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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08

Wortprotokoll

Mit Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes am 12. Dezember 2008 wurde die Verordnung des EU-Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige für die Schweiz direkt anwendbar. Diese Verordnung regelt die Modalitäten, welche bei den Ausländerausweisen für Drittstaatenangehörige zwingend berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung sieht im Anhang unter der Rubrik "Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige in Kartenform" den EU-Stier als Symbol für alle Ausländerausweise vor, welche in den Schengen-Staaten für Drittstaatenangehörige ausgestellt werden. Das Gleiche gilt für den Begriff "EU", welcher als Sicherheitsmerkmal im neuen Ausländerausweis figuriert.

Aufgrund des zwingenden Charakters der EG-Verordnung ist es dem Bundesrat nicht möglich, bei der Ausstellung des neuen Ausländerausweises in der Schweiz von diesen Vorgaben abzuweichen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Schweizer Wappen auf der Vorderseite des neuen Ausweises klar und deutlich ersichtlich ist. Sie kennen ja diesen Ausweis, Herr Nationalrat Reimann.