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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-04

Wortprotokoll

Mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben wir uns verpflichtet, bezüglich der Nachprüfung von schweren Motorwagen und von Anhängern gleichwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, wie sie in der Europäischen Union gelten. Massgebend ist die Richtlinie 96/96, und diese schreibt für schwere Motorwagen und ihre Anhänger jährlich eine umfassende technische Prüfung vor. Die Richtlinie unterscheidet nicht zwischen Einsatz im Inland und grenzüberschreitendem Einsatz der Fahrzeuge. Deshalb müssen wir diese Motion zur Ablehnung beantragen.

Was die anderen beiden Punkte betrifft, so sind sie erfüllt. In Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge ist die Delegation der Nachprüfungen an Betriebe und Organisationen bereits vorgesehen. Das heisst, die Zulassungsbehörde - das sind die Kantone - kann die Nachprüfungen Betrieben oder Organisationen übertragen, welche Gewähr für eine vorschriftsgemässe Durchführung bieten. Das können dann beispielsweise Prüfzentren des TCS sein. Schwierig ist es, wenn es um Garagen geht, die die Reparaturen und dann selber auch noch die technische Prüfung vornehmen. Das ist einigermassen fragwürdig. Hier muss im Interesse der Sicherheit eine Trennung vorgenommen werden. Auch die Anerkennung der Kontrollen in der ganzen Schweiz ist bereits geregelt. Fahrzeugprüfungen werden unter den Zulassungsbehörden anerkannt.

In Bezug auf die Erstreckung der Prüfungsintervalle für schwere Motorwagen, die nur im Inland verkehren, müssen wir doch darauf hinweisen, dass diese jährlichen Nachkontrollen der Sicherheit dienen. Es zeigt sich nämlich bei diesen Kontrollen, dass tatsächlich immer wieder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden. Es gibt zurzeit noch keine gesamtschweizerische Statistik, das stimmt. Aber mehrere Kantone berichten, dass sie bei 10 bis 20 Prozent der geprüften schweren Motorwagen solche Mängel feststellen, und das scheint uns halt doch für die Sicherheit relevant zu sein, weswegen wir die Motion zur Ablehnung beantragen.