Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-04

Wortprotokoll

Es ist unbestritten: Beide Initiativen berühren eine Problematik, die uns alle beschäftigt. Es ist tatsächlich so, dass in der Schweiz immer mehr Leute immer mehr Land für sich beanspruchen, nicht nur zum Wohnen, sondern natürlich auch für den Konsum, auch für das Vergnügen; auch die Infrastrukturen benötigen immer mehr Raum. Beide Initiativen sind aber nicht auf ihre Auswirkungen hin durchdacht. Ich habe das Gefühl, bei der Formulierung sei eben doch die Hoffnung auf einen Gegenvorschlag im Vordergrund gestanden. Von daher sind sie etwas gar leichtfertig formuliert worden.

Tatsächlich befassen wir uns aber mit der Problematik der beiden Initiativen. Zunächst, was die Zweitwohnungen angeht, ist es sogar so, dass unser Vorschlag für flankierende Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller an das Parlament überwiesen worden war, bevor die Initiative eingereicht wurde. Nun, Sie sind im Zusammenhang mit der Lex Koller tatsächlich auf diese Vorlage eingetreten; Sie werden sie auch behandeln. Und was die Initiative gegen die masslose Überbauung unseres Landes betrifft, haben wir eine grosse Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie wissen, der Entwurf ist von den Kantonen nicht eben gnädig aufgenommen worden, weswegen wir jetzt einen zweiten Anlauf nehmen und die Vorlage sehr stark reduzieren. Zusammen mit den Kantonen haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, weil wir wollen, dass die Gesetzesrevision von ihnen dann auch tatsächlich gutgeheissen wird.

Nun sollte unser Bemühen natürlich das sein, dass wir die beiden Projekte zeitlich etwa so koordinieren, dass zum späteren Zeitpunkt, an dem die Stimmbürger über diese beiden Initiativen abstimmen, sie in etwa wissen, was wir tatsächlich als Gesetzgebungsvorlagen vorschlagen. Es sind dann formell vielleicht nicht indirekte Gegenvorschläge, aber materiell sind es eigentlich dennoch Gegenvorschläge.

Es wurde Ihnen in der langen Debatte vorher von einzelnen Rednern und auch von den beiden Kommissionssprechern ausführlich dargelegt, was für absurde Folgen diese Initiativen zum Teil haben können, insbesondere bei der Initiative betreffend Zweitwohnungen, wo es einfach auf eine Verlagerung auf die Nachbargemeinden hinausläuft und auf ein absolutes Bauverbot in gewissen Gemeinden. Natürlich kann man über die konkreten Folgen streiten - der Wortwechsel zwischen Frau Gilli und Frau Amherd hat das gezeigt -, und es kann dann später Interpretationen geben. Aber wenn es solche Interpretationsmöglichkeiten gibt, zeigt das eben auch, dass es juristische Auseinandersetzungen und dementsprechend Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Vorlagen geben kann. Ich bitte Sie also, sich bei der Abstimmung nicht zu taktischen Eventualitäten zu versteigen und sich nicht mit deklaratorischen Gesinnungsdemonstrationen zu begnügen, sondern das Bewusstsein für die konkreten Folgen dieser Initiativen zu schärfen.

Herr Aeschbacher hat zu Recht gesagt, dass diese Initiativen den Finger auf einen wunden Punkt legen. Das stimmt absolut. Aber ich muss sagen, es genügt eben nicht, den Finger auf den wunden Punkt zu legen; eine Initiative kann man nicht so formulieren, dass sie einzig und allein den Finger auf den wunden Punkt legt. Je nachdem kann das nämlich noch zu einer Entzündung führen, insbesondere wenn der Finger vorher einfach in den Wind gehalten wurde - bei der heutigen Luftverschmutzung. Von daher ist eine Heilung notwendig, und für eine Heilung reicht es nicht, den Finger auf den wunden Punkt zu legen, sondern dafür werden die ganze Verantwortung und das ganze Wissen benötigt.

Ich bitte Sie, das nachher bei diesen beiden konkreten Vorlagen tatsächlich anzuwenden. Ich gebe zu, es beunruhigt mich etwas, dass Sie auf die flankierenden Massnahmen betreffend Zweitwohnungen nur gerade mit 93 zu 92 Stimmen eingetreten sind. Es sieht so aus, als sei alles noch ein bisschen in der Schwebe. Dort muss dann die volle Verantwortung wahrgenommen werden, ebenso bei der Revision des Raumplanungsgesetzes.

Von daher ersuche ich Sie, zwar im Sinne des Bundesrates die Initiativen nicht zur Annahme zu empfehlen, aber bei den beiden Revisionen dann tatsächlich Ihre Verantwortung wahrzunehmen.