Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08
Wortprotokoll
Die Erstellung von Schutzräumen, Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen soll aus sicherheits- und finanzpolitischen Gründen den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die FK-NR hat deshalb im Jahre 2005 die Motion 05.3715 eingereicht. Diese Motion verlangte vom Bundesrat einen Bericht über die grundsätzlichen Szenarien bezüglich Bau, Unterhalt und Finanzierung von Schutzbauten in der Zukunft. Der Bundesrat hat den Auftrag mit seinem Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzräumen und Schutzanlagen des Bevölkerungsschutzes" erfüllt. Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die möglichen Optionen, vom Weiterführen des heutigen Rechts bis zu Stilllegung und Liquidation. Zwischen diesen beiden Extremen werden Varianten mit Abstufungen bezüglich Baupflicht, Ersatzbeitragspflicht, Werterhaltung und Finanzierung dargestellt. Die erwähnte Motion mit ihrem Auftrag an den Bundesrat kann aus Sicht der Finanzkommission als erfüllt abgeschrieben werden.
Die Finanzkommission will nun mit der vorliegenden Motion 08.3747 den Bundesrat beauftragen, die Folgerungen aus dem Bericht zu ziehen und dem Parlament die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorzulegen. Die Finanzkommission hat sich bei den Schutzräumen, Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen für die Konzepte gemäss Option 2 des Berichtes entschieden. Auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben sich für die Lösungen im Sinne der Option 2 ausgesprochen. Die damit vorgegebene Stossrichtung für eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz basiert auf folgenden Überlegungen: Die Schutzbauten bilden zusammen mit dem Alarmierungssystem und dem System zur Information über Radio und [PAGE 1118] Telematik ein integrales Konzept, auf dem auch Notfallplanungen aufbauen, zum Beispiel beim Ausfall kritischer Infrastrukturen wie Informatik, bei Verstrahlungslagen, bei technischen Katastrophen, Pandemien oder Flüchtlingswellen.
Die Schweiz verfügt über eines der weltweit hervorragendsten Schutzbautensysteme. Die Werterhaltung dieses Systems kann mit relativ geringen finanziellen Mitteln sichergestellt werden. Die Schutzbautätigkeit soll in Zukunft nur noch gezielt und differenziert erfolgen, im Sinne der Chancengleichheit für alle Bewohner der Schweiz durch die Beseitigung der noch bestehenden Lücken vor allem in ländlichen Regionen. Die privaten Hauseigentümer und die öffentliche Hand sollen finanziell entlastet werden.
Die dem Bundesrat für die Gesetzesanpassung vorgelegte Option 2 sieht vor, für Schutzräume die generelle Baupflicht beizubehalten. Private Schutzräume sollen aber nur noch in Bauten mit mehr als 77 Zimmern errichtet werden müssen. Das heisst, in Einfamilienhäusern und kleineren Überbauungen werden keine Schutzräume mehr gebaut. Die Ersatzbeiträge werden stark reduziert. Die Höhe kann bei der Gesetzesrevision - der Bundesrat unterbreitet Ihnen dann eine Revisionsvorlage, über die Sie beraten können - durch das Parlament bestimmt werden. Überhaupt können Sie alles so gestalten, wie Sie es haben wollen. Die Ersatzbeiträge werden neu durch die Kantone eingezogen - das heisst, wenn Sie gemäss Option 2 entscheiden. Die Kantone sorgen auch für den Ausgleich von Schutzplatzdefiziten. Die Finanzierung von öffentlichen Neubauten und die Werterhaltung aller Schutzräume, also auch der privaten, erfolgen mit den Ersatzbeiträgen. Für Schutzanlagen, z. B. Sanitätsdienststellen, Notspitäler oder Kommandoposten, bedeutet Option 2, dass keine Neubauten mehr realisiert werden und die Anzahl der Kommandoposten reduziert wird. Betrieb, Unterhalt und Ersatz von Schutzanlagenkomponenten werden jedoch sichergestellt. Option 2 bedeutet für Kulturgüterschutzräume, dass nur der Schutz der wichtigsten Sammlungen von nationaler Bedeutung gewährleistet wird.
Die Finanzkommission, die Sicherheitspolitischen Kommissionen von Nationalrat und Ständerat sowie der Bundesrat unterstützen die Ihnen vorliegende Motion. In der Finanzkommission haben bei den Schutzräumen 15 Mitglieder Option 2 gutgeheissen. Das war der Antrag der SiK und des Bundesrates. 10 Mitglieder stimmten für Option 5. Darüber werden wahrscheinlich diejenigen Mitglieder des Rates, welche die Motion bekämpfen, orientieren. Für die Schutzanlagen und für den Kulturgüterschutz wurde in der Finanzkommission diskussionslos Option 2 gutgeheissen. Minderheitsanträge wurden keine eingereicht. Die Motion wird aber heute von Herrn Pfister beziehungsweise Frau Kiener Nellen bekämpft.
Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, die Motion anzunehmen.