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Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Es handelt sich um den Artikel, der wohl bei der Beratung dieses Gesetzes am meisten zu diskutieren gegeben hat. Ihre Kommission und Ihr Rat haben anlässlich der letzten Beratung den Weg[PAGE 856] vorgespurt. Der Rat hat sich für ein Konzept entschieden, das in weiten Teilen "verhält" und vom Nationalrat in den weitesten Teilen übernommen worden ist. Der Nationalrat hat in einigen wenigen Punkten noch Änderungen angefügt, die wir Sie bitten zu übernehmen.

Wir bitten Sie, bei Artikel 14 integral der Fassung des Nationalrates zu folgen. Der Nationalrat hat namentlich noch einmal die Frage des Verhältnisses des Schutzes des Erstanmelders zum Patentschutz diskutiert; er hat eine Doppelspurigkeit festgestellt und sich darauf geeinigt, einzig den Patentschutz zu verankern. Wir sind mit dieser Änderung einverstanden.

Zusätzlich hat der Nationalrat festgehalten, dass die Einzelheiten vom Bundesrat zu regeln sein werden. Die Einzelheiten der Geltendmachung des Patentschutzes sind vom Bundesrat in einer Verordnung zu regeln. Wir sind auch mit diesem Zusatz einverstanden.