme mit sich bringen würde.
Der Holzhandel sei sich der Problematik durchaus bewusst und habe deshalb schon wesentliche Anstrengungen unternommen, um im Bereich der freiwilligen Zertifizierung voranzukommen. Die Ergebnisse liessen sich durchaus sehen und seien, so die Kommission, weit eindrücklicher, als es in der Motion dargelegt wird. Wenn der Branche darüber hinaus daran gelegen sei, mehr Schweizer Holz auf den Markt zu bringen, sei es ihre Aufgabe, die Konsumentinnen und Konsumenten in geeigneter Form zu informieren und sie dazu anzuhalten, Schweizer Holz dem importierten Holz vorzuziehen.
Das sind die Gründe, weshalb wir Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen.