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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich bedaure sehr, dass wir heute der Volksinitiative keinen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen können.

Der Tierschutz ist unbestritten ein wichtiges Anliegen, und die Chancen dieser Volksinitiative sind als intakt zu [PAGE 1143] beurteilen. In der Kommission hat sich unsere Delegation dafür eingesetzt, dass das Anliegen in adäquater Form in eine Gesetzesbestimmung aufgenommen wird und damit den Initiantinnen und den Initianten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Initiative zurückzuziehen.

Im Strafrecht besteht betreffend Tierschutz ein Vollzugsproblem. Die kantonalen Unterschiede sind hier doch erheblich. Mit einer entsprechenden Gesetzesbestimmung hätten die Kantone eine Stelle bezeichnen müssen, welche im Strafverfahren die Interessen von geschädigten Tieren wahrt. Dies wäre massvoll und leicht umsetzbar gewesen. Da die WBK des Ständerates nicht auf dieses Anliegen eingetreten ist und die Initiative nun ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen wird, konnten unsere Anliegen leider nicht aufgenommen werden. Heute können wir deshalb nur über die Initiative entscheiden.

Die CVP wird die Initiative zur Ablehnung empfehlen.

Es wird für uns nun eine Herausforderung sein, der Bevölkerung darzulegen, dass auch ohne einen Verfassungsartikel eine gute und wirksame Interessenwahrung für die Tiere möglich ist und die Kantone ihre Verantwortung kennen und diese Aufgabe auch wahrnehmen. Nochmals: Ich bedaure, dass wir keine entsprechende Gesetzesbestimmung ausarbeiten konnten; es wäre wohl der richtige Weg gewesen. Schade!