Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Hier will Herr Borer die Meldepflicht zu einem Melderecht umfunktionieren. Artikel 4 ist ja in zwei Punkte aufgegliedert. Bei Absatz 2 geht es um das, was Herr Pfister als Selbstdenunziation bezeichnet hat. Aber es geht nicht um eine Selbstdenunziation; das wäre eine Art Überidentifikation mit dem Hund. Es geht um eine Meldepflicht, wenn der Hund jemandem erhebliche Verletzungen zugefügt hat. Ich möchte Sie einfach an Folgendes erinnern: Wenn Sie beispielsweise mit einem Motorfahrzeug jemandem eine erhebliche Verletzung zufügen, dann müssen Sie das auch melden. Es war in der Kommission nicht einsichtig, wieso eine solche Meldeverpflichtung dann nicht greifen sollte, wenn eben ein Hund eine erhebliche Verletzung zufügt. Es geht also um die Meldung des Hundes und des Vorfalls und nicht um eine Selbstdenunziation.
Bei Absatz 1 will Herr Borer hinter das heute geltende Recht zurückgehen. Diejenigen, die dort aufgeführt sind, müssen das heute schon melden. Herr Borer will hier das Rad der Geschichte zurückdrehen, und das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie, Artikel 4 in der Fassung des Antrages Borer abzulehnen und der Kommission zu folgen.