Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Es ist noch nicht lange her, da verging sich jemand im Kanton Basel-Landschaft an drei Kälbchen derart schwer, dass zwei der drei Kälbchen der zugefügten inneren Verletzungen wegen qualvoll sterben mussten. Der Mann kam mit einer Busse von 1500 Franken davon. Dabei sähe das Tierschutzgesetz für schwere Tierquälerei bis zu drei Jahre Gefängnis vor.
Das ist nicht das einzige Urteil, welches aufhorchen und welches aufschrecken lässt. Ich möchte Sie aber mit weiteren Beispielen verschonen, mit Beispielen, die zeigen, wieso es Handlungsbedarf bei der Umsetzung und beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung gibt. Es sind Beispiele, die zeigen, wieso es den Tierschutzanwalt, die Tierschutzanwältin eben braucht.
Wer die Tierschutz-Gerichtsurteile zum Beispiel auf den Listen des Schweizer Tierschutzes (STS) oder der "Stiftung für das Tier im Recht" durchliest, erlebt ein Wechselbad der Gefühle, so jedenfalls ergeht es mir. Einerseits ist es erschreckend, es ist grausam, was Menschen Tieren antun. Dazu kommt andererseits ein unsäglicher Ärger darüber, wie nachlässig, wie milde die Strafverfolgungsbehörden allzu oft mit Tierquälern und Tierquälerinnen - es sind jedoch meistens Männer - umgehen. Auch Tiere haben ihre Würde und Rechte, und wir sind es ja, die deshalb für eine sinnvolle und eine angemessene Tierschutzgesetzgebung gesorgt haben. Nun können und sollten wir doch die Augen nicht davor verschliessen, wenn es beim Vollzug zu so gravierenden Problemen kommt.
Die SP-Fraktion hätte es ganz klar begrüsst, wenn wir uns des Anliegens auf Gesetzesebene angenommen hätten. Ihre WBK war dazu bereit, nicht aber unser Rat. Das ist sehr bedauerlich, wie vorher bereits die Berichterstatterin französischer Sprache betont hat. Umso mehr braucht es jetzt aber gemäss Meinung unserer Fraktion die Initiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere". Der Tierschutzanwalt bzw. die Tierschutzanwältin ist nicht nur eine notwendige, sondern auch eine wirksame und vor allem - darauf möchte ich noch kurz eingehen - eine effiziente Institution. Dies belegen nicht zuletzt die Erfahrungen mit dem Tieranwalt im Kanton Zürich, welcher jährlich rund 80 000 Schweizer Franken kostet, was 0,08 Prozent der kantonalen Ausgaben für die Strafverfolgung gegen Erwachsene entspricht.
Übrigens nimmt die Initiative Rücksicht auf kleine Kantone. Diese können bei Bedarf zusammenspannen, also einen Tierschutzanwalt, eine Tierschutzanwältin und die entsprechenden Kosten teilen. Vergessen wir nicht: Tierschutzanwälte und Tierschutzanwältinnen bewirken einer deutlichen Entlastung der kantonalen Veterinärämter, die heute im Zusammenhang mit Tierquälereien enorm viel Zeit aufwenden müssen und die oft zeitlich und personell, aber auch inhaltlich überfordert sind. Dabei möchte ich erwähnen, dass es auch für die Polizei und die Gerichte kein Leichtes ist, Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung als solche zu erkennen. Die Kompetenz eines Tierschutzanwaltes bzw. einer Tierschutzanwältin wäre deshalb wichtig. Deshalb ist die Initiative aus meiner Sicht eine Verbesserung, die eigentlich auch von den Behörden begrüsst werden müsste.
Der Tierschutzanwalt, die Tierschutzanwältin wird einen wesentlichen Beitrag leisten, den Rechten der Tiere mehr Achtung zu verschaffen und - das vor allem - für griffige Vollzugsstrukturen im Tierschutz zu sorgen. Das sind Anliegen, die an und für sich über die Parteigrenzen hinaus mehrheitsfähig sein sollten. Es sind auch Anliegen - das erfuhr ich selber, als ich für die Initiative Unterschriften sammelte -, die der breiten Bevölkerung am Herzen liegen. Dass auch in der Kommission die Situation nicht ganz so klar ist, zeigen die sieben Enthaltungen bei neun ablehnenden und sechs zustimmenden Stimmen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie gemeinsam mit der Kommissionsminderheit um Unterstützung der Volksinitiative.