Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Die eidgenössischen Räte haben am 20. März 1970 das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten erlassen. Am 5. Oktober 1990 wurde das Gesetz letztmalig revidiert und die Periode für die Zusicherung von Finanzhilfen bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes am 1. Januar 1971 sind bis zum 31. Dezember 1999 Finanzhilfen von insgesamt 427,7 Millionen Franken für 21 735 Wohneinheiten zugesichert worden. Allein von 1990 bis Ende 1999 waren es 6580 Wohneinheiten bzw. 162,4 Millionen Franken. Der Anteil des Bundes an den in den Neunzigerjahren insgesamt gewährten Finanzhilfen beträgt gut die Hälfte.
Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten stellt eine wirksame Massnahme zugunsten der Bergbevölkerung dar. Zu diesem Schluss kam eine 1998 abgeschlossene Evaluation. Die Zielgruppe wurde erreicht. Bei den Nutzniessern handelt es sich um einkommensschwache, meist grössere Haushalte, die mehrheitlich in der Landwirtschaft tätig sind. Mit der Unterstützung von Wohnungs- und Hauserneuerungen oder Ersatzneubauten konnte die Wohnqualität erheblich verbessert werden. Das Gesetz trägt damit zur Verminderung der Abwanderung der Bevölkerung ins Talgebiet bei und dient der Erhaltung der dezentralen Besiedelung. Die Hilfe gibt regional auch beträchtliche Impulse. Die Erneuerungen geben dem einheimischen Handel und Gewerbe willkommene Verdienstmöglichkeiten. Für die nächsten zehn Jahre besteht laut dieser Evaluation ein Sanierungsbedarf von rund 9000 Wohneinheiten.
Die Frist zur Gewährung von Finanzhilfen läuft am 31. Dezember dieses Jahres ab. Der neue Finanzausgleich sieht vor, dass diese Aufgabe dann den Kantonen übertragen wird.
Die Kommission hat der Vorlage einstimmig zugestimmt; in Artikel 21 hat sie einen leicht veränderten Text eingefügt. Da es noch nicht klar ist, wann der neue Finanzausgleich in Kraft treten kann, hat die Kommission die Frist bis zum 31. Dezember 2005 festgelegt.
Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen.