Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-04
Wortprotokoll
Das Problem ist folgendes: Wir könnten durch eine Gesetzesänderung die Roaming-Problematik innerhalb der Schweiz tatsächlich verändern. Aber wir könnten nicht den Schutz des Schweizer Konsumenten im Ausland erreichen. Wir möchten aber auf dem Verordnungsweg sogenannte Preisschocks vermeiden, wir möchten also vermeiden, dass ein Handy-Konsument nicht realisiert, dass er durch Inanspruchnahme des Roamings mit den entsprechenden Gebühren dann eine höhere Rechnung bekommt. Das haben einzelne Telefongesellschaften bereits eingeführt. Als Sie noch draussen waren, habe ich kurz gesagt, dass auf dem Handy eine Warnung erscheint, man sei nun in einem Gebiet, wo die Gebühren erhöht werden, und dann kann man entscheiden, ob man die Verbindung haben will oder nicht.
Das ist der Grund dafür, dass wir die Motion zur Ablehnung empfehlen.