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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10

Wortprotokoll

Die APK Ihres Rates hat an ihrer Sitzung vom 3. Mai 2007 die vom Kanton Schwyz am 11. Mai 2006 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Es handelt sich somit bei diesem Geschäft um eine Restanz aus der alten Legislatur, die, genau wie das EU-Beitrittsgesuch, sehr viel Staub angesetzt hat. Die Standesinitiative verlangt, dass das Gesuch der Schweiz vom 20. Mai 1992 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union zurückgezogen wird.

Gerade vor vierzig Tagen, am 30. April dieses Jahres, haben wir in diesem Saal über ein gleiches Rückzugsgesuch diskutiert, welches in Form einer parlamentarischen Initiative von der SVP-Fraktion eingereicht worden war. Ich verweise daher auf mein Votum als Kommissionssprecherin beim Geschäft 08.467, in welchem ich die heutige Wirkungslosigkeit des EU-Beitrittsgesuches und die bereits eingereichten Vorstösse zum vierzeiligen Schreiben des Bundesrates aus dem Jahr 1992 aufgeführt habe.

Die Initiative des Kantons Schwyz verlangt, dass das Gesuch des Bundesrates der Schweiz vom 20. Mai 1992 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union zurückgezogen wird. Dies forderte der Kantonsrat des Kantons Schwyz am 22. März 2006, indem er die Motion "Rückzug des Beitrittsgesuches Schweiz/Europäische Union" erheblich erklärte, welche die Einreichung der vorliegenden Standesinitiative forderte. Die Schwyzer Motionäre nehmen in ihrem Vorstoss vom 26. September 2005 Bezug auf die eidgenössischen Abstimmungen vom 5. Juni 2005 über die Genehmigung und Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin und vom 25. September 2005 über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen EU-Mitgliedsländer. Das Schweizer Stimmvolk habe sich mit der Annahme dieser Vorlagen eindeutig und mit aller Konsequenz für den bilateralen Weg zwischen der EU und der Schweiz ausgesprochen. Ein sofortiger Rückzug des Gesuches der Schweiz um Beitritt zur EU sei die logische Folge dieser Volksentscheide. So viel zur Begründung der Schwyzer Kolleginnen und Kollegen.

Die Initiative des Kantons Schwyz ist dem Nationalrat als Zweitrat zugewiesen worden und wurde durch die APK des Nationalrates vor zwei Jahren vorgeprüft. Ihre APK beantragt mit 12 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Ständerat hat bereits am 20. März 2007 mit 26 zu 7 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit Ihrer APK betont, dass es im politischen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liege, gute Beziehungen mit der Europäischen Union zu pflegen, um den zwar schwierigen, aber erfolgreichen bilateralen Weg weiterverfolgen zu können. Ein Rückzug des EU-Beitrittsgesuches würde von der Europäischen Union als unfreundlicher Akt und als Provokation wahrgenommen, was das Verhältnis zur Schweiz belasten würde. Angesichts der Schwierigkeiten, die die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU auf dem bilateralen Weg ohnehin schon kennzeichnen, warnt die Kommissionsmehrheit davor, noch Öl ins Feuer zu giessen. Die Ratifikation der bilateralen Abkommen II ist noch nicht abgeschlossen.

Zudem stehen weitere Verhandlungen mit der EU an. Einzelne Vorhaben, die vor zwei Jahren noch nicht abgeschlossen waren, sind nun zwar erledigt, so die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien. Es sind aber weitere exploratorische Gespräche oder Verhandlungen im Hinblick auf neue bilaterale Abkommen im Gang, beispielsweise im Bereich der Energie, der Gesundheit oder der Landwirtschaft. Ich persönlich zähle auch noch auf das Bildungsabkommen. Schliesslich ist die Kontroverse zwischen der Schweiz und der EU im Zusammenhang mit der kantonalen Unternehmensbesteuerung, der Holdingbesteuerung, noch immer hochaktuell. Ein Rückzug des Beitrittsgesuches würde die Position der Schweiz bei Gesprächen und Verhandlungen mit der EU in diesen Bereichen schwächen und die Wahrung der Landesinteressen beeinträchtigen. Dies in Kauf zu nehmen macht umso weniger [PAGE 1174] Sinn, als das Gesuch vergessen in Brüssel ruht und keinerlei Wirkung entfaltet.

Schliesslich heben Vertreterinnen und Vertreter der Kommissionsmehrheit hervor, dass sich ein Rückzug des Beitrittsgesuches auch aus innenpolitischer Sicht nicht rechtfertigt. Obschon gegenwärtig das europapolitische Instrument des bilateralen Weges bevorzugt wird, gilt ein Beitritt zur EU weiterhin als eine Option der schweizerischen Aussenpolitik.

Abschliessend: Die Mehrheit der APK ist der Meinung, dass wir vorwärtsschauen müssen, dass wir die aktuellen Probleme mit der EU anpacken und nicht zum x-ten Mal im Bundeshaus diesen siebzehnjährigen Scheinheiratsantrag an die EU diskutieren sollten. Das EU-Beitrittsgesuch ist inzwischen vergilbt und mehr als verjährt, es wird in den Brüsseler Archiven absolut keine Wirkung entfalten. Das ist auch der EU bestens bekannt.

Die Minderheit der Kommission erwartet, dass mit einem Rückzug des Beitrittsgesuches der Fehlentscheid des Bundesrates vom Mai 1992 korrigiert werden könnte. Die Vertreter der Minderheit werden anschliessend ihre Argumente selber erläutern.

Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission folgen.