Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-08

Wortprotokoll

Wir haben über diese Frage ja schon letzte Woche diskutiert. Die Vergabe von Bauaufträgen für die Neat-Basistunnel liegt in der Verantwortung der Alptransit Gotthard AG (ATG). Der Verwaltungsrat der ATG trifft den Vergabeentscheid demnächst. Wir gehen davon aus, dass er dabei in jeder Hinsicht die nötige Sorgfalt walten lässt. Gemäss der Alpentransit-Verordnung unterstehen die Vergaben der ATG dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Es muss also international ausgeschrieben werden, damit grundsätzlich alle Interessenten eine Chance haben, sich zu bewerben.

Das Beschaffungsrecht und die internationalen WTO-Abkommen können auch in konjunkturell schwierigen Phasen nicht einfach über den Haufen geworfen werden. Die Forderung nach protektionistischen Massnahmen in Krisenzeiten ist nach Auffassung des Bundesrates nicht im Sinne der Schweiz als eines Landes, das exportabhängig ist und das darauf angewiesen ist, dass die eigenen Unternehmer im Ausland ebenfalls mitbieten können. Wir profitieren ja auch - ich habe das letzte Woche auch gesagt -, es gibt mehrere Unternehmen, die im Ausland gerade auch im Tunnelbau tätig sind. Der Katzenbergtunnel war ein Beispiel. Ausländische Firmen, die in der Schweiz tätig sind, unterstehen der schweizerischen Gesetzgebung, z. B. dem Arbeitsrecht. Der Bund überwacht die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben: jener des Arbeitsrechts durch das Seco, jener des Unfallschutzes durch die Suva.

Weil Sie letzte Woche die Frage gestellt haben, ob der italienische Staat Firmen einen Anteil von 20 Prozent Schwarzarbeit gestattet, erlaube ich mir, noch etwas beizufügen. Ich habe mich jetzt noch etwas genauer nach diesem Umstand erkundigt. Es ist nicht ganz so. Es gibt ein Dekret Bersani - Bersani war in jener Zeit der zuständige Minister -, und in diesem Dekret steht, dass eine Firma immer dafür bestraft wird, wenn bei ihr Schwarzarbeit angewendet wird. Wenn es aber mehr als 20 Prozent sind, dann wird sie sehr viel härter bestraft. Die Aussage, italienische Firmen dürften einfach 20 Prozent Schwarzarbeiter bei sich tolerieren, ist falsch. Schwarzarbeit wird immer strafrechtlich verfolgt, in gewissen Fällen aber härter; es ist eine Frage der Stufe.

Es gibt in der Schweiz ein analoges Beispiel: Es betrifft die Steuerhinterziehung und den Steuerbetrug. Wir kennen dieses System also sehr gut.