Lexipedia

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Die Diskussion hat zum Ausdruck gebracht, dass der Verbrauch an Bauland in unserem Land sehr gross ist - das haben wir nicht bestritten - und dass Massnahmen zur Lenkung dieser Entwicklung ergriffen werden müssen und auch in Erarbeitung sind. Von der Seite der Befürworter der beiden Initiativen wurden auch die zurzeit in diesem Bereich laufenden oder in Erarbeitung stehenden Initiativen und Massnahmen angeführt, nämlich die Landschafts-Initiative, die Revision des Raumplanungsgesetzes und eben die Tandem-Initiativen. Auch wurden die mit den beiden Volksinitiativen zu erwartenden Umsetzungsprobleme erwähnt, welche durch die unmögliche Forderung entstehen, den Anteil der Zweitwohnungen einschliesslich der bereits bestehenden auf maximal 20 Prozent herabzusetzen und zu limitieren: die [PAGE 1035] Auswirkungen auf die Wirtschaft, die totale Verunmöglichung der Erstellung von Zweitwohnungen, die Entwertung des Baulandes und der Liegenschaften und der Eingriff in das Grundeigentumsrecht.

Zur Behauptung von Frau Gilli, dass Falschaussagen betreffend die Entwicklung der Mietpreise bei einer Reduktion des Zweitwohnungsanteils gemacht worden seien, möchte ich folgende Präzisierung machen: In Realität ist es doch so, dass die Reduktion des Zweitwohnungsanteils, z. B. von 60 Prozent auf 20 Prozent, eine markante Entwertung dieser Liegenschaften zur Folge haben wird und dass dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Sicher ist auch, dass die über dem 20-Prozent-Anteil liegenden Wohnungen an Wert verlieren und das Bauland im gleichen Ausmass entwertet wird und Arbeitsplätze vernichtet werden. Ob die einheimische Bevölkerung von dieser Entwicklung profitieren wird, ist sehr infrage zu stellen.

Zusammengefasst: Seitens der Kantone und der Gemeinden müssen mit der Revision des Raumplanungsgesetzes oder im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufhebung der Lex Koller Regelungen betreffend den Zweitwohnungsbau getroffen werden. Auch die Umsetzungskompetenz muss den Kantonen und den Gemeinden zugewiesen werden.

Aus diesem Grund fordert die Mehrheit der Kommission nach wie vor die Ablehnung der beiden Initiativen.