Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2009-06-10
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen alle Player im Gesundheitswesen ins Spiel gebracht werden müssen, auch die Versicherer. Es wird immer offensichtlicher, dass die in einem starken Wettbewerb stehenden Krankenkassen versuchen, der Konkurrenz möglichst viele gesunde Versicherte abzuwerben, Kranke und Betagte aber fernzuhalten. Attraktive, das heisst tiefe Prämien von sogenannten Billigkassen sind der Lockvogel. Nun zeigt sich aber, dass diese Billigkassen defizitär sind und nicht unwesentlich zur Unterdeckung der Versicherer beitragen. Wie werden die Defizite dieser Billigkassen ausgeglichen? Die grüne Fraktion stellt den Verdacht in den Raum, dass die Dumpingangebote der Billigkassen nur möglich sind, weil mit Einnahmen aus dem nichtobligatorischen Zusatzversicherungsbereich Defizite in der sozialen Krankenversicherung ausgeglichen, das heisst Quersubventionierungen aus dem Privatversicherungsgeschäft toleriert werden. Das hat zur Folge, dass regelmässig erhebliche Beträge aus dem VVG-Versicherungskollektiv über die Subventionierung der Billigkassen zweckentfremdet werden, was die Versicherten dieses VVG-Versicherungskollektivs erheblich benachteiligt. Gemäss Berechnungen hinsichtlich der zu tiefen Prämien der Billigkassen werden dem System so jährlich zwischen 300 und 400 Millionen Franken entzogen. Zu tiefe, nichtkostendeckende Prämien müssen von den anderen Prämienzahlern durch höhere Aufschläge finanziert werden.
Das Billigkassengeschäft funktioniert auf der Basis von hohen Provisionszahlungen an Vermittlerorganisationen. Mit einem Verbot von Provisionen oder wenigstens einer Einschränkung von solchen Abwerbezahlungen in der sozialen Krankenversicherung könnten jährlich, man höre und [PAGE 1161] staune, rund 200 Millionen Franken eingespart werden. Summa summarum haben wir es im Kontext des Billigkassengeschäfts mit einem Kostendämpfungspotenzial von rund 600 Millionen Franken zu tun. Es gilt deshalb abzuklären, ob es rechtens ist, Prämien von Versicherten zu verlangen, um Billigangebote für andere Versicherte zu finanzieren, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass VVG-Versicherte keine Freizügigkeit haben und beispielsweise bei schlechtem Gesundheitszustand oder ab Alter 60 den Versicherer nicht mehr wechseln können. Die zu hohen Prämien dieser Versicherten müssen korrigiert werden.
Die Antworten des Bundesrates auf unsere Fragen zur Aufsicht befriedigen die grüne Fraktion nicht. Wir verlangen, dass das BAG und die Finma ihre Aufsichtspflicht entsprechend unseren Forderungen wahrnehmen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Prämienberechnungen konsequent nach den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes erfolgen und keine weiteren Zweckentfremdungen von Prämiengeldern mehr stattfinden.