Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Die vorliegende Initiative verlangt, dass das, was bereits möglich und nötig ist, auch getan wird, nämlich dass Misshandlungen von Tieren bestraft werden und dass dazu in allen Kantonen zum Schutz misshandelter [PAGE 1147] Tiere in Strafverfahren eine Anwältin oder ein Anwalt eingesetzt wird, um die Interessen der geschädigten Tiere zu vertreten und das Tierschutzgesetz in der ganzen Schweiz durchzusetzen.
Tiere sind im Gegensatz zum Menschen - dies wurde schon mehrmals gesagt - nicht in der Lage, ihre Interessen in Rechtsverfahren vor Behörden und Gerichten selber zu vertreten. In erster Linie stehen diese Rechte der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter zu. Die meisten Tierschutzfälle werden aber genau von diesen selbst begangen. In solchen Fällen fällt die Wahrnehmung des Schutzes der Tiere in die Zuständigkeit der Verwaltung, die dieser Aufgabe in der Praxis, namentlich mithilfe verschiedener Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden, nachkommt.
Auch in Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz werden die Belange der betroffenen Tiere fast ausschliesslich von den staatlichen Untersuchungsbehörden wahrgenommen. Das genügt nicht, weil die Interessen der Halter und Halterinnen oft höher gewertet werden als die der Tiere. Aus diesem Grund wurde im Kanton Zürich bereits 1992 das Amt des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" eingeführt, und das hat sich bewährt. Wir wissen auch, dass unterdessen in den Kantonen St. Gallen und Bern ähnliche Institutionen eingerichtet wurden, die sich auch bewährt haben.
Die Statistiken zeigen, dass Misshandlungen von Tieren verbreitet sind, aber sie werden in der Schweiz sehr unterschiedlich geahndet. Die Statistiken zeigen, dass zum Beispiel im Jahr 2007 in 617 Fällen Anzeige erstattet und die Fälle verfolgt wurden. Das war eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um immerhin 6 Prozent. Die Verteilung dieser Fälle in der Schweiz ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Kanton St. Gallen wurden 138 Fälle verfolgt, in Zürich 136 Fälle und im Kanton Bern 88 Fälle. Es sind die Kantone, die bereits über Institutionen wie einen Tieranwalt verfügen.
Erfreulich ist die Tatsache, dass sich die Zahl der sogenannten "Nuller-Kantone", das heisst jener Kantone, die überhaupt keinen Tierschutz-Straffall gemeldet haben, im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat.
Allerdings wurde auch 2007 in den drei Kantonen Genf, Nidwalden und Wallis kein einziges Tierschutzdelikt untersucht. Das ist ja wohl nicht so ausgefallen, weil dort keine Tiermisshandlungen stattgefunden haben, sondern weil dort eben die Verfolgung nicht entsprechend rigide und konsequent stattfindet. Die Modelle, wie sie die Kantone Zürich und St. Gallen kennen, tragen nachweislich dazu bei, dass Tierschutzdelikte vermehrt angezeigt und verfolgt werden. Die Tierschutzgesetzgebung wird dadurch strikter angewendet und vollzogen, weshalb sich die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten oder vergleichbaren Instituten aufdrängt. Die Erfahrung zeigt ja auch, dass dann, wenn man Gefahr läuft, ertappt und bestraft zu werden, eben auch die Taten teilweise zurückgehen. Insofern ist der Tieranwalt auch ein Beitrag zur Reduktion der Zahl an Misshandlungen von Tieren.