Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Worum geht es hier? Das Parlament hat 1995 im Rahmen eines Massnahmenpaketes zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete verabschiedet. Dieser Beschluss erlaubt es dem Bund, Investitionsvorhaben in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten mittels Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen zu unterstützen. Der Beschluss ist auf fünf Jahre befristet und läuft Mitte 2001 aus.
Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Beschluss um fünf Jahre zu verlängern und gleichzeitig anzupassen. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass auch weiterhin grosse Herausforderungen auf die Regionen und Teilräume der Schweiz zukommen werden. Zu denken ist beispielsweise an die fortschreitende Marktöffnung und die Deregulierung, insbesondere im Infrastrukturbereich, und an die wirtschaftliche Integration in Europa.
In Zukunft sollen aber gemäss Entwurf des Bundesrates die Zinskostenbeiträge wegfallen. Dafür soll im Gegenzug ein überbetrieblich wirksames Instrument eingeführt werden mit dem Ziel, Institutionen und Projekte zu unterstützen, welche Unternehmerpotenziale stärken und die Investitions- und Innovationstätigkeit in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten fördern.
Ihre Kommission hat der Fassung des Bundesrates einstimmig zugestimmt. Die Mehrheit der Kommission hat aber die Zinskostenbeiträge wieder in die Vorlage aufgenommen. Sie ist der Auffassung, dass diese Beiträge tatsächlich etwas bringen - wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen -, und deshalb hat sie sie wieder aufgenommen. Entsprechend beantragt sie, den Rahmenkredit im Bundesbeschluss (Vorlage 2) von 10 Millionen um 5 Millionen Franken aufzustocken.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.