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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-04

Wortprotokoll

Danke für den Versuch eines Gegenvorschlages! Die Einwände sind aber doch in etwa dieselben wie die gegen die Initiative. Es gibt einen grossen Vorteil und eine grosse Verbesserung, nämlich dass nicht zurückgefahren werden muss, wenn in einer Gemeinde der Anteil von 20 Prozent überschritten ist; das stimmt. Aber die Regelung ist immer noch eine starre, und sie nimmt immer noch nicht auf die regionalen Besonderheiten Rücksicht. Insbesondere die problematische Folge, dass dort, wo die 20 Prozent erreicht sind, dann einfach eine Verlagerung in die Nachbargemeinden erfolgt, ist nicht angegangen. Damit besteht dann eben auch die Gefahr, dass in diesen Nachbargemeinden einfach auch bis auf 20 Prozent heraufgefahren wird. Das kann nicht die Lösung des Problems sein. Da haben wir bei den flankierenden Massnahmen, die wir im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufhebung der Lex Koller vorgeschlagen haben, versucht, das Problem etwas gründlicher anzugehen.

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