Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Sie haben soeben gehört, dass das neue Hundegesetz, wenn man sich dafür eingesetzt hat, Flügel verleiht, selbst Goldfischen. Allerdings habe ich die Frage zum Gedicht nicht ganz richtig verstanden; ich widme mich deshalb wieder dem, worum es hier geht: der Volksinitiative.
Die Ausgangslage ist eigentlich klar: Wir haben ein Tierschutzgesetz, verschiedene Verordnungen und andere rechtliche Grundlagen zum Schutz des Tieres, und eigentlich haben heute Morgen alle gesagt: Wir wollen, dass die Tierschutzgesetzgebung vollzogen wird, wir wollen, dass geschädigte Tiere zu ihrem Recht kommen, und wir wollen, dass Verstösse geahndet werden. Wir haben festgestellt, und es war in der Debatte praktisch unbestritten, dass der Vollzug in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Wir haben auch festgestellt, dass es Kantone gibt, in denen der Vollzug gemäss der "Stiftung für das Tier im Recht" besser ist, beispielsweise im Kanton Aargau, [PAGE 1150] beispielsweise im Kanton St. Gallen, beispielsweise im Kanton Zürich. Wieso ist dort dieser Vollzug besser? Wieso ist vielleicht auch das Bewusstsein für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung besser? Wir glauben, dass es etwas mit dem Tieranwalt zu tun hat.
Man kann nun Nationalrätin Kathy Riklin allenfalls Recht geben, dass es eigentlich nicht etwas sei, was auf der Verfassungsstufe gelöst werden müsse. Wenn man aber wirklich findet, dass das nicht auf der Verfassungsstufe gelöst werden soll, dann hätte man zu einer vernünftigen Regelung im Rahmen der Strafprozessordnung oder im Rahmen des Tierschutzgesetzes Hand bieten müssen. Das haben Sie nicht gemacht, und von daher finde ich den Vorwurf von Herrn Noser an die Vertreter des Tierschutzes eigentlich absurd, wenn sie das einzige Mittel ergreifen, das ihnen noch bleibt, nämlich eine eidgenössische Volksinitiative. All diejenigen, die heute kritisiert haben, dass hier eine Volksinitiative eingereicht worden ist, all diejenigen, die kritisiert haben, dass so etwas nicht in eine Verfassung gehöre, sie sollten einmal sehr sorgfältig prüfen, ob sie in der Vergangenheit nicht auch Anliegen vorgebracht haben, die sie, weil es eben keine andere Möglichkeit gab, in die Form einer Verfassungsänderung gekleidet haben.
Im Kanton Zürich haben wir mit dem Tieranwalt gute Erfahrungen gemacht. Er wirkt präventiv, und ich persönlich glaube auch, dass so die Ziele des Tierschutzes bekannter werden. Wenn Sie mit dem Tierschutz wirklich Ernst machen wollen, haben Sie hier und heute eine Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen.
Bitte stimmen Sie der Tierschutz-Initiative zu; führen wir den Tieranwalt schweizweit ein. Wir können so die Tierschutzgesetzgebung besser umsetzen. Es ist die letzte Möglichkeit, die sich bietet; ergreifen Sie sie!