Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-10
Wortprotokoll
Das Jahr 2008 war durch eine weltweite Rezession gekennzeichnet, die sich in der ersten Jahreshälfte noch schwach, in der zweiten Jahreshälfte stark bemerkbar machte und in der Folge auch die Regierungstätigkeit beeinflusste, denn auch die Schweiz wurde von dieser negativen Entwicklung erfasst. Unsere Schweizer Wirtschaft ist abhängig - abhängig von Europa als dem wichtigsten Handelspartner, abhängig aber auch von den Vereinigten Staaten, soweit es um die Finanzmärkte geht. Alle diese Rahmenbedingungen finden Sie in diesem Geschäftsbericht, im Teil über die Lageanalyse; dort haben wir Ihnen eine grosse Zahl von Indikatoren geliefert. Damit kamen wir einem Anliegen nach, das die Räte bei der Änderung des Parlamentsgesetzes von 2007 geäussert hatten, dass wir nämlich entsprechende Zahlen gewissermassen vorweg liefern. Ich möchte auf diese nicht zurückkommen.
Im Jahr 2008 gab es vier Schwerpunkte: Der erste Schwerpunkt war die Bewältigung des schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Umfelds, der zweite die Einführung von Schengen/Dublin, der dritte die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und der vierte die Weiterentwicklung der Energie- und der Klimapolitik.
Nur ganz kurz zu diesen vier Themen: Die Frage der finanzpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung stand im abgelaufenen Jahr klar im Vordergrund. Die internationale Finanzkrise hat auch uns sehr in Anspruch genommen. Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen, die vor allem der Stützung der Konjunktur dienen sollen; sie sind zum Teil noch in Arbeit, zum Teil geht es auch um Gesetzgebungen, die im Dienst der Konjunkturpolitik stehen. Im Zusammenhang mit dem schweizerischen Finanzsystem sind weitreichende Massnahmen ergriffen worden, einerseits in Form der Stützung der UBS in zwei Feldern, nämlich im Bereich ihres Eigenkapitals und im Bereich der Bilanzsanierung, und andererseits in Form eines Massnahmenpakets konjunktureller Art, das im Dezember mit Ihnen zusammen beschlossen wurde.
Das zweite Schwergewicht lag auf der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und deren Inkraftsetzung. Im Frühjahr konnten wir auch die Bereiche der Flughäfen in dieses System einbeziehen, und jetzt sind wir dabei, die ersten Erfahrungen zu sammeln. Wir haben auch eine Verordnung verabschiedet, die die internationale Zusammenarbeit mit anderen Zoll- und Grenzwachtorganen regelt, die sogenannte Frontex-Verordnung.
Wir haben drittens die Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausgedehnt. Entsprechend ging es auch darum, Kohäsionszahlungen zu leisten; ein entsprechendes Gesetz und eine entsprechende Botschaft werden noch in diesem Jahr zu verabschieden sein.
Als Letztes sind die Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Energiestrategie zu nennen. Hier geht es darum, über die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken und die Energieaussenpolitik zu beschliessen. Der Bundesrat hat zwei Aktionspläne verabschiedet, den einen zur Energieeffizienz und den andern zu den erneuerbaren Energien. Wir werden auch in diesem Punkt eine weitere Revision in Angriff nehmen. Entsprechend ist ein Revisionspaket in die Vernehmlassung geschickt worden. Der Bundesrat strebt an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis ins Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent und bis ins Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Soviel zum Jahr aus der Sicht des Bundesrates.
Nun zu meinem Departement und den dazu gestellten Fragen: Das erste Thema, das die Geschäftsprüfungskommission zur Diskussion stellt, ist das Verhalten der Behörden in der Finanzkrise. Hier kann man getrost sagen, dass vom Resultat her gesehen der Bundesrat die erste Regierung überhaupt war, welche Massnahmen zur Krisenbewältigung traf. Das ist zweifellos das Ergebnis einer längeren Präventionsperiode. Die Prävention begann eigentlich schon im Jahr 2001 beim Grounding der Swissair. Wir schufen damals einen Krisenstab, der sich aus Vertretern der Nationalbank, der Bankenkommission und meinem Departement zusammensetzte. Wir erarbeiteten ab 2005 - noch weit weg von allen Krisen - in Szenarien Vorschläge auf der Basis privatwirtschaftlicher Lösungen.
Im Jahr 2006 hat die Nationalbank dann aber bereits auf Risiken hingewiesen, welche mit den wachsenden [PAGE 1188] Bilanzsummen und quantitativ auch mit der "exposure" im US-Immobilienmarkt verbunden waren. Gleichzeitig hat der Basler Ausschuss die Eigenkapitalvorschriften insbesondere für die Grossbanken verschärft. Wir haben diese Basler Ergebnisse mit einer Verordnung, der Eigenmittelverordnung, ins eigene Recht überführt.
Im Jahr 2007 haben wir das Financial Sector Assessment Program - ein Monitoringprogramm des Internationalen Währungsfonds - über uns ergehen lassen und den entsprechenden Bericht veröffentlicht. Gleichzeitig, auch im Jahr 2007, ist die Schweiz Mitglied des Financial Stability Forum geworden. Dank unserer unermüdlichen Bemühungen ist es uns, zum Glück, muss ich sagen, damals gelungen, in diesem Gremium Einsitz zu nehmen. In der zweiten Jahreshälfte 2007 haben sich dann die Anzeichen verdichtet, dass Grossbanken in Probleme kommen könnten. Zu dem Zeitpunkt hat die Eidgenössische Bankenkommission ihr Monitoring verstärkt.
Als im August 2007 dann von allen Seiten schlechte Nachrichten eintrafen, habe ich für eine erste Lagebeurteilung den Präsidenten der Nationalbank und den Präsidenten der Eidgenössischen Bankenkommission zu einer Sitzung einberufen. Wir haben festgestellt, dass wir Handlungsbedarf hatten - Handlungsbedarf im Sinne der Überwachung von Grossbanken und des Finanzplatzes - und dass wir fürderhin die Kommunikation zwischen uns intensivieren mussten.
Im März 2008 hat die Finanzverwaltung ein Arbeitspapier veröffentlicht, das sehr weit ging und in Bezug auf die Interventionsmöglichkeiten sehr detailliert war. Im Mai 2008 haben wir die Krisenorganisation weiter verbessert. Wir haben eigentlich von Phase Grün auf Phase Rot umgestellt. Angesichts der rapiden Verschlechterung im Herbst hat sich der Krisenführungsstab am 20. September 2008 getroffen und hat eine erste grosse Intervention vorbereitet. Eine solche Intervention, die in zwei Dringlichkeitssitzungen in den nächstfolgenden Tagen beschlossen wurde, war nur dank des Umstandes möglich, dass vorher während Jahren entsprechende Präventionsarbeit geleistet worden war und dass sich die Stäbe dieser drei Organisationen eben schon zusammengefunden hatten. Der Bundesrat hat am 2. Oktober erstmals die Möglichkeit diskutiert, bei einem Verlust des Vertrauens in die UBS zu handeln. Es entstand ein Aussprachepapier, und dann sind die entsprechenden Entscheide getroffen worden. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den drei Behörden war nie ein Problem.
Das Finanzdepartement ist zuständig für die Geld- und Währungspolitik und die Finanzplatzpolitik. Wir sind auch die Nahtstelle zum Internationalen Währungsfonds, wo ich selber Einsitz nehme; und dann haben wir natürlich die Finanzverwaltung inne. Die Nationalbank hat ihr eigenes Gesetz. Sie ist zuständig für die Liquiditätsversorgung dieses Landes und für die Preisstabilität in den Märkten, sie hat keine Bankenaufsicht. Die Finma schliesslich ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Sie dient vor allem dem Gläubigerschutz, dem Anlegerschutz, sie hat aufsichtsrechtliche Massnahmen und Schutzmassnahmen zu treffen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen diesen drei Organisationen jederzeit ausgezeichnet funktioniert hat.
Sie haben sodann Personalfragen angesprochen. Die überwiegende Mehrheit des Bundespersonals - der Bund hat 36 000 Mitarbeitende - ist mit ihren Arbeitsbedingungen und mit ihren Arbeitsplätzen zufrieden. Davon kann sich jedermann, der täglich durch die Büros in der Bundesverwaltung geht, ein Bild machen. Es wird gelegentlich versucht, die Bedingungen schlechtzureden, doch ich muss vehement in Abrede stellen, dass dies so ist. Wir haben gerade in den letzten Monaten im Personalbereich viele Fortschritte erzielt. Wir haben die Umstellung der beruflichen Vorsorge für die Bundesangestellten erfolgreich und ohne Probleme abgeschlossen. Das Beitragsprimat ist namentlich für jüngere Mitarbeitende ein grosser Fortschritt. Wir haben im Jahr 2008 das Lohnsystem optimiert, wir haben auf dieses Jahr erstmals seit vielen Jahren Reallohnerhöhungen genehmigt, und wir planen die Gründung eines zentralen Aus- und Weiterbildungszentrums beim Eidgenössischen Personalamt. Es wird 2010 seinen Betrieb aufnehmen.
Wir sind weiter daran, das Bundespersonalgesetz zu verändern, denn es hat sich gezeigt, dass dieses Gesetz zwar recht gut funktioniert, dass aber gewisse Mängel vorhanden sind, insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung und im Bereich der administrativen Verfahren. Die guten Mitarbeitenden, Frau Nationalrätin Goll, freuen sich auf ein gutes Gesetz, weil sie auch künftig gute Bedingungen haben wollen. Ich verwahre mich dagegen, dass hier ständig versucht wird, die Personalsituation des Bundes schlechtzureden. Wir haben ausgezeichnete Mitarbeitende in dieser Bundesverwaltung, und die allermeisten sind sehr motiviert und leisten jeden Tag beste Arbeit.
Ich wende mich einigen Ihrer Bemerkungen zu. Zunächst möchte ich Frau Nationalrätin Gadient für die Würdigung des Personalwesens danken. Ich kann mich ihren Bemerkungen voll anschliessen. Das Personalwesen ist ein Bereich, der tatsächlich jeden Tag wieder Aufmerksamkeit braucht. Der Umgang mit Menschen, der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das ist ein Thema, das nie zu Ende geht; daran muss man auch immer wieder arbeiten. Ich glaube, man hat in der GPK gesehen, dass wir an dieser Arbeit sind.
Ein paar Bemerkungen zu Nationalrat Lustenberger, der sehr interessante und tiefgründige Ausführungen gemacht hat: Zunächst kann ich bestätigen, dass die Regierungsreform natürlich auch ein ständiges Thema ist. Wenn ich in die Geschichte dieses Landes zurückschaue, dann stelle ich fest, dass es eigentlich seit 1848 kaum eine Periode gab, in der dieses System nicht hinterfragt wurde und in der man nicht immer auch die Frage nach der Regierungsreform gestellt hat. Wenn Sie die Bundesverfassung von 1848 anschauen, dann stellen Sie fest, dass es schon damals sieben Bundesräte gegeben hat - ich weiss nicht, ob es in hundert Jahren auch noch sieben sein werden. Aber trotz all dieser Diskussionen hat sich bisher relativ wenig geändert, wenn man davon absieht, dass immer wieder Aufgaben neu in Departemente eingeflossen sind oder von einem Departement ins andere verschoben wurden. Aber an den Strukturen, auch an den logistischen Strukturen, hat man relativ wenig geändert. Wir werden uns in diesem Sommer - wahrscheinlich eher in einem kleinen Schritt, weil dies erfolgversprechender ist - wieder mit dieser Frage befassen.
Sie haben ein zweites spannendes Thema angeschnitten, die Gewaltentrennung zwischen dem Bundesrat und dem Parlament. Auf den ersten Blick ist es an sich klar: Diese Gewaltentrennung muss bestehen. Aber je mehr man in die Details geht und in einzelne Fälle hineinkommt, desto subtiler wird die Frage. Sie haben geltend gemacht, der Bundesrat habe in einzelnen Fällen die Gewaltentrennung mindestens geritzt - nicht gerade missachtet, aber geritzt. Mein lieber Herr Lustenberger, ich könnte Ihnen sagen, dass Sie das mit uns auch tun. Sie haben zum Teil sehr wenig Vertrauen in den Bundesrat, Sie wollen - natürlich in bester Absicht - mitdenken. In den Kommissionen werden dann Anträge gestellt, wonach wir Ihnen alles unterbreiten müssen, auch Verordnungen. Ich glaube, das ist ein politisches Spiel. Wenn man es positiv spielt, kommt dabei sehr viel Gutes heraus; wenn man daraus eine Prinzipienfrage macht, wird es eben schnell schwierig.
Ich nenne zwei Fälle: Der erste betrifft die Herausgabe der Akten durch die Finanzmarktaufsicht an die USA. Es ist zuzugeben, dass das kein Ruhmesblatt in der Rechtsgeschichte unseres Landes ist; das wissen wir. Die Situation, die sich während Monaten aufgebaut hat - vonseiten der amerikanischen Justiz -, war am Ende so dramatisch, dass sich die Finanzmarktaufsicht, gestützt auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes, zum Handeln gezwungen sah. Wenn sie nicht gehandelt hätte, hätte die Gefahr bestanden, dass die UBS in den USA unter Anklage, unter "indictment", gestellt worden wäre. Es ist völlig klar: Auf dem Finanzplatz zweifelt niemand daran, dass das verheerende Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft gehabt hätte. Es war eine klassische Interessenabwägung. Natürlich sind die Gesuche in Bezug auf die Amtshilfe in meinem Departement [PAGE 1189] behandelt worden. Wir haben jedes dieser Gesuche mit einer Verfügung abgeschlossen. Gegen diese Verfügungen kann man Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben. Noch ehe der erste Fall beim Bundesverwaltungsgericht entschieden war - anhängig waren die Fälle seit Dezember -, hat die Finanzmarktaufsicht diesen Entscheid getroffen.
Ich glaube, dass uns dieses Thema weiterhin beschäftigen wird. Wir sind hier noch nicht am Ende der Überlegungen. Ich gebe zu, dass diese Interessenabwägung äusserst heikel war. Wir haben das nie anders gesehen. Ich glaube, wir alle haben uns bei solchen Entscheidungen schwergetan. Die Finma ist ein unabhängiges Organ. Sie übt die Oberaufsicht über den Finanzplatz aus, und sie tut das in Anlehnung an sechs Gesetze. Diese sechs Gesetze sind im Finanzmarktaufsichtsgesetz aufgezählt. Die Kompetenzen, die die Finma hat, sind ebenfalls dort beschrieben.
Nationalrat Binder rügte den uneinheitlichen Auftritt des Bundesrates. Ich kann Ihren Feststellungen in dieser absoluten Form in keiner Art und Weise zustimmen. Wenn man die Leistungen und den Auftritt des Bundesrates über das ganze Jahr sieht und wenn man berücksichtigt, unter welchen äusserst schwierigen Bedingungen wir teilweise arbeiten und entscheiden mussten, dann kann nicht in so allgemeiner Form von einem uneinheitlichen Auftritt gesprochen werden. Der Fall, den Nationalrat Binder herausgepickt hat, ist ein unschöner Fall; das gebe ich zu. Er hatte damit zu tun, dass ich teilweise auslandabwesend war, in Washington; dass die Medien in der Vorwoche Interviews gemacht hatten, die Voraussetzungen sich aber mittlerweile geändert hatten. Die Einladung Steinbrück erfolgte nämlich genau zum Zeitpunkt, als ich in Washington war, und ich konnte das einfach nicht lesen. Mein Gott, mein Gott, machen Sie daraus kein Drama!
Ich sage Ihnen, was ich schon der GPK sagte: Wir haben es mit einer zum Teil sehr aggressiven Presse zu tun, mit Medien, die immer wieder versuchen, uns auf den Punkt zu bringen. Ich bitte Sie, wenn es um wichtige Dinge geht, doch auch uns selber zu fragen! Glauben Sie nicht alles, was in der Öffentlichkeit verbreitet wird, sondern wenden Sie sich an uns! Sie haben mich nie gefragt, wie die Sache mit Washington war. Sie haben es erst jetzt hier gerügt. Wenn wir anders miteinander verkehren würden, könnte im einen oder andern Fall wahrscheinlich auch ein Missverständnis ausgeräumt werden. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass gerade in schwierigen Situationen der Auftritt einer Landesregierung einheitlich sein muss und wichtig ist. Ich glaube aber, dass wir uns dessen bewusst sind. Ich würde andere Beispiele gerne entgegennehmen.
Die Klausuren verlaufen unterschiedlich. Es gibt Klausuren, für die wir dislozieren und von Bern weggehen; einmal gingen wir in den Kanton Aargau und haben dort zwei Tage verbracht. Ein ander Mal geht es darum, bestimmte Themen integriert zu behandeln, ähnlich wie Sie es auch handhaben, wenn Sie in der Session an einem Tag sagen: Heute behandeln wir ein besonderes Thema und behandeln alle in diesem Zusammenhang relevanten Geschäfte in globo. Dann gibt es wiederum Themen, bei welchen auf einen Punkt Wert gelegt werden muss und wir nur diesen behandeln. Es gibt beide Arten von Klausursitzungen, und entsprechend dauern sie auch länger oder weniger lang. Der Unterschied ist der, dass sie nie im Bundesratszimmer, sondern immer an separaten Orten stattfinden. An diesen Klausursitzungen herrscht auch eine andere Atmosphäre. Wir sind in der Regel etwas informeller bei solchen Besprechungen, wir diskutieren vielleicht auch lebhafter, und wir sind nicht unter Entscheidungszwang, sondern wir können die Ergebnisse gegebenenfalls in eine ordentliche Sitzung überführen und dann entscheiden. Ich denke, wir sollten dieses System beibehalten.
Das Thema von Nationalrätin Graf-Litscher hat mit dem Geschäftsbericht nichts zu tun. Sie werden zu gegebener Zeit eine Botschaft vom Bundesrat bekommen - zugeleitet an das Parlament -, und dann werden Sie sich mit der Pensionskasse der SBB befassen können. So viel zu meinem Departement.