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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte vorerst als seinerzeitiger Motionär dem Bundesrat herzlich dafür danken, dass er hier sehr zügig eine Vorlage unterbreitet hat. Es ist tatsächlich so: Wenn man mit dieser Massnahme in der Praxis zu tun hat, dann muss man feststellen, dass es sich um eine der griffigsten regionalpolitischen Massnahmen handelt. Wir können direkt jene Kreise der Bevölkerung begünstigen, die das wirklich nötig haben, und dies gleichzeitig vor allem in Gebieten, die grosse Standortnachteile haben.

Wenn man diese Hilfe in den letzten rund 30 Jahren ansieht - von 1971 bis Ende Dezember des letzten Jahres waren das 29 Jahre -, stellt man fest, dass der Bund im Durchschnitt jährlich 15 Millionen Franken für diese Massnahmen aufgewendet hat. Man konnte im Jahr im Durchschnitt 750 Wohnungen entweder erneuern oder Ersatzbauten bereitstellen.

Wenn man die Tabelle (Grafik 4) auf Seite 4975 der Botschaft ansieht, erkennt man allerdings, dass die Mittel, die der Bund hier eingesetzt hat, starken Schwankungen unterworfen waren. Die Spitzen wurden in den Jahren 1992 und 1993 erreicht. Da wurden vom Bund jeweilen rund 22 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Diese Mittelbereitstellung durch den Bund wurde dann nachher, nach 1992 und 1993, systematisch zurückgefahren, und zwar mit der Idee, dass diese Massnahme im Rahmen des neuen Finanzausgleiches vom Bund den Kantonen übertragen werden sollte.

Nun ist es aber so, dass diese Wohnsanierungen nur ein Teil der Wohnbauförderung sind. Wir haben noch das WEG; dieses wollte der Bundesrat mit dem neuen Finanzausgleich auch den Kantonen übertragen. Hier hat es einen gewissen Widerstand der Kantone gegeben; es sieht jetzt so aus, als ob die Massnahmen gemäss WEG beim Bund bleiben würden.

Das ist durchaus gerechtfertigt, gibt es doch einen Verfassungsauftrag zur Wohnbauförderung. Nun bin ich allerdings der Meinung: Wenn die Massnahmen gemäss WEG beim Bund bleiben, sollten auch die Wohnbausanierungen beim Bund bleiben, weil das doch eine Einheit bildet. Mit der nun vorgesehenen Verlängerung ermöglichen wir grundsätzlich diese Diskussion, und ich denke, wir werden diese führen müssen.

Der Berichterstatter, Kollege Wicki, hat bereits gesagt, dass diese Massnahme untersucht wurde. In dieser Untersuchung wurde bestätigt, dass die Wohnsanierungen äusserst wirksam sind; sie erreichen die Zielgruppe und vermindern die Abwanderung. In diesem Sinne ist es eine optimale regionalpolitische Massnahme. Diese Untersuchung hat allerdings auch ergeben, dass in den nächsten zehn Jahren 9000 Wohneinheiten erneuert werden müssen, d. h. pro Jahr rund 900 Einheiten. Wenn man das auf den durchschnittlichen Betrag der letzten Jahre umlegt, würde das einen Bedarf an Bundesmitteln von jährlich 18 Millionen Franken ausmachen. Diese 900 Einheiten werden vermutlich nicht erreicht, denn es machen nicht mehr alle Kantone mit. Aber ganz sicher deckt sich der Bedarf nicht mit den Vorstellungen des Bundesrates. Die Vorstellungen, die der Bundesrat in der Botschaft formuliert, sind für mich schlecht nachvollziehbar. Zum einen anerkennt und unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung und die Wirksamkeit dieser Massnahme. Unter Ziffer 2 auf den Seiten 4971f. der Botschaft können wir zum anderen nachlesen, wie er das beurteilt. Der Absatz ist für mich völlig unverständlich und widersprüchlich.[PAGE 858] Der Bundesrat schreibt: "Eine Weiterführung der Finanzhilfen im Ausmass der vergangenen drei Jahre würde die jährliche Erneuerung von rund 200 Wohneinheiten erlauben. Damit können aber nicht einmal die dringendsten Sanierungsbedürfnisse abgedeckt werden, besteht doch gemäss der Evaluationsstudie ein Sanierungsbedarf von 900 Einheiten pro Jahr. Auch wenn sich die maximalen Ansprüche aus finanziellen Gründen nicht befriedigen lassen, sollte im Interesse einer sinnvollen Fortsetzung der Hilfe ein bestimmtes Förderungsvolumen nicht unterschritten werden. Im heutigen Umfang, der im Hinblick auf das Auslaufen der Hilfe stark reduziert wurde, hat ein weiteres Engagement keinen Sinn mehr. Um eine bedarfsgerechtere Ausrichtung der Finanzhilfe zu erreichen, wird daher die Sanierung von jährlich 300 bis 400 Wohnungen angestrebt."

Nun stellt sich nach diesen gewundenen Erklärungen des Bundesrates, die logisch nicht nachvollziehbar sind, natürlich die Frage, wie man in der Praxis vorgeht, wenn dann mehr als diese 300 bis 400 Wohneinheiten nachgefragt werden. Was machen da die Kantone? Weisen sie Gesuche zurück? Wie weist man diese zurück? Gibt es hier eine Triage? Welches Prinzip gilt hier? Gilt der Satz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, oder steht ein anderes Willkürprinzip dahinter? Oder muss man, um diese Wohneinheiten realisieren zu können, je Objekt die Beiträge massiv reduzieren? Das hat auch eine Reduktion der Beiträge der Kantone und der Gemeinden zur Folge. Auch das ist eine unbefriedigende Situation, weil dann die einzelnen Objekte für die Betroffenen finanziell gar nicht mehr tragbar wären.

Nun muss man sehen, dass es hier vielfach oder meistens um Wohnungen geht, die für junge Familien vorgesehen sind. Da geht es um den Entscheid, dass die junge Frau für ihren neu zu gründenden Haushalt eine angemessene Wohnmöglichkeit erhält, die nach heutigen Standards einigermassen befriedigt. Es geht ganz konkret um Existenzen, um die Möglichkeit, ob eine junge Familie ihre Existenz in einem Dorf gründen kann oder nicht oder ob sie eben abwandern muss.

Ich denke, dass wir hier an einem sehr sensiblen Punkt sind. Vorgestern haben wir in der Budgetberatung darüber gesprochen. Ich stellte aus diesen Überlegungen - weil der Bedarf grösser ist als vom Bundesrat vorgesehen - den Antrag, im Budget statt 9 Millionen Franken 15 Millionen einzustellen. Das wurde dann abgelehnt, sowohl vom Bundesrat als auch hier im Rat, aber damit ist das Problem nicht gelöst. Herr Bundesrat Villiger hat mir allerdings insofern ein wenig Hoffnung gemacht, als er gesagt hat, wenn dann der Bedarf tatsächlich ausgewiesen wäre, könnte man das Problem allenfalls über Nachtragskredite lösen. Ich weiss nicht, wie sehr ich mich an diese Aussage halten kann.

Mich würde nun einfach Folgendes interessieren, Herr Bundesrat Couchepin: Wie stellen Sie sich das Vorgehen vor, wenn die Nachfrage in den Kantonen dann grösser ist als diese 300 bis 400 Wohneinheiten? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier eine Klärung herbeiführen könnten.

Selbstverständlich bin ich für Eintreten auf die Vorlage.