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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Dem Bericht entnehmen Sie, dass die Kommission in der Sache gleicher Meinung ist. Die Anliegen des Motionärs sind unbestritten, die Aus- und Weiterbildung im Telematikbereich sind ein Muss.

Einzig in der Frage der Form bestehen unterschiedliche Meinungen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das Postulat die richtige Form für die Überweisung des Vorstosses sei, da ihrer Auffassung nach die Motion juristisch nicht das richtige Instrument für dieses Anliegen darstelle. Der Bundesrat werde mit der vorliegenden Motion - nach Meinung der Mehrheit - nicht ausdrücklich beauftragt, den Entwurf zu einem Bundesgesetz oder zu einem Bundesbeschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen, wie dies in Artikel 22 Absatz 1 GVG vorgesehen sei.

Demgegenüber ist die Kommissionsminderheit, der auch der Sprechende angehört, der Ansicht, dass es um der Kohärenz willen angebracht sei, sich dem beinahe einstimmigen Entscheid des Nationalrates vom 5. Juni 2000 anzuschliessen und den Vorstoss als Motion zu überweisen und nicht als Postulat. Die Umwandlung in ein Postulat würde von der Allgemeinheit kaum verstanden, und es würde zudem ein falsches politisches Signal gesetzt.

Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass in unserem Rat kaum eine klare Linie auszumachen ist, welche Anliegen als Motion und welche als Postulat zu überweisen sind. Ich verweise auf die Motion 00.3184 UREK-NR (99.077), Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes, die wir am ersten Montag dieser Session überwiesen haben. Bei dieser Motion ist meiner Meinung nach der klare Motionscharakter nicht auszumachen.