Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz und bittet Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Gewissermassen das Filetstück dieses Antrages ist Artikel 41 Absatz 3 Satz 2, wonach Ausbildungsdienste im Ausland durchgeführt werden dürfen, sofern mit WK im Inland das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Der WK im Ausland ist also subsidiär. Knackpunkt dieser Ausbildungsdienste ist die Einführung eines Obligatoriums für die Soldaten des Verbandes, der in seiner Gesamtheit Gefechtsübungen im Ausland durchführen soll. Dabei steht die Besetzung aller Funktionen des Verbandes im Vordergrund, denn auch dies gehört zum Ausbildungsziel. Gemäss den Ausführungen des Chefs der Armee wird jeder Verband ungefähr alle sechs Jahre einmal auf einem Gelände im Ausland im scharfen Schuss üben können. Dies hat zur Folge, dass ungefähr jedes zweite Jahr ein Bataillon einen WK im Ausland leisten wird. Dies wiederum heisst, dass ein Soldat einmal pro sechs WK an einer Übung im Ausland wird teilnehmen können.
Die FDP-Liberale Fraktion hat diese Ausbildungsdienste bereits von Anfang an unterstützt und tut dies auch weiterhin. In Bezug auf das Genehmigungsverfahren gemäss Artikel 66b Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3 wird die Lösung des Nationalrates übernommen, und wir sind damit einverstanden. Betreffend die Einsätze zum Schutz der schweizerischen Vertretungen im Ausland gemäss Artikel 70 Absatz 4 wird zum Entwurf des Bundesrates zurückgekehrt. Die Geschäftsprüfungsdelegation soll konsultiert werden. Auch damit sind die FDP-Liberalen einverstanden.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen.