Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-10
Wortprotokoll
D'abord, j'aimerais aussi remercier Madame la conseillère nationale Moret pour les conclusions relatives à mon domaine, l'économie. Concernant le voeu de la commission, j'aimerais rajouter quelques mots encore sur la conjoncture, les mesures de relance et aussi la formation continue.
In Bezug auf die Konjunkturmassnahmen möchte ich zu den bereits vom Herrn Bundespräsidenten gemachten Ausführungen folgende Ergänzungen anbringen: Sie wissen, dass wir für die Schweiz, für das Jahr 2009, noch bis in den Herbst 2008 zwar von einem stark reduzierten Wachstum ausgegangen sind, aber erst im Oktober von einer Rezession gesprochen haben, wie übrigens alle Analysten weltweit. Die Aussichten der Schweiz für das Jahr 2009 waren bis nach dem Konkurs von Lehman Brothers vital. Erst dieser Konkurs hat, wie Sie alle wissen, eine weltweite Finanzkrise und in deren Folge auch eine weltweite Wirtschaftskrise ausgelöst.
Wir haben in der Folge ausserordentlich schnell gehandelt, noch im Oktober, und haben die verschiedenen Akteure zusammengerufen. Die Zusammenarbeit, insbesondere jene zwischen dem Bund und der Schweizerischen Nationalbank, hat sehr gut funktioniert. Wir haben uns bemüht, die Möglichkeiten zur Koordination mit den Kantonen, die uns in der begrenzten Zeit zur Verfügung standen, möglichst gut auszunützen und haben deshalb schon im Oktober 2008 die Kantone in unsere Überlegungen einbezogen. Es ist noch nie derart rasch und koordiniert auf eine Wirtschaftskrise reagiert worden. [PAGE 1190]
Sie alle kennen die Massnahmen, die vom Bundesrat konkret getroffen worden sind: am 16. Oktober 2008 das Massnahmenpaket zur Stärkung des Finanzsystems und in dessen Folge die von der Nationalbank begonnene Geldpolitik mit einer Senkung des Zielbands für den Dreimonats-Libor in fünf zum Teil deutlichen Schritten auf 0 bis 0,75 Prozent. Im März beschloss die Nationalbank weitere Massnahmen, immer in Koordination mit den bundesrätlichen Überlegungen.
Sie kennen auch die Auslösung der ersten Phase der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen, die wir noch im November, einen Monat nach dem Massnahmenpaket, beschlossen haben und die Sie dann in der Wintersession 2008 genehmigt haben. Die zweite Phase hat der Bundesrat am 11. Februar 2009 beschlossen. Sie haben diese im März genehmigt, wiederum im Sonderverfahren, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind. Wir haben diese Massnahmen seither zusammen mit den Kantonen implementiert. Wir führen ein Monitoring ein, damit wir jeweils sehr aktuell beurteilen können, welche Massnahmen zeitlich wie umgesetzt werden. Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir von allen beschlossenen Massnahmen rund zwei Drittel noch in diesem Jahr umsetzen können, was heisst, dass sie konjunktur- und beschäftigungswirksam sein werden. Zusammen mit den automatischen Stabilisatoren in der Finanzpolitik werden die finanzpolitischen Impulse für 2009 mehr als 7 Milliarden Franken betragen.
Wir werden die Entwicklung weiterhin genau verfolgen. Wir haben dazu seit Februar eine Expertengruppe Konjunktur mit Mitgliedern aus den verschiedenen Departementen, mit drei Kantonsvertretern, einem Vertreter der Nationalbank und auch mit Vertretern der Wissenschaft, um mögliche weitere Massnahmen begutachten zu lassen und um für eine allfällige dritte Stufe vorbereitet zu sein. Sie wissen alle, dass sich der Bundesrat am 17. Juni eingehend darüber unterhalten und dann beschliessen wird. Wir werden unseren Entscheiden die Prognosen der Expertengruppe Konjunktur des Bundes zugrunde legen. Die Expertengruppe gibt uns einen Ausblick über das Jahr 2009, vor allem aber erstellt sie eine Prognose der Situation im Jahr 2010. Es wird für uns entscheidend sein, ob die Tatsache, dass sich die Krise an einigen Orten der Welt bereits abschwächt, für die Schweiz heisst, dass auch wir bereits 2010 mit verbesserten Konditionen rechnen dürfen, oder ob es so ist wie üblich, nämlich dass unsere Konjunktur sechs bis acht Monate später reagiert und somit auch noch das ganze Jahr 2010 von eingetrübten Wirtschaftsaussichten geprägt sein dürfte. Wir werden gestützt auf diese Beurteilung beschliessen, ob es weitere Massnahmen braucht, ob wir bereit und in der Lage sind, die Probleme mit den vorhandenen Mitteln zu lösen, oder ob es eine zusätzliche Verschuldung braucht und welches denn wirksame Mittel wären.
Der Bundesrat hat es bisher vermeiden können, den Bundeshaushalt zu verschulden; wir konnten bisher alle Massnahmen innerhalb der Schuldenbremse finanzieren. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass das klug war. Gerade die massive Verschuldung von einigen Staaten, nicht nur in Europa oder in den USA, sondern auch anderswo, beunruhigt uns im Hinblick auf die späteren Auswirkungen bezüglich der Inflation. Wir meinen daher, dass die bisherige zurückhaltende Politik von Bundesrat und Parlament vorausschauend war, damit man eben auch nach der Krise nicht zusätzliche Schulden wird abbauen müssen. Deshalb werden wir diese Beschlüsse mit grosser Sorgfalt fassen.
Ich möchte noch kurz zur Weiterbildung kommen, welche die GPK auch noch zur Diskussion gestellt hat. Sie wissen, dass wir mit Artikel 64a der Bundesverfassung neu eine Grundlage haben, damit auch die Weiterbildung als Teil des gesamten Bildungsraums Schweiz anerkannt und entsprechend konzipiert wird. Entsprechend den vielen Aspekten des Begriffs der Weiterbildung hat sich bisher kein politischer Konsens über Ziele und Massnahmen des staatlichen Handelns herausgebildet. Es bestehen zwar grosse Erwartungen an künftige Weiterbildungsregelungen, denen aber ebensolche Befürchtungen gegenüberstehen. Der Bundesrat hat deshalb im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2008-2011 Vorbereitungsarbeiten für ein allfälliges Rahmengesetz in Auftrag gegeben. Der Grundlagenbericht dazu ist erarbeitet worden. Er enthält vor allem eine Auslegeordnung, die der begrifflichen Klärung dient und eine Übersicht vermittelt über alles, was heute auf Bundesebene im Bereich Weiterbildung bereits angeboten und finanziert wird. Es werden auch mögliche Handlungsfelder aufgezeigt, um zu einer einheitlicheren Sicht zu gelangen.
Es ist nun im Folgenden zu sagen - das hat der Bundesrat am 25. März 2009 in Kenntnisnahme des Weiterbildungsberichtes beschlossen -, dass wir als Erstes eine erweiterte Expertengruppe eingesetzt haben, welche die im Weiterbildungsbericht erwähnten Prüfpunkte bearbeitet, damit der Bundesrat in Kenntnisnahme des Berichts und der Empfehlungen der Expertengruppe die Eckpunkte eines weiteren Vorgehens festlegen kann. Die Expertengruppe bestand bisher aus BBT- und SBF-Vertretern und Vertretern der Erziehungsdirektorenkonferenz und der Wissenschaft; sie wurde nun durch Mitglieder aus der Finanzverwaltung, aus Weiterbildungskreisen und Vertreter der Sozialpartner ergänzt. Wir gehen davon aus, dass diese Expertengruppe ihren Bericht diesen Herbst verabschieden wird und dass der Bundesrat somit noch in diesem Jahr eine vertiefte Aussprache durchführen und allfällige Entscheide treffen kann.
Zu den Prüfungsthemen der Expertengruppe gehört vor allem auch eine systemische Klärung des Begriffes der Weiterbildung. Dieser ist heute in fünfzig Spezialgesetzen auf Bundesebene erfasst, in denen, wie wir festgestellt haben, der Begriff der Weiterbildung nicht immer denselben Handlungsumfang hat. Im Vordergrund steht vor allem die berufsorientierte Weiterbildung. Es gilt aber auch zu klären, wie Weiterbildungsabschlüsse an die formalen Bildungsabschlüsse im Tertiärbereich angerechnet werden können. Es gilt weiter zu prüfen, ob eine einheitliche Rechtsgrundlage für die einzelnen Förderinstrumente Sinn macht und nötig ist oder ob wir es bei den fünfzig Spezialgesetzen belassen können. Weiter gilt es auch abzugrenzen, in welchem Rechtsbereich Themen wie Transparenz, Durchlässigkeit, Qualität und internationale Anschlussfähigkeit der erworbenen Diplome zu regeln sind. Dies sind schwierige, sehr komplexe Themen, weshalb wir uns von den Erkenntnissen der Expertengruppe eine zusätzliche Klärung erhoffen. Sie fragten, was aufgrund des Berichtes und der Erklärungen der Expertengruppe zu beschliessen sei; dies wird der Bundesrat noch in diesem Jahr diskutieren.
Ich komme zu den in der Diskussion aufgeworfenen Fragen. Zur ersten Frage von Nationalrätin Goll bezüglich der Sparmassnahmen des Bundes: Wir halten es für ausserordentlich wichtig, dass sich die öffentliche Hand in dieser Situation antizyklisch verhält, d. h. ihrerseits die Staatsausgaben möglichst wie geplant aufrechterhält und nicht Kürzungen oder Einsparungen vornimmt. Es war auch eine unserer Botschaften an die Kantone, dass jetzt nicht aufgrund von Mindererträgen Sparprogramme an die Hand genommen werden sollten; denn das würde zweifellos die Konjunktur verschlechtern. Wir haben im ersten Quartal 2009 denn auch schon festgestellt, dass die öffentliche Hand mit über vier Prozent Wachstum ganz klar stabilisierend gewirkt hat, und das hat natürlich auch eine Arbeitsplatzrelevanz.
Die zweite Frage von Frau Goll betraf die Steuererleichterungen: Sie wissen, dass der Bundesrat die zwei Vorlagen im Bereich der Familienbesteuerung und der kalten Progression schon länger verabschiedet hat. Es ist Sache des Parlamentes, über den Inhalt und das Tempo dieser beiden Vorlagen zu entscheiden. Die Mehrwertsteuergesetzgebung befindet sich seit Längerem im Parlament. Das sind Entscheide, die in diesem Jahr auf parlamentarischer Ebene zu fällen sind.
Zu Nationalrat von Siebenthal: Ich bin sehr einverstanden mit Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Situation der Milchbauern nach wie vor eine sehr angespannte ist. Ich habe mich schon mehrfach dazu geäussert und habe auch eingelenkt: Der Bundesrat hat zusätzliche 14 Millionen Franken bewilligt, damit jetzt vor allem dieser Butter- oder Milchpulverberg [PAGE 1191] abgetragen werden kann. Aber es braucht kein ökonomisches Studium, Herr von Siebenthal, um Folgendes festzustellen: Wenn man die Milchmenge erhöht, wie das im letzten Jahr geschehen ist und leider weiterhin passiert, so ist klar, dass der Preis sinkt. Wir hoffen deshalb, dass die zuständigen Milchproduzenten- und Verwerterorganisationen es schaffen, in diesem Jahr punkto Milchmenge irgendeine Lösung zu finden, weil das der Hauptfaktor ist - natürlich neben dem starken Schweizer Franken und den Weltmarktpreisen -, der hier die Preise beeinflusst hat. Ich habe mehrfach gesagt, dass die Schweiz auch beim Milchpreis keine Preisinsel mehr ist. Die Volatilität in diesem Bereich, die sich vor allem in Europa ergibt, schlägt auch auf die Schweiz durch.
Wir haben aber ein grosses Interesse daran - das bestätigt der soeben veröffentlichte Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems -, weiterhin eine flächendeckende Produktion landwirtschaftlicher Nahrungsmittel zu gewährleisten. Wir setzen dafür, wie Sie wissen, auch jedes Jahr eine grosse Summe ein. Pro Betrieb sind es 60 000 Franken an Direktzahlungen. Wir wissen auch, dass dieses Einkommen vom Staat im Berggebiet noch wichtiger ist, weil dort natürlich auch die Bedingungen schwieriger sind. Der Bundesrat hat keine Absichten, das zu verändern. Weiter gehende Stützungen des Milchsektors, über die zusätzlichen 14 Millionen Franken, über die bereits vorhandenen 18 Rappen an Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen und über die Stützungen mit den Direktzahlungen hinaus, sind sicher nicht vorgesehen.