Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-08
Wortprotokoll
Anlässlich der Fragestunde vom 16. März 2009 hielten wir fest, dass die Lagestandorte der Goldreserve der Schweizerischen Nationalbank geheim sind und geheim bleiben werden und dass die Goldreserve daher nicht von einer externen Stelle, sondern von der internen Revision überprüft wird. In Ergänzung der Antwort vom 16. März weisen wir darauf hin, dass die Jahresrechnung der Schweizerischen Nationalbank seit dem Geschäftsjahr 2004 durch die externe Revisionsstelle Price Waterhouse Coopers AG (PWC) geprüft wird. Diese berücksichtigt bei der Prüfung der Goldreserve die jährlich von der internen Revision der Nationalbank durchgeführte Prüfung. Gemäss nationalen als auch internationalen Revisionsstandards kann PWC sich also auf Arbeiten der internen Revision abstützen. Diese interne Revision ist fachkundig, sie führt und plant ihre Aktivitäten ordnungsgemäss, und sie dokumentiert sie auch. Im Revisionsbericht für das Geschäftsjahr 2008 bestätigt PWC, dass in Übereinstimmung mit Artikel 728a Absatz 1 Ziffer 3 des Obligationenrechtes ein gemäss den Vorgaben des Bankrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung in der Tat existiert. Sie finden diese Hinweise entsprechend dokumentiert im 101. Geschäftsbericht der Schweizerischen Nationalbank auf den Seiten 147 und 148.