Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-08
Wortprotokoll
Es ist dem Bundesrat nicht leicht gefallen, die Ablehnung der Motion Reimann zu beantragen. Zusammen mit dem Motionär verurteilt der Bundesrat Persönlichkeitsverletzungen durch Medienschaffende aufs Schärfste, und zusammen mit dem Motionär ist der Bundesrat der Meinung, dass es eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben des Privatrechtes ist, hier Abhilfe zu schaffen.
Die Frage, die sich uns konkret stellt, ist nun aber die: Genügt das heutige Privatrecht, um wirksam gegen schwere Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen, oder bedarf es dafür einer Revision des ZGB, wie dies Herr Reimann verlangt? Ich gehe nicht weiter auf die Argumente ein, die gegen eine Motion sprechen, da die Umwandlung in ein Postulat beantragt wird.
Der Bundesrat hat sich überlegt, ob man die Motion in ein Postulat umwandeln könnte. Der Bundesrat kommt aber zum Schluss, dass auch die Umwandlung in ein Postulat keine eigentliche Lösung ist. Gegen ein Postulat spricht, dass der Bundesrat selber auch nicht über ein Patentrezept verfügt, wie sich Journalisten mit privatrechtlichen Mitteln besser als heute von Verletzungen der Persönlichkeit abhalten lassen, und dass die Umwandlung der Motion in ein Postulat allenfalls auch missverstanden werden könnte.
Ich möchte aber trotzdem einige Gründe anführen, die für die Überweisung als Postulat sprechen. Mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat und der Überweisung als Postulat setzt der Ständerat ein politisches Zeichen: Persönlichkeitsverletzungen durch Medienschaffende sind nicht hinzunehmen. Der Ständerat stellt sich damit demonstrativ vor jene Politiker, die in jüngster Vergangenheit von den Medien in persönlichkeitsverletzender Art und Weise angegriffen worden sind.
Zu den Gründen, die gegen die Umwandlung in ein Postulat sprechen: Herr Reimann schlägt konkrete Massnahmen vor; der Bundesrat erachtet aber die erste Massnahme als wenig praktikabel und die zweite als bereits erfüllt. Formal besteht damit für den Bundesrat kein Anlass, sich bereit zu erklären, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Der Bundesrat sieht, ungeachtet der vorgeschlagenen Massnahmen, keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit, den Persönlichkeitsschutz im Verhältnis zu den Medien zu verstärken. Vergessen wir nicht: Der Ruf nach einem besseren Schutz vor Medienschaffenden ist heute zwar laut hörbar, die Stimmung kann aber auch wieder umschlagen - mit der Folge, dass sich die Medien darüber beklagen, wegen des Persönlichkeitsschutzes in ihrer Arbeit ungebührlich behindert zu werden.
Auch bei einer Ablehnung des Postulates bleibt das Thema Persönlichkeitsschutz und Medien auf dem Tisch des Hauses, Herr Reimann hat es angesprochen. Es wird allenfalls bei späteren oder baldigen Revisionen des Medienrechtes wieder aufgenommen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang namentlich an den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission für einen Medienartikel in der Bundesverfassung, der eine entsprechende Ausführungsgesetzgebung nötig machen wird.
Die Umwandlung in ein Postulat könnte allenfalls auch von den Medien missverstanden werden: als Entscheid mimosenhafter Parlamentarier, die vor allem eigene Interessen verteidigen. Tatsächlich sind ja vor allem Politiker das Opfer persönlichkeitsverletzender Medienberichte geworden.
Trotzdem möchte ich festhalten: Der Bundesrat sieht die Problematik, die zur Motion Reimann geführt hat.
In diesem Sinne halte ich am Antrag des Bundesrates fest, diesen Vorstoss nicht zu überweisen, auch nicht als Postulat. Aber es gibt - wie ich festgehalten habe - verschiedene Gründe dafür, dass die Motion als Postulat überwiesen werden könnte.