Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat bekanntlich keine einfache, sondern eine lange Geschichte. Wir hatten hier am Anfang eine klare Haltung zu einer Vorlage, welche aus der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 02.418 aus dem Jahr 2002 hervorgegangen war. Diese hat sich dann aufgrund verschiedener Einschätzungen immer mehr aufgeweicht, vor allem nachdem im Bazl, im BAV und im Astra Widerstand und Zweifel an der Umsetzbarkeit der umfassenden Vorlage aufgekommen sind. Dies war dann auch ein Grund, weshalb nach unserem Entscheid der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten ist; er hat sie als zu umfassend, als zu weit gehend angeschaut. Der Nationalrat hat eben nicht nur die Verfahrensgarantien beim Fluglärm angeschaut, sondern er wollte die ganze Lärmfrage regeln. Ein zweiter Punkt, der im Ständerat zu Diskussionen Anlass gab, war, wieweit man die Verfahrensfrage von der materiellen Frage trennen kann oder soll.
Im Differenzbereinigungsverfahren ging die Diskussion dann weiter. Der Nationalrat hat an seiner Vorlage festgehalten, und zwar mit dem klaren Hinweis, dass der Rat bereit sei, auf die ursprüngliche Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler mit dem Titel "Fluglärm. Verfahrensgarantien" einzuschwenken und all die Fragen von Bahn- und Strassenlärm wegzulassen. Materiell konnten wir damals die Vorlage nicht ändern, wir konnten nur am Eintreten festhalten; der Ständerat müsste eine materielle Beratung machen.
Die ständerätliche Kommission war nach diesem Entscheid des Nationalrates bereit, die Vorlage zu sistieren. Sie tat dies auch, weil das Bazl gesagt hatte, dass eine Arbeitsgruppe tätig sei, die im Spätsommer/Frühherbst 2009 eine Auslegeordnung in dieser Frage vorlegen soll. Damit wird der Bundesrat dann Anfang 2010 über das weitere Vorgehen entscheiden können und die Frage klären, ob wir uns auf die Verfahrensfrage beschränken sollen, wie es die parlamentarische Initiative Hegetschweiler wollte, oder ob wir es mit den materiellen Fragen in einem Paket zusammenschnüren sollen.
Eine rasche Klärung dieser Frage bleibt wichtig, gerade weil parallel der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in Arbeit ist und die ganzen Betriebsreglemente zur Genehmigung und Beurteilung anstehen. Zumindest diese wegweisende Entscheidung in Sachen Entschädigungen sollte aber vor der Festsetzung des SIL erfolgen, damit dieses seit 2002 hängige Geschäft geklärt ist und damit es auch noch einen Einfluss auf das ganze SIL-Verfahren haben kann. Denn wenn wir die Verfahren für Entschädigungen erst dann geklärt hätten, wenn gerade beim stark betroffenen Flughafen Zürich bereits alles entschieden wäre - sprich SIL und Betriebsreglemente -, würde die ganze Übung, die 2002 gestartet wurde, nichts bringen.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb die Annahme der Motion, um dieses Vorgehen zu bestätigen. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat uns heute auch den aktuellen Stand der Arbeiten skizzieren kann. Mit dem Vorliegen des Berichtes sind dann beide Räte gefordert zu entscheiden, welchen Weg sie, gestützt auf die Anträge des Bundesrates, beschreiten wollen.